16.0 Therapien
Es ist sicherlich sinnvoll, mit den Therapien Physio-,Ergo- und Logotherapie zu beginnen, sobald man die ersten Einschränkungen bemerkt.
Wichtig: Therapien machen auch dann noch Sinn, wenn man pflegebedürftig ist oder/und im Pflegeheim lebt.
Wenn man regelmäßig Therapien verordnet bekommt, geht das auf das sogenannte Budget des Arztes und die Therapien müssen immer wieder genehmigt werden.
Dies fällt bei einer langfristigen Heilmittelverordnung weg.
In der Verordnung sollte folgendes angeführt sein.
ICD-10-Code: G10
Diagnose: Chorea Huntington
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
- Physiotherapie: ZN1/ZN2; Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich
- Ergotherapie: EN1/EN2; Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich
- Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie: SC1, SP5/SP6; Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich
Der Vorteil einer langfristigen Heilmittelverordnung ist, dass der MdK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) die Notwendigkeit dann nur einmal jährlich prüft und dann für ein ganzes Jahr die Therapien befürwortet. Man muss sich aber trotzdem laufend Rezepte ausstellen lassen.
Diese Verordnung stellt der behandelnde Arzt aus.
Übersicht
- 1.0 Auto fahren- Verkehrstüchtigkeit
- 2.0 Behörden
- 3.0 Berentung
- 4.0 Haushaltshilfe
- 5.0 Hausnotruf
- 6.0 Hilfsmittel
- 7.0 Osteuropäische Pflegekräfte-24-Stunden-Pflege zu Hause
- 8.0 Parken
- 9.0 Patientenverfügung
- 10.0 Pflegeeinstufung
- 11.0 Pflegeheim
- 12.0 Rehablitation
- 13.0 Rundfunkgebührenbefreiung
- 14.0 Schriftverkehr-Unterstützung/Hilfen
- 15.0 Schwerbehindertenausweis
- 16.0 Therapien
- 17.0 Versicherungen
- 18.0 Vorsorgevollmacht
- 19.0 WC-Schlüssel für Behinderten WCs
- 20.0 Widerspruch
- 21.0 Wohnen barrierefrei und sicher - Zuschüsse
- 22.0 Wohngeld
- 23.0 Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse