Lageplan der Universitätskliniken
Die Klinik für Kieferorthopädie und Orthodontie befindet sich im Festpunkt N24 in Niveau 5 (siehe Lageplan der Universitätskliniken).
Anfahrt mit dem Auto
Parken Sie im Parkhaus Mitte (P20, blau).
Folgen Sie dem Fußweg am Teich vorbei bis zum Haupteingang der Klinik. Von dort folgen Sie der Beschilderung „Zahnklinik“ bis zum Festpunkt N24. Fahren Sie mit dem Aufzug (rechts vom Treppenhaus) in Niveau 5.
Alternativmöglichkeit: Kurzzeitparkplätze (rot). Beachten Sie bitte, dass das Parken auf den Kurzzeitparkplätzen auf 1 Stunde begrenzt ist.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Ausstieg Haltestelle Universität Süd der Linien 3, 6, 13 und 45:
Nehmen Sie den Fußweg vorbei an der Mensa und den Holzhütten bis zum Eingang (Festpunkt N24). Fahren Sie mit dem Aufzug (links vom Treppenhaus) in Niveau 5.
Ausstieg Haltestelle Staudinger Straße der Linie 5:
Folgen Sie dem Fußweg am Teich vorbei bis zum Haupteingang der Klinik. Von dort folgen Sie der Beschilderung „Zahnklinik“ bis zum Festpunkt N24. Fahren Sie mit dem Aufzug (rechts vom Treppenhaus) in Niveau 5.
Wie jede normale kieferorthopädische Fachpraxis behandeln wir alle Arten von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Patienten jeden Alters. Das heißt, wir kümmern uns nicht nur um die an uns verwiesenen schwierigeren Behandlungsfälle.
Sie benötigen daher keine Überweisung Ihres Hauszahnarztes, um einen Termin in unserer Klinik zu vereinbaren
Die Frage, wann eine kieferorthopädische Therapie begonnen werden sollte hängt von der Art der Zahn- und Kieferfehlstellung ab.
Auf unserer Seite „Kieferorthopädische Frühbehandlung“ erfahren Sie, bei welchen Zahn- und Kieferfehlstellungen eine Therapie bereits im Alter von 5-7 Jahren begonnen werden sollte, und bei welchen Risikofaktoren einfache kieferorthopädische Maßnahmen Fehlentwicklungen und Fehlstellungen vorbeugen können.
Die meisten Fehlstellungen, wie z. B. eng stehende Schneidezähne, sollten im Alter von 9-11 Jahren begonnen werden. Näheres hierzu ist unserer Seite über „Kieferorthopädie bei Jugendlichen“ zu entnehmen. Häufig ist es sinnvoll, mit der Behandlung bereits zu beginnen wenn die Milchbackenzähne noch nicht ausgefallen sind – bzw. spätestens dann, wenn die Milcheckzähne ausfallen (siehe „Behandlung während des Zahnwechsels“). Denn dann kann der beim Wechsel dieser Zähne entstehende Platz für die eng stehenden Schneidezähne genutzt werden.
Wird eine Fehlstellung erst bemerkbar wenn bereits alle bleibenden Zähne durchgebrochen („Kieferorthopädie im bleibenden Gebiss“), ist es wichtig zu beachten, dass die Gesetzlichen Krankenkassen die meisten Kieferorthopädischen Behandlungen nur bis vor Eintritt des 18. Lebensjahres bezuschussen
Wie Sie unsere Seite über „Kieferorthopädie bei Erwachsenen“ entnehmen können, lassen sich Fehlstellungen auch im Erwachsenen- bzw. fortgeschrittenem Alter korrigieren. Insbesondere moderne Verfahren (z. B. die „Lingualapparatur“ oder „Aligner“) erlauben heutzutage eine nahezu für andere „unsichtbare“ Behandlung. Leider müssen die Kosten bei gesetzlich versicherten Patienten hierfür in der Regel privat übernommen werden. Ausgenommen davon sind Fehlstellung, die so stark ausgeprägt ist, dass zusätzlich zur Zahnspange eine operative Korrektur der Kiefer erforderlich ist (siehe „Behandlung ausgeprägter Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter“).