Bei ca. 5% der Bevöl­ke­rung ist min­des­tens ein blei­ben­der Zahn nicht ange­legt. Am häu­figs­ten betrof­fen sind dabei die zwei­ten klei­nen Backen­zähne im Unter­kie­fer sowie die seit­li­chen Schnei­de­zähne im Ober­kie­fer.

Mög­li­che The­ra­pie­op­tio­nen bei feh­len­den Zäh­nen sind der kie­fer­or­tho­pä­di­sche Lücken­schluss, die Lücken­ver­sor­gung mit Zahn­ersatz (z. B. einer Implan­tat­krone), der lang­fris­tige Erhalt des ent­spre­chen­den Milch­zah­nes bzw. in Ein­zel­fäl­len sogar eine Trans­plan­ta­tion von Zäh­nen.

Die grund­sätz­li­chen Vor­teile eines kie­fer­or­tho­pä­di­schen Lücken­schlus­ses lie­gen darin, dass die defi­ni­tive The­ra­pie schon im jugend­li­chen Alter erfol­gen kann, und zudem natür­li­che Zähne immer noch eine bes­sere Lang­zeit­pro­gnose besit­zen als Zahn­im­plan­tate  bzw. pro­the­ti­scher Zahn­ersatz. Jedoch kann bei gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen auch eine Lücken­ver­sor­gung mit Zahn­ersatz sinn­voll sein, wobei die defi­ni­tive Ver­sor­gung dann erst im Erwach­se­nen­al­ter erfol­gen kann.

Eine opti­male Ver­sor­gung von Zahn­nicht­an­la­gen beinhal­tet eine sorg­fäl­tige inter­dis­zi­pli­näre Pla­nung in enger Abspra­che zwi­schen Ihrem Zahn­arzt sowie uns Kie­fer­or­tho­pä­den. Nur so kann für den Ein­zel­fall die opti­male Ver­sor­gung erreicht wer­den.

Unsere kie­fer­or­tho­pä­di­sche Kli­nik weist in der kie­fer­or­tho­pä­di­schen The­ra­pie von Pati­en­ten mit Zahn­nicht­an­la­gen eine spe­zi­elle Exper­tise auf, wel­che u.a. auch in Fach­pu­bli­ka­tio­nen doku­men­tiert ist.