Liebe Patientin, lieber Patient,
herzlich willkommen im Universitätsklinikum Ulm. Neben unserer hervorragenden ärztlichen und pflegerischen Versorgung auf universitärem Spitzenniveau bieten wir Ihnen zusätzliche Wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung).
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen während Ihres stationären Aufenthaltes.
Dabei überzeugen Wahlärzte durch ihre besondere Fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Ihre Behandlung wird kontinuierlich und individuell durch die Wahlärztin oder den Wahlarzt geprägt.
Unsere Wahlärztlichen Leistungen
Mit der Unterzeichnung einer Wahlarztvereinbarung erhalten Sie eine persönliche Betreuung. Die Hauptleistungen werden durch den Wahlarzt/die Wahlärztin oder die jeweilige Stellvertretung während Ihrem stationären Aufenthalt erbracht. Bei den Wahlärzten handelt es sich primär um die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren der jeweiligen Kliniken.
Bitte klären Sie im Vorfeld bei Ihrer Kranken-/Zusatzversicherung Ihren Leistungsumfang ab. Die Abrechnung nach GOÄ/GOZ (Gebührenordnung für Ärzte/ Gebührenordnung für Zahnärzte) erfolgt direkt mit Ihnen. Eine Direktabrechnung der wahlärztlichen Leistungen mit Ihrer Kranken-/Zusatzversicherung kann nicht vorgenommen werden.
Kompetenz und Erfahrung
Als Wahlleistungspatient*in werden Sie während Ihres stationären Aufenthaltes bei uns im Universitätsklinikum Ulm als Privatpatient*in geführt. Mit der Wahlleistung profitieren Sie von der persönlichen Kompetenz, der besonderen Qualifikation sowie der langjährigen Erfahrung unserer Wahlärzte. Die fachkompetente Spezialisierung wird genutzt um individuell auf Sie einzugehen. Ihre Behandlung wird kontinuierlich und individuell durch die Wahlärztin oder den Wahlarzt geprägt und geleitet.
Wahlärzte
Unsere Wahlärzte können Sie auf unserer Internetseite einsehen unter: www.uniklinik-ulm.de/wahlleistungen
Sollten Sie eine andere Wahlärztin oder einen anderen Wahlarzt, als den auf der Wahlleistungsvereinbarung aufgeführten, wünschen, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Sekretariat. Gerne kann dort eine Behandlung durch jede bei uns angestellte Ärztin und jeden bei uns angestellten Arzt ergänzend zur Wahlleistungsvereinbarung schriftlich vereinbart werden.
Falls Sie unsere Wahlärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie dies im Rahmen der stationären Aufnahme mit oder wenden Sie sich im Vorfeld an das entsprechende Sekretariat.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nicht in jedem Versicherungstarif die wahlärztlichen Leistungen inkludiert sind. Daher ist es immer sinnvoll, Ihre Versicherung zu kontaktieren und konkret zu klären ob die Kosten übernommen werden.
Alle Informationen finden Sie auch nochmals in unserem Flyer zu den Wahlärztlichen Leistungen kompakt gelistet.
Wichtige Unterlagen zur Vereinbarung von Wahlärztlichen Leistungen
- Wichtige Patienteninformation vor der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen
- Vereinbarung über Wahlärztliche Leistungen
Sollten Sie die Vereinbarungen zu Wahlärztlichen Leistungen unterzeichnet haben und diese nicht mehr wünschen, müssen Sie schriftlich Widerspruch einlegen.
- Important patient information before the agreement for optional medical services
- Agreement for optional medical services
If you have already signed the agreement on optional medical services and no longer want them, you must object in writing.
Sie haben Fragen zur Vereinbarung von Wahlärztlichen Leistungen?
Wir stehen Ihnen gerne bei Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.
Telefon
0731 500 – 66342
Telefax
0731 500 – 1266342
klinikliquidation@uniklinik-ulm.de