Seit dem 01.02. 2010 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz (GenDG). Genetische Untersuchungen bedürfen laut GenDG einer ausführlichen Aufklärung des Patienten sowie die schriftliche Einwilligung des Patienten oder deren gesetzlicher Vertreter. Darüber hinaus fordert das GenDG vor einer pränatalen und prädiktiven genetischen Diagnostik eine genetische Beratung.

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass es uns nicht mehr möglich ist, Ihre Aufträge bei nicht vorliegender Einverständniserklärung und Erklärung zum Verbleib des restlichen Materials auszuführen.

In English:

According to the German Law (Gendiagnostikgesetz) genetic testing can only be performed with the patient's informed consent. Please use the form "Informed Consent to Perform Genetic Testing" to fulfill these requirements

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Details zu Untersuchungsmaterial und Versand entnehmen Sie bitte dem „Anforderungsschein Labor Spez Haema Ulm.pdf“. Aufgrund regulatorischer Vorgaben bitten wir Sie, uns bei allen Einsendungen zusätzlich eine Kopie der Einverständniserklärung zur Durchführung einer Untersuchung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG) zu schicken (Einverständnis Labor Spez Haema Ulm.pdf). Dies gilt auch, wenn nur eine biochemische Analytik angefordert wird. Auch diese Diagnostik fällt in der Regel unter den Geltungsbereich des GenDG, wenn dadurch eine spezifische genetisch bedingte Erkrankung (z.B. Sichelzellkrankheit) diagnostiziert wird.

 

Einsendung des Anforderungsscheins an:

Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm

Labor für Spezielle hämatologische Diagnostik

Eythstraße 24

89075 Ulm

 

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