Sektion Forensisch-psychiatrische Versorgungsforschung (Leitung Frau Dr. Streb)

  • Gefördert durch: LVR – Landschaftsverband Rheinland
  • Förderzeitraum: 2024 -2025
  • Studienleitung: Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck
  • gefördert durch: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Kiel
  • Förderzeitraum: Juli 2022 - März 2023
  • Studienleitung: Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dr. Dudeck gemeinsam mit CEUS Consult Köln
  • gefördert durch: Vitos Weil-Lahn gemeinnützige GmbH
  • Förderzeitraum: 2021-2023
  • Studienleitung: Herr Lutz, M.Sc., Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck
  • gefördert durch: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg   
  • Förderzeitraum: August 2020-Januar 2021
  • Studienleitung: Frau Titze, M.Sc., Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck
  • Kooperation mit: Herrn Igor Galynker, Department of Psychiatry, Mount Sinai Beth Israel, New York, USA, Frau Jenelle Richards, Department of Psychiatry, Mount Sinai Beth Israel, New York, USA, Frau Xenia Anatolyevna Chistopolskaya, Federal Medical Research Centre of Psychiatry, Moscow, Russia, Frau Fatma Kantas Yilmaz und Frau Elif Cinka, Health Sciences University, Erenköy Mental and Neurological Diseases Education and Research Hospital, Kadıköy, İstanbul, Turkey, Frau Shira Barzilay, Department of Psychiatry, Schneider Children’s Medical Center of Israel, Tel Aviv University, Tel Aviv, Israel, Herrn Sungeun You, Department of Psychology, Chungbuk National University, Cheongju, Chungbuk, Korea, Herrn Oskar Kuśmirek, SENS Mental Health Laboratory, Szczecin, Poland, Frau Samira da Silva Valvassori, Health Sciences Academic Unit, University of the Far South of Santa Catarina, Criciúma, Spain, Frau Maria Valeria Contreras, Department of Psychobiology, National University of Tucumán, Tucumán, Argentinien, Frau Claudia I. Astudillo García, Psychiatric Care Services, Ministry of Health, Mexico City, Mexico, Herrn Ming-Been Lee, Taiwan Suicide Prevention Center, Taipei, Taiwan, Herrn Chia-Yi Wu, Department of Nursing, College of Medicine, National Taiwan University, Taipei, Taiwan, Herrn Shih-Cheng Liao, Department of Psychiatry, National Taiwan University Hospital, Taipei,Taiwan, Herrn Vikas Menon, Department Psychiatry, Jawaharlal Institute of Post Graduate Medical Education and Research, Puducherry, India, Herrn Ishrat Husain, Department of Psychiatry, University of Toronto, Toronto, Canada, Frau Sarah assidy, School of Psychology, University of Nottingham, Science Park, Nottingham, United Kingdom
  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Förderzeitraum: 2020-2022
  • Studienleitung: Herr Büsselmann, M.Sc., Frau Dr. Cardenas-Morales, Frau Prof. Dudeck
  • gefördert durch: Erzbistum Hamburg
  • Förderzeitraum: 2020-2022
  • Studienleitung: Frau Rinser, M.A., Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck
  • Studienleitung: Frau Nigel, M.Sc., Herr Lutz, M.Sc., Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck, Frau Heinrich

 

  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Förderzeitraum: 2018-2021
  • Studienleitung in Taufkirchen: Frau Klein, Frau Wolf, M.Sc., Frau Steiner, M.Sc., Frau Dipl. Psych. Mayer, in Günzburg: Herr Dr. Rothe, Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck

Zusammenfassung: Im Rahmen dieses Projektes wurde eine direkte Vergleichsuntersuchung der medikamentösen Therapie von Männern und Frauen, die an Schizophrenie erkrankt sind und die in der forensischen Psychiatrie bzw. Allgemeinpsychiatrie behandelt werden, durchgeführt. Dafür wurde die Untersuchung von Vasic et al. (2017) zur psychopharmakologischen Behandlung von männlichen Patienten, die an Schizophrenie erkrankt sind und in der forensischen oder allgemeinen Psychiatrie untergebracht sind, um weibliche Stichproben erweitert. Es wurden für forensische (n = 29) und allgemeinpsychiatrische (n = 12) weibliche Patientinnen des kbo-Isar-Amper-Klinikums Taufkirchen (Vils) neben anamnestischen Daten und der verordneten Medikation auch der psychopathologische Status, sowie metabolische und neurologische Nebenwirkungen der Medikamente erhoben und mit der Stichprobe der Männer aus der Untersuchung von Vasic et al. (2017) verglichen, um mögliche geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Behandlung von schizophrenen Erkrankungen aufzuzeigen. Es konnte gezeigt werden, dass Frauen in der Forensik einen schlechteren psychopathologischen und neurologischen Status aufwiesen, Männer jedoch schlechtere metabolische Laborwerte zu verzeichnen hatten. Die medikamentösen Therapiestrategien unterschieden sich hinsichtlich einer häufigeren Verordnung von Zweitgenerations-Depotpräparaten bei den Frauen, die Potenz der Dosierungen unterschied sich jedoch nicht. Der Vergleich der beiden weiblichen Stichproben verzeichnete häufigere Anwendungen oraler Erstgenerationspräparate und Benzodiazepine aber auch weniger potente Dosierungen der Antipsychotika und einen schlechteren psychopathologischen Status in der Allgemeinpsychiatrie, ohne dass diese Ergebnisse aufgrund der geringen Stichprobengröße uneingeschränkt interpretierbar sind.

  • gefördert durch: Vitos GmbH Gießen/Hadamar
  • Förderzeitraum: 2017-2021
  • Studienleitung: Herr Lutz, M.Sc., Frau Dr. Streb, Frau Dr. Franke, Frau Prof. Dudeck

Zusammenfassung: Mangelnde Sprachkenntnisse erschweren die Behandlung im Rahmen der Vollstreckung des § 63 StGB. Daher wurde in Hadamar im Jahr 2017 eine Station für Spracherwerb und Integration (SPRINT) als Pilotprojekt zum effizienten Zweitspracherwerb der deutschen Sprache im forensisch-psychiatrischen Kontext ins Leben gerufen. Ziel war es, Migranten der ersten Generation innerhalb von 12 Monaten das Zweitsprachniveau A2 nach europäischem Referenzrahmen zu vermitteln. Bislang wurden 21 Patienten dieser Station evaluiert, die 20 Stunden Deutschunterricht pro Woche erhalten haben. 
In der wissenschaftlichen Begleituntersuchung wird geprüft, ob der Spracherwerb erfolgreich, effizienter als in der Regelbehandlung und ohne erhebliche Einschränkungen mit Blick auf die Akkulturation oder die erlebten Unterbringungsbedingungen verläuft. Hierfür wurde der aktuelle Sprachstand zu Beginn, nach 6 Monaten und nach 12 Monaten mittels eines Deutscheinstufungstests (Pluspunkt Deutsch vom Cornelsen Verlag) erfasst und eine einmalige begleitende Befragung mittels Fragebögen und Tests zur Akkulturation (FRAKK), Intelligenz (SPM), dem Gesundheitszustand (SF-36), der psychischen Belastung (BSCL), suizidalen Gedanken (BHS), Therapiemotivation (FPTM-23) und Stationsklima (EssenCES) durchgeführt. Zum Vergleich mit der Regelbehandlung wurden 32 Probanden für eine Kontrollgruppe in insgesamt 6 Kliniken rekrutiert. Weiter wurden nach Rückverlegung der SPRINT-Patienten in die Regelbehandlung die dort behandelnden Therapeuten befragt, ob das erzielte Sprachniveau für die Teilnahme an deutschsprachiger Therapie aus ihrer Sicht ausreichend sei. Zudem wurden die Patienten mittels Cultural Formulation Interview befragt, um die Qualität des erzielten Sprachvermögens zu beurteilen.
Bei der Auswertung zeigte sich, dass die Probanden in der Experimentalgruppe (SPRINT) nach einem Jahr in 61,6 % der Fälle ein Niveau von A2.2 oder besser erzielten, während dies nur bei 23,5 % der Probanden in der Kontrollgruppe zutraf. Die Probanden der Kontrollgruppe erhielten dabei im Schnitt 2,13 Wochenstunden Deutschunterricht. Sowohl die Experimentalgruppe (Effektgröße: r = 0,79) als auch die Kontrollgruppe (r = 0,58) zeigten einen signifikanten Zuwachs im Sprachniveau. Zudem zeigte sich eine signifikante Interaktion zwischen der vergangenen Zeit und der Gruppe mit einem signifikant höherem Zuwachs im Sprachniveau in der Experimentalgruppe (r = 0,45). Der Intelligenzquotient war signifikant positiv (r = 0,37) mit dem Sprachzuwachs korreliert. Es zeigte sich jedoch kein signifikanter Unterschied in der mittleren Intelligenz der Experimental- und Kontrollgruppe. 
Ein halbes Jahr nach Rückverlegung in die Regelbehandlung wurde geprüft, ob das erzielte Sprachniveau für Psychotherapie in deutscher Sprache ausreicht. Dies war in 54,54 % der Fälle zumindest eingeschränkt der Fall. Die qualitative Auswertung des Cultural Formulation Interviews ergab, dass die Beurteilung der verbalen Teilnahmefähigkeit insbesondere von der Detailliertheit der Antworten der Patienten abhing. Je umfangreicher Sachverhalte beschrieben wurden, umso wahrscheinlicher wurde die verbale Teilnahmefähigkeit positiv eingeschätzt. Grammatikalische Mängel wirkten sich hingegen nicht negativ auf die verbale Teilnahmefähigkeit aus. Typische Mängel bei nicht ausreichender verbaler Teilnahmefähigkeit waren zu knappe, inhaltlich falsche oder unterlassene Antworten.
Sowohl Experimental- (41,2 %) als auch Kontrollgruppe (50,00 %) bevorzugten die Akkulturationsstrategie Integration (= Orientierung an Aufnahme- und Herkunftskultur). Bei den begleitenden Fragebögen zeigte sich die Experimentalgruppe fast durchwegs als signifikant besser oder gleichwertig zur Kontrollgruppe: Signifikant bessere Ergebnisse zeigten sich bei der Allgemeinen Gesundheitswahrnehmung (r = 0,42), dem psychischen Wohlbefinden (r = 0,54), der Hoffnungslosigkeit (r = -0,48), der Somatisierung (r = -0,43) und dem Sicherheitserleben auf Station       (r = 0,53). Bei allen weiteren untersuchten Variablen konnten keine signifikanten Unterschiede zur Kontrollgruppe  beobachtet werden. Das Stationsklima (Sicherheitserleben, Zusammenhalt zwischen Patienten und Therapeutischer halt) wurde vom Stationspersonal überdurchschnittlich besser als in der den Normstichprobe für Stationen nach §63 StGB eingeschätzt. 
In der Zusammenschau der Ergebnisse kann ein grundsätzlich positives Evaluationsergebnis festgestellt werden. Auf der SPRINT-Station erreichten 61,6 % der Patienten das Sprachniveau A2.2. wohingegen nur 23,5 % der Patienten der Kontrollgruppe diese Niveau erzielten. Weiter zeigte sich, dass sich die Unterbringung auf einer Station, auf der ausschließlich Migranten untergebracht sind, nicht nachteilig auf die Akkulturation oder die psychische und körperliche Gesundheit auswirkt. Eine Limitation der Ergebnisse ist die hohe drop-out Rate: Für die Auswertung der Daten zum Spracherwerb wurden nur diejenigen Probanden herangezogen, die an allen Erhebungszeitpunkten teilgenommen haben. Dies trifft auf 66,67 % der Probanden in der Experimental- und auf 56,25 % der Probanden in der Kontrollgruppe zu. Gründe für das Ausscheiden der Patienten waren überwiegend Verlegungen oder Teilnahmeverweigerung (meist in Zusammenhang mit der zur Einweisung führenden Diagnose bzw. den dazugehörigen Symptomen). Weiter nahmen an der Befragung zur Akkulturation, zum psychischen/körperlichen Befinden und zum Stationsklima nur diejenigen Probanden teil, die ausreichend in ihrer Muttersprache alphabetisiert waren. 
 

  • Förderzeitraum: 2022
  • Studienleitung: Herr Götzl, Frau Prof. Dudeck, Frau Dr. Streb
  • Kooperation mit: Prof. Jud und Prof. Fegert, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie,
  • Universitätsklinik Ulm

Executive Summary:  https://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/default/Kliniken/Forensische-Psychiatrie/Downloads/Goetzl_Streb_Dudeck_2023_Schutzkonzepte_gegen_sexualisierte_Gewalt_Execut....pdf

  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Förderzeitraum: 2019-2021
  • Studienleitung: Frau Titze, M.Sc., Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck

Zusammenfassung: Deutschland verzeichnet seit vielen Jahren Zuzüge aus allen Teilen der Welt. Auch im Maßregelvollzug finden sich zunehmend mehr Patienten mit Migrationshintergrund. Die hohe Quote an Migranten ist eine Herausforderung für Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte, da sprachliche und interkulturelle Barrieren die therapeutische Arbeit erschweren. Das vorliegende Projekt hatte zum Ziel, die Therapiemöglichkeiten und Sprachkenntnisse der im bayerischen Maßregelvollzug untergebrachten Migranten zu erfassen. Weiter sollte geprüft werden, auf welche Weise Migranten mit fehlenden Kenntnissen der deutschen Sprache unterstützt werden. Dazu wurden die Patienten und ihre Therapeuten im Abstand von etwa sieben Monaten zweimal befragt. Neben Fortschritten im Spracherwerb wurden auch Aspekte der Akkulturation und das Stationsklima in den Blick genommen. 
Zum Zeitpunkt der Erhebung waren insgesamt 2409 Patienten in den 11 teilnehmenden Maßregelvollzugskliniken untergebracht. 37% dieser Patienten hatten einen Migrationshintergrund. Zum ersten Messzeitpunkt nahmen 235 Patienten an der Befragung teil, was 25% der an den 11 teilnehmenden bayerischen Maßregelvollzugskliniken untergebrachten Patienten mit Migrationshintergrund entspricht. Zum zweiten Messzeitpunkt konnten 116 Patienten für eine erneute Teilnahme gewonnen werden.
Die befragten Patienten wiesen 44 verschiedene Muttersprachen auf, die drei häufigsten waren russisch, türkisch und arabisch. Der Großteil (67%) der psychisch kranken Patienten verfügte über nur sehr geringe Sprachkenntnisse (Niveau A), während suchtkranke Patienten zu je etwa 40% die deutsche Sprache entweder elementar (Niveau A) oder sehr gut (Niveau C) beherrschten. In den elf Maßregelvollzugseinrichtungen wurden 51% der Patienten, die ein schlechteres Sprachniveau als C hatten, in der Fremdsprache Deutsch unterrichtet. Im Durchschnitt erhielten die Patienten 2,5 Stunden Unterricht an 1 bis 5 Tagen pro Woche. Zwischen den Einrichtungen gab es signifikante Unterschiede im Ausmaß der mittleren Unterrichtsstunden. Die Durchschnittswerte variierten von 0 bis 5,57 Stunden pro Woche. 31% der Patienten erhielten Einzelunterricht und 69% erhielten Gruppenunterricht. Von Messzeitpunkt 1 zu Messzeitpunkt 2 erhöhte sich das Sprachniveau der Patienten, die den Sprachunterricht besuchten, signifikant. Weitere Analysen zeigen, dass sich viele Stunden im Setting des Gruppenunterrichts nicht positiv auf den Sprachzuwachs auswirkten, während viele Stunden im Einzelunterricht einen positiven Einfluss hatten. Alle elf Einrichtungen nehmen die Hilfe von Dolmetschern in Anspruch, drei Einrichtungen nutzen ergänzend Angebote telefonischer Dolmetscher und zwei Einrichtungen nutzen eine App. Eine ausländerrechtliche Beratung für Patienten wird an sechs Einrichtungen angeboten. Sie wird von Anwälten, dem Ausländeramt oder Patientenbeauftragten durchgeführt. Bislang haben fünf Einrichtungen ihren Mitarbeitern eine Schulung zu interkulturellen Kompetenzen angeboten. Die Analyse des Akkulturationsfragebogens von Bongard et al. (2020) zeigt, dass sich die Patienten der vorliegenden Stichprobe im Vergleich zu Migranten der 1. und 2. Generation aus der Allgemeinbevölkerung Deutschlands weniger an der Herkunftskultur und stärker an der Aufnahmekultur orientierten. Die Orientierung an der Aufnahmekultur der Patienten ist umso höher, je höher das Sprachniveau ist und je höher der Lernzuwachs im Spracherwerb ausfällt. Das Stationsklima wurde anhand des Fragebogens von Schalast und Tonkin (2016) mit folgenden drei Skalen erfasst, Zusammenhalt der Patienten, erlebte Sicherheit und therapeutischer Halt. Die befragte Migrantenstichprobe bewertete das Sicherheitserleben signifikant geringer und den Zusammenhalt der Patienten signifikant höher als dies die forensischen Patienten der Normstichprobe tun.
 

  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Förderzeitraum: 2018-2021
  • Studienleitung in Taufkirchen: Frau Klein, Frau Wolf, M.Sc., Frau Steiner, M.Sc., Frau Dipl. Psych. Mayer, in Günzburg: Herr Dr. Rothe, Frau Dr.Streb, Frau Prof. Dudeck

Zusammenfassung: Das Ziel des Projekts ist die Qualitätssicherung in der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie des kbo-Isar-Amper-Klinikums Taufkirchen (Vils) durch eine verbesserte Kriminalprognose für forensische Patientinnen. Mittels einer empirischen Überprüfung der Anwendbarkeit und Vorhersagegüte gängiger Prognoseverfahren sowie gegebenenfalls deren Erweiterung um geschlechtsspezifische, rückfallrelevante Risikomerkmale sollten anhand der Stichprobe der Patientinnen der Frauenforensik Taufkirchen Erkenntnisse über die Kriminalprognose für Maßregelvollzugspatientinnen gesammelt werden. Dafür wurde eine retrospektive Untersuchung auf Aktenbasis über die Vorhersagegüte von Prognoseinstrumenten in Bezug auf die Rückfälligkeit bereits entlassener Patientinnen des Maßregelvollzugs in Taufkirchen durchgeführt. Auf diese Weise sollte die Möglichkeit genutzt werden, eine Prognose für einen bereits zurückliegenden Zeitpunkt auf Grundlage der damals verfügbaren Datenlage mit den heute zur Verfügung stehenden Prognoseinstrumenten zu erstellen und die Validität der Prognoseinstrumente und frauenspezifischen Risikofaktoren an der bereits eingetretenen strafrechtlichen Entwicklung der entlassenen Patientinnen zu überprüfen (Dahle, 2010). 
Im Rahmen einer umfangreichen Literaturrecherche zur Kriminalprognose bei Frauen wurden folgende Prognoseinstrumente als relevant identifiziert: PCL-R, LSI-R, HCR-20 v3, FAM, Kombination HCR-20 v3 und FAM, ILRV-R, VRAG-R, VRAG. Neben den Instrumenten wurden ergänzend geschlechtsspezifische Variablen und therapiespezifische Merkmale in den Blick genommen, die in der Literatur straffälliger Frauen hinreichend diskutiert wurden. Die Datenerhebung bzw. Anwendung der Prognoseinstrumente und Beurteilung der geschlechtsspezifischen Merkmale erfolgte auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Akteninformationen von 525 in den Jahren 2001 bis 2017 aus der Klinik Taufkirchen entlassenen Patientinnen. Die Vorhersagegüte der ausgewählten Instrumente und der geschlechtsspezifischen Merkmale wurde anhand der erneuten Straffälligkeit in Bezug auf allgemeine Rückfälle, Gewaltrückfälle und einschlägige Rückfälle durch die Einholung aktueller Auskünfte aus dem Bundeszentralregister (BZR) überprüft. 
Insgesamt konnte eine mittlere bis gute Vorhersageleistung der Prognoseinstrumente festgestellt und die grundsätzliche Anwendbarkeit auf Frauen im Maßregelvollzug bestätigt werden. Das LSI-R hat sich als besonders valide hinsichtlich allgemeiner und einschlägiger Rückfälle gezeigt, während der HCR-20 v3 für Gewaltrückfälle die beste Vorhersageleistung erzielte. Es konnten zudem eine pathologische Persönlichkeitsstruktur, sowie berufliche und Konsumspezifika als geschlechtsspezifische Merkmale identifiziert werden, die zu einer Verbesserung der Vorhersageleistung der Instrumente beitrugen.
 

  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Förderzeitraum: 2017-2020
  • Studienleitung: Herr Montiel, M.Sc., Frau Dr. Streb, Frau Dr. Franke, Frau Prof. Dudeck

Zusammenfassung: Im Frühjahr 2017 wurde an der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus in Kaufbeuren eine neue Behandlungsstruktur implementiert. Ziel der Maßnahme war die Verbesserung der Beziehungskonstanz zwischen Patienten und deren Therapeuten und Pflegern. Dazu wurden je zwei geschlossene und eine offene Station für Patienten, die gemäß § 64 StGB untergebracht waren, zu einer Behandlungsabteilung zusammengefasst. Wo zuvor beim Übergang in die Entlassvorbereitung eine Anbindung des Patienten an neues Personal mitsamt neuer oberärztlicher Zuständigkeit erfolgte, konnte so ein durchgehender Behandlungsprozess von Aufnahme bis Entlassung mit Kontinuität der Arbeitsbeziehungen gewährleistet werden. Es wurde angenommen, dass eine hohe Beziehungskonstanz zu besseren Behandlungsbedingungen und -ergebnissen führt. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Umstrukturierungsmaßnahme erfolgte eine wissenschaftliche Begleitung. Es fand zu vier Zeitpunkten in regelmäßigen Intervallen eine Datenerhebung mittels Fragebögen bei Patienten und Mitarbeitern statt. Insgesamt nahmen 192 gem. § 64 StGB untergebrachte Patienten teil, weitere 6 waren gem. § 126 a StPO untergebracht. Insgesamt nahmen 98 Mitarbeiter teil, 77% davon gehörten der Berufsgruppe der Pflege an. Unter Berücksichtigung einer geringen Variabilität an Therapeutenwechsel zu den Messzeitpunkten bei geringer Ausprägung und fehlender Vergleichbarkeit zu den Behandlungsbedingungen vor der Umstrukturierung sprechen die Ergebnisse nicht dafür, dass ein (organisatorischer) Wechsel der bezugstherapeutischen Zuständigkeit einen starken Einfluss auf den therapeutischen Prozess und den Therapieerfolg hatte.

  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Förderzeitraum: 2017-2019
  • Studienleitung: Frau Dr. Otte, Herr Büsselmann, M.Sc., Frau Prof. Dudeck

Zusammenfassung: Die Zielsetzung des Projektes bestand in der Entwicklung einer Skala zur Vorhersage des akuten Suizidrisikos bei Aufnahme und Entlassung von Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten. Dazu wurde in einem ersten Schritt das Suicide Crisis Inventory (SCI; Galynker et al., 2017) ins Deutsche übersetzt und an die Gegebenheiten des deutschen Maßregelvollzuges adaptiert. Das Suicide Crisis Inventory - German wurde 255 Forensikpatienten vorgelegt. Zur Validierung der psychometrischen Eigenschaften berechneten wir Reliabilitätsanalysen, bestimmten die Schwierigkeitsindizes der Items, die Trennschärfe und testeten die Kriteriums- Konstrukt- sowie Faktorenvalidität. Reliabilitätsanalysen ergaben sehr gute bis ausgezeichnete Werte für Cronbachs Alpha (0,832 ≥ r ≥ 0,950). Die Itemschwierigkeiten und Trennschärfen waren sehr gut. Die Berechnung der Kriteriumsvalidität ergab, dass Patienten mit höheren Werten auf dem Suicide Crisis Inventory - German mehr Suizidversuche begangen hatten. Die Berechnung der Konstruktvalidität zeigte Korrelationen mit dem Beck Depressions-Inventar II, der Beck Hoffnungslosigkeits-Skala, der Beck Suizidgedanken-Skala und mit der Barratt Impulsiveness Scale. Als Ergebnis steht ein Fragebogen zur Verfügung, mithilfe dessen das individuelle Suizidrisiko für einzelne Patientinnen und Patienten bei Aufnahme und Entlassung ermittelt werden kann.

 

  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Förderzeitraum: 2017-2019
  • Studienleitung: Frau Dr. Streb, Frau Dr. Franke, Herr Büsselmann, M.Sc., Frau Prof. Dudeck

Zusammenfassung: Im Rahmen dieses Projektes wurde ein Fragebogen für psychisch kranke Straftäter entwickelt, der die Lebensqualität im Maßregelvollzug misst. Als Basis stand ein mittlerweile in vielen Ländern der Welt eingesetzter Fragebogen von Liebling et al. (2011) zur Verfügung, der für den Gebrauch in Justizvollzugsanstalten entworfen wurde. Dieser Fragebogen wurde im Rahmen des Projektes übersetzt, an die Lebensbedingungen im Maßregelvollzug adaptiert und um Fragen zur therapeutischen Unterstützung ergänzt. Zur psychometrischen Evaluation des Instrumentes erfolgte eine einmalige Erhebung an 13 Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern. Die Reliabilität des Fragebogens zur Messung der Lebensqualität im Maßregelvollzug kann zusammenfassend mit sehr gut bewertet werden. Die Faktorenstruktur wurde im Rahmen einer konfirmatorischen Faktorenanalyse überprüft und konnte bestätigt werden. Es finden sich signifikante Unterschiede zwischen den 13 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen in den Subskalen Aufnahme in den Maßregelvollzug, Gleichbehandlung, Qualität der Unterbringung und therapeutische Angebote. Die Bedeutsamkeit der Lebensqualität im Maßregelvollzug zeigt sich unter anderem auch daran, dass eine gute Lebensqualität dazu beiträgt, die psychische Belastung der Patientinnen und Patienten zu verringern.

 

  • gefördert durch: Ethikkommission der Universität Ulm
  • Förderzeitraum: 2017-2018
  • Studienleitung: Frau Dr. Franke, Herr Speiser, B.Sc., Frau Dr. Streb, Frau Prof. Dudeck      

Zusammenfassung: Mental health care professionals deal with complex ethical dilemmas that involve the principles of autonomy, justice, beneficence, and non-maleficence. Such dilemmas are even more prominent in forensic mental health care, where the restriction of personal rights is legitimated not only by patient well-being but also by public safety interests. Little is known about either the use of formal ethics support services or specific ethical needs in forensic mental health care. Knowledge about the current structures and how they compare with those in general psychiatry would help to identify the most important ethical issues and to analyze whether there are unmet needs that might require specific ethics support. We performed a survey study in all general psychiatric and forensic psychiatric inpatient departments in Germany. The aims were to compare the availability and functioning of clinical ethics structures and to identify specific ethical needs in inpatient forensic and general mental health care. Clinical ethics support was available in 74% of general psychiatric hospitals but in only 43% of all forensic psychiatric hospitals and 25% of those offering treatment for offenders with substance use disorders. Most ethics support services were interdisciplinary. The most frequently requested retrospective and prospective ethics consultations were on issues of omission and termination of treatment, coercive measures, and advance directives.  Among the hospitals without access to ethics support, 71% indicated a need for training in ethics. Our results show that ethics consultation is well established in general psychiatry, but less so in forensic psychiatry. Mental health care professionals in forensic psychiatry seem to have a need for ethics support and training in clinical ethics. We also found a difference in access to ethics structures between hospitals that treat mentally disordered offenders and those that treat offenders with substance use disorders. Further research should focus on how ethics support can be comprehensively implemented in forensic mental health care and how this might improve treatment quality and patient and staff well-being.

  • gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
  • Förderzeitraum: 2016-2018
  • Studienleitung: Frau Dr. Tippelt, Frau Prof. Dudeck, Frau Dr. Franke, Frau Dr. Streb

Zusammenfassung: Das Bayerische Staatsministerium der Justiz erteilte den Auftrag zur Überprüfung der Wirksamkeit der Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter in Bayern. Die Rückfallraten (i.e. erneute Einträge in das Bundeszentralregister) der Patienten der Fachambulanzen (n=393) innerhalb des Beobachtungszeitraumes von durchschnittlich dreieinhalb Jahren wurden mit denen einer Kontrollgruppe (n=353) verglichen. Darüber hinaus wurde überprüft, ob dynamische Risikovariablen (gemessen mit dem Stable-2007) durch die therapeutischen Interventionen in den Fachambulanzen positiv beeinflusst werden. In der Gruppe der Fachambulanzpatienten kam es signifikant seltener zu delinquenten Rückfällen im Allgemeinen und zu Rückfällen mit einem Gewaltdelikt als in der Gruppe der Kontrollprobanden. Für Rückfälle mit einem Sexualdelikt, die in beiden Gruppen selten auftraten, fanden sich keine signifikanten Unterschiede zwischen der Therapie- und der Kontrollgruppe. Durch die Behandlung in der Fachambulanz kam es zu einer signifikanten Abnahme dynamischer Risikomerkmale.

  • gefördert durch: Studiendekanat Humanmedizin der Universität Ulm
  • Förderzeitraum: April 2016-Dezember 2016
  • Studienleitung: Frau Dr. Otte, Frau Prof. Dudeck
  • gefördert durch: Europäische Union
  • Förderzeitraum: 2007-2009
  • Studienleitung: Frau Prof. Drenkhahn, Frau Prof. Dudeck, Herr Horsfield, Herr Prof. Dünkel
  • Studienleitung in Günzburg: Frau Nigel, M.Sc., Frau Dipl.-Psych. Rasche, Frau Prof. Dudeck, in Konstanz: Herr Prof. Weierstall, Herr Dr. Moran

 

Zusammenfassung: Appetitive aggression (AA) is complementary to reactive aggression (RA) and evoked by the rewarding cues of the aggressive act itself, as the perpetration of violence is experienced as appealing and pleasurable. Previous findings in healthy populations have suggested a role for the right temporal/parietal region in AA. This area is hypothesized to be sensitive to fetal testosterone and associated with theory of mind and empathy towards others, thereby influencing the amount of pleasure people take in violence. However, AA as measured in forensic and combatant populations has not been combined with functional neural activity. In the current study, we measured trait level aggression using the Appetitive and Facilitative Aggression Scale (AFAS) and analyzed resting-state EEG activity in 36 male forensic inpatients sentenced to mandatory drug treatment. Our results indicate that appetitive and reactive aggression are highly correlated and linked to an asymmetry in EEG activation. AA showed a significant right parietal cluster on the delta band, while RA showed a similar activation, but did not reach statistical significance. These results show that previous findings of a link between right temporal/parietal activity and AA in healthy populations can be generalized to individuals with a criminal history. This extends the ecological validity of tests of AA and has potential to deepen our understanding of models of forensic psychology, such as criminal recidivism.

Sektion für molekulare Genetik und forensische Verhaltenswissenschaften (Leitung Herr Prof. Fritz)

  • Studienleitung: Frau Prof. Dudeck, Herr Prof. Fritz, Frau Dr. Streb, Frau Rösel, Frau Dobler

Zusammenfassung: Aggression und Gewalt sind unter forensisch-psychiatrischen Patienten weit verbreitet. Dabei muss jedoch zwischen einer reaktiven und einer instrumentellen Form von Gewalt unterschieden werden. Während die reaktive Gewalt sich auf impulsiv-emotionale, defensive Gewalthandlungen beschränkt, besitzt die instrumentelle Gewalt eine zielgerichtete, triebbefriedigende Komponente. Es besteht in diesem Fall eine gewisse Lust an der Gewalt selbst. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die biologischen Grundlagen beider Formen von Aggression leider noch weitreichend ungeklärt. Fest steht jedoch, dass spezifische Polymorphismen in Enzymen aus dem Verstoffwechslungskreislauf  von Katecholaminen, COMT und MAO-A, immer dann einer Rolle in der Häufung von Gewalttaten spielen, wenn die betroffenen Träger dieser Polymorphismen in der Kindheit selbst traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt waren. Allerdings blieb bisher ungelöst, ob beide beschriebenen Formen der Gewalt in so einem Fall gleichermaßen betroffen sind. Folglich wurden in diesem Projekt in einer Gruppe von forensischen Maßregelvollzugspatienten die bekannten Varianten beider Enzyme, die sich negativ auf das Verhalten auswirken,  erhoben und mit Fragebögen zu traumatischen Kindheitserlebnissen, sowie reaktiver und appetitiv-instrumenteller Gewalt korreliert. Die Ergebnisse zeigten eine grenzwertig erhöhte Häufung der nachteiligen Enzymvarianten in der Testgruppe. Darüber hinaus fungierte eine Kombination aus beiden nachteiligen Polymorphismen als starker Prädiktor für eine hohe Lust an der Gewalt selbst, während reaktive Gewalt nur schwach davon beeinflusst wurde.