Das Gesicht macht einen Menschen unverwechselbar. Es ist die persönliche Visitenkarte eines Menschen. Lachen ist eines der natürlichen Funktionen über die wir nur selten nachdenken. Um ein optimales Ergebnis in der Implantologie zu erzielen ist es wichtig mit dem Patienten einen sicheren, reproduzierbaren Behandlungsplan zu erstellen um Missverständnisse und Probleme im Vorfeld der Operation zu beheben. Dazu gehören auch entsprechende Voruntersuchungen der Mundhöhle und Röntgenaufnahmen.
Nach § 28 Abs. 2 SGB 5 dürfen implantologische Leistungen einschließlich des Zahnersatzes auf Implantaten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
Eine Ausnahme bilden seltene, unter speziellen Situationen aufgeführte Indikationen gemäß § 92 Abs. 1 SGB V.
Des weiteren besteht gemäß § 30 Abs. 1 SGB V die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an der Suprastruktur (Zahnersatz auf Implantaten) bei Einzelzahnlücken oder Zahnlosigkeit.
- Röntgenaufnahmen der Kiefer / des Kopfes
- Sämtliche Vorbefunde (Gerinnung, Medikamentenplan, Allergiepass)
- Ggf. Operationsbericht bzw. Arztbrief bei vorausgegangener Operation
- Krankenversichertenkarte
- Auftrag / Überweisung vom behandelnden Zahnarzt / Mund-Kiefer-Gesichtschirurg
Universitätsklinikum Ulm
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
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