15.0 Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis hilft, solange man noch im Berufsleben stehen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50% bekommt man einen Kündigungsschutz, mehr Tage Urlaub und hat einen Anspruch auf eine Beratung und Betreuung durch das Integrationsamt.

Mit einem GdB von 30 % kann eine Gleichstellung beantragen werden, um den gleichen Schutz und Vergünstigungen wie bei einem GdB von 50% zu bekommen.

Nach der Berentung sind es vor allem die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis die einen Nachteilsausgleich zur Behinderung schaffen sollen.

G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit

aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung

H — Hilflosigkeit

Bl — Blindheit

Gl — Gehörlosigkeit

RF-Rundfunkgebührenermäßigung

B — Begleitperson

1 Kl — 1. Klasse

Beim Versorgungsamt, im zuständigen Landratsamt, beantragt man einen Schwerbehindertenausweis. Dort wird man nicht persönlich begutachtet, sondern der Sachbearbeiter entscheidet auf Grundlage der vorgelegten medizinischen Unterlagen.

Wichtig: Man muss sich um gute und aussagekräftige medizinische Unterlagen kümmern, die die Einschränkungen zum Ausdruck bringen.

 
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