Klinikumsvorstand

Die Aufgaben des Klinikumsvorstands ergeben sich aus dem Universitätsklinikagesetz Baden-Württemberg (UKG). Der Klinikumsvorstand leitet das Universitätsklinikum und führt die Geschäfte. Er ist zuständig für die Organisation und den Ablauf des Klinikumsbetriebs. Er entscheidet im Einvernehmen mit der Medizinischen Fakultät über die Struktur und Gliederung des Universitätsklinikums, über die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Abteilungen, Zentren, Instituten und Kliniken. Darüber hinaus bereitet der Klinikumsvorstand die Beschlüsse des Aufsichtsrates vor und führt sie durch.
 
Der Klinikumsvorstand besteht aus fünf Personen. Vorsitzender ist der Leitende Ärztliche Direktor, Stellvertretende Vorsitzende ist die Kaufmännische Direktorin. Weiterhin gehören dem Klinikumsvorstand der Stellvertretende Leitende Ärztliche Direktor an, der Dekan der Medizinischen Fakultät sowie der Pflegedirektor. Die Außenvertretung des Universitätsklinikums Ulm wird gemeinsam vom Leitenden Ärztlichen Direktor und der Kaufmännischen Direktorin wahrgenommen.

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Professor Dr. Udo X. Kaisers

Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender

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Christa Hohner

Kaufmännische Direktorin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende

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Professor Dr. Florian Gebhard

Stellvertretender Leitender Ärztlicher Direktor und Ärztlicher Direktor der Klinik für Unfall-​, Hand-, Plastische und Wiederherstellungschirurgie

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Professor Dr. Thomas Wirth

Dekan der Medizinischen Fakultät und Direktor des Instituts für Physiologische Chemie

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Robert Jeske

Pflegedirektor

 

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Malu de Souza Harth

Geschäftsstelle Klinikumsvorstand

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Diana Knecht

Referentin des Leitenden Ärztlichen Direktors

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat nimmt Aufgaben nach dem Universitätsklinikagesetz Baden-Württemberg (UKG) wahr. Er bestellt, überwacht und berät den Klinikumsvorstand. Er entscheidet über grundsätzliche Änderungen der Organisation des Universtätsklinikums, die Feststellung des Wirtschaftsplans und Jahresabschlusses sowie Rechtsgeschäfte besonderer Tragweite, wie Ausgründungen oder die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergibt sich aus § 9 Abs. 3 UKG.

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Clemens Benz

Ministerialdirigent und Aufsichtsratsvorsitzender

 

Professor Dr. Michael Weber
Präsident der Universität Ulm
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ministerialdirigent Andreas Brenner
Vertreter des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Nicole Härtling
Vertreterin des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Professor Dr. Joachim Ankerhold
Vom Aufsichtsrat der Universität benannter hauptberuflicher Professor der Universität

Professorin Dr. Thea Koch
Direktorin der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Universitätsklinikum Dresden
Externe Sachverständige aus dem Bereich der medizinischen Wissenschaft

Petra Popp
Global Head of Service and Aftersales TECAN Group AG
Externe Sachverständige aus dem Bereich Wirtschaft

Dr. Jan Stefan Roell
Aufsichtsratsvorsitzender der ZwickRoell AG
Externer Sachverständiger aus dem Bereich Wirtschaft

Dr. Andreas Tecklenburg
Externer Sachverständiger aus dem Bereich der medizinischen Wissenschaft

PD Dr. Mathias Wittau
Vertreter des Personals