11.0 Pflegeheim
Die Liste der spezialisierten Einrichtungen befindet sich auf der Seite der Deutschen Huntington-Hilfe.
Ansonsten ist natürlich auch die Nähe zum Wohnort der Angehörigen ein wichtiges Argument. Es besteht sehr häufig die Möglichkeit, wenn ein Pflegeheim dies möchte, dem Pflegepersonal eine Hospitation in einer Huntingtoneinrichtung anzubieten.
In Baden Württemberg gibt es über den Landeswohlfahrtsverband-Eingliederungshilfe auch Wohngruppen für sogenannte “ Junge Pflege“, also für junge pflegebedürftige Menschen.
Für ein Pflegeheim muss mit einem Eigenanteil von ca. 2000,- Euro im Monat gerechnet werden. Dieser Eigenanteil variiert stark je nach Bundesland und Einrichtung.
Wenn man die Kosten nicht übernehmen kann, muss man einen Sozialhilfeantrag stellen. Dabei gibt es klare Regeln:
Als Ehepartner muss alles Vermögen einzusetzen werden bis auf 5000,- Euro pro Person. Die Miete darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten und man muss damit rechnen, als Ehepartner mit einem monatlichen Grundsicherungsbetrag von 409,- Euro im Monat leben zu müssen, da der Rest des Einkommens für die Pflegeheimkosten eingesetzt werden muss.
Als Kinder oder Eltern wird man vom Sozialamt überprüft, sobald ihre Angehörigen einen Sozialhilfeantrag stellen, weil das eigene Einkommen nicht ausreicht. Die Berechnung einer Zuzahlung ist allerdings sehr komplex. Sie entzieht einem aber sicherlich nicht die Lebensgrundlage.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung ist und nur die Hälfte der anfallenden Kosten für Pflege übernimmt, ist unbedingt zu überlegen, rechtzeitig eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen.
Übersicht
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- 10.0 Pflegeeinstufung
- 11.0 Pflegeheim
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- 13.0 Rundfunkgebührenbefreiung
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- 18.0 Vorsorgevollmacht
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- 20.0 Widerspruch
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- 22.0 Wohngeld
- 23.0 Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse