23.0 Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse
Für Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen liegt die Belastungsgrenze der Zuzahlung bei einem Prozent ihres Einkommens.
Die Belastungsgrenze wird durch die Höhe der jährlichen Bruttoeinnahmen (z. B. Gehalt, Rente etc.) der Familie festgelegt. Die Zuzahlungen des Versicherten und seiner Angehörigen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, werden zusammengezählt. Für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner werden Freibeträge berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Für 2017 gelten dabei folgende Werte:
- 5.355 Euro für den ersten Angehörigen
- 7.356 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Um diese Beträge reduzieren sich die jährlichen Bruttoeinnahmen bei der Feststellung der Belastungsgrenze.
Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistung, Arbeitslosengeld II erhalten oder, bei denen die Kosten in einem Heim vom Sozialhilfeträger übernommen werden, liegt der maximale jährliche Zuzahlungsbetrag in diesem Jahr (2017):
- bei zwei Prozent Belastungsgrenze: 98,16 Euro
- bei einem Prozent Belastungsgrenze: 49,08 Euro
Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei seiner Krankenkasse die Befreiung von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen beantragen. Man fügt dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Alle Quittungen über geleistete gesetzliche Zuzahlungen. Darauf müssen Ihre persönlichen Daten vermerkt sein. Bei Rechnungen, zum Beispiel für Krankenhauszuzahlungen, ist zusätzlich ein Zahlungsnachweis (Kontoauszug) notwendig. Unser Tipp: Sammeln Sie ab Jahresbeginn alle Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen.
- Kopien aller Nachweise über Ihre Einnahmen. Dazu zählen:
- Gehaltsbescheinigung, inklusive Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder
- aktueller Rentenbescheid oder
- Bescheid über Grundsicherungsleistungen oder Arbeitslosengeld II
- Chronisch Kranke legen zusätzlich die Bescheinigung des Arztes bei, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt. Das dafür notwendige Formular erhalten Sie von Ihrem Arzt.
Die Befreiung gilt das jeweilige Kalenderjahr. Auch der Befreiungsausweis, den man anschließend erhält, gilt für das laufende Kalenderjahr. Die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt.
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