15.0 Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis hilft, solange man noch im Berufsleben stehen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50% bekommt man einen Kündigungsschutz, mehr Tage Urlaub und hat einen Anspruch auf eine Beratung und Betreuung durch das Integrationsamt.
Mit einem GdB von 30 % kann eine Gleichstellung beantragen werden, um den gleichen Schutz und Vergünstigungen wie bei einem GdB von 50% zu bekommen.
Nach der Berentung sind es vor allem die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis die einen Nachteilsausgleich zur Behinderung schaffen sollen.
G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung
RF-Rundfunkgebührenermäßigung
Beim Versorgungsamt, im zuständigen Landratsamt, beantragt man einen Schwerbehindertenausweis. Dort wird man nicht persönlich begutachtet, sondern der Sachbearbeiter entscheidet auf Grundlage der vorgelegten medizinischen Unterlagen.
Wichtig: Man muss sich um gute und aussagekräftige medizinische Unterlagen kümmern, die die Einschränkungen zum Ausdruck bringen.
Übersicht
- 1.0 Auto fahren- Verkehrstüchtigkeit
- 2.0 Behörden
- 3.0 Berentung
- 4.0 Haushaltshilfe
- 5.0 Hausnotruf
- 6.0 Hilfsmittel
- 7.0 Osteuropäische Pflegekräfte-24-Stunden-Pflege zu Hause
- 8.0 Parken
- 9.0 Patientenverfügung
- 10.0 Pflegeeinstufung
- 11.0 Pflegeheim
- 12.0 Rehablitation
- 13.0 Rundfunkgebührenbefreiung
- 14.0 Schriftverkehr-Unterstützung/Hilfen
- 15.0 Schwerbehindertenausweis
- 16.0 Therapien
- 17.0 Versicherungen
- 18.0 Vorsorgevollmacht
- 19.0 WC-Schlüssel für Behinderten WCs
- 20.0 Widerspruch
- 21.0 Wohnen barrierefrei und sicher - Zuschüsse
- 22.0 Wohngeld
- 23.0 Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse