Gewebeversand
Zum Dienstleistungsspektrum der Allgemeinen Pathologie gehört unter anderem der Versand von (typischerweise karzinogenem) Gewebematerial in Form von HE-Schnitten, Slides oder Paraffinblöcken.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr darüber, wie der Prozess des Gewebeversands am Institut gestaltet ist und wie Sie Anfragen stellen können.
Allgemeine Informationen
Informationen zum Gewebeversand wie z.B. etwaig anfallende Kosten
Anforderungen, die erfüllt sein müssen, bevor Gewebematerial versendet werden kann.
Spezifikation des Gewebetyps
- Der Anfordernde muss den Gewebetypen spezifizieren, den er erhalten möchte
Einsatzzweck des Gewebematerials
- Der Anfordernde muss den Einsatzzweck des Gewebematerials spezifizieren, also Forschung oder Krankenversorgung
- Der Anfordernde muss nachweisen, dass er eine Einwilligungserklärung vom Patienten vorliegen hat.
Dienstleistungsspektrum des Instituts
- Die geplanten Untersuchungen des Gewebematerials dürfen nicht in das Dienstleistungsspektrum des Instituts für Pathologie fallen. Anderenfalls wird der Versand mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abgelehnt, das Institut selbst mit der Erbringung dieser Dienstleistung zu beauftragen.
Informationen über die Gewebetypen, die versandt werden können.
Versendet wird Gewebe in folgenden Formen:
- Paraffinblöcke
- HE-Schnitte
- Leerschnitte (auch Slides genannt)
Paraffinblöcke und HE-Schnitte müssen dem Institut zurückgesendet werden, sobald der Einsatzzweck erfüllt wurde.
Einsatzwecke, zu denen Gewebematerial versandt wird.
Aus dem geplanten Einsatzzweck ergeben sich folgende Punkte:
Einsatzzweck Forschung
- der Versand ist kostenpflichtig
- Befundkopien werden auf Wunsch hin versandt, sofern der Institutsleiter dem zustimmt.
Einsatzzweck Krankenversorgung
- der Versand ist kostenfrei
- Befundkopien werden versandt
Datenschutzrechtliche Punkte, die beim Gewebeversand zu berücksichtigen sind.
Sollte der Anfordernde nicht bereits über eine Einwilligungserklärung des Patienten verfügt, kann hier ein Musterformular heruntergeladen werden, mit Hilfe dessen eine Einwilligungserklärung vom Patienten eingeholt werden kann:
- Download Musterformular Einwilligungserklärung
Informationen, wann Kosten in welcher Höhe anfallen.
Ist das Gewebematerial für den Einsatzzweck Forschung vorgesehen, erfolgt der Versand gebührenpflichtig. Hierfür berechnet das Institut eine Gebühr von 25,00 Euro pro Fall (vgl. Artikel "Herausgabe von Objektträgern und Blockmaterial" (Ausgabe 4/05 der Verbandszeitschrift pathologie.de des Bundesverbands Deutscher Pathologen e.V.)).
Diese Kosten trägt der Anfordende (= Rechnungsempfänger) und sind auf eines der unten genannten Konten zu überweisen. Mit dem Gewebematerial erhält der Anfordernde in diesem Fall auch eine Rechnung.
Kontoinhaber | Universitätsklinikum Ulm | Universitätsklinikum Ulm |
Bank | Sparkasse Ulm | Baden-Württembergische Bank Ulm |
Bankleitzahl | 63050000 | 60050101 |
Kontonummer | 106478 | 7439500404 |
Verwendungszweck | wir auf der Rechnung genannt | |
BIC | SOLADES1ULM | SOLADEST |
IBAN | DE16630500000000106478 | DE33600501017439500404 |
Ärzte des Universitätsklinikums Ulm können den Sektionsantrag direkt auf der Intranetseite des Institutes für Pathologie herunterladen, am PC ausfüllen und an die Nummer 56396 faxen.
Zur Beantragung einer Sektion von extern, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Sektionsassistent/-in (Tel: 0731-500-56347).