Kontraindikationen für ein MR-Untersuchung
Absolute Kontraindikationen für die MRT-Untersuchung
- Die meisten Herzschrittmacher und Defibrillatoren (bei MRT-tauglichen Geräten bitte einen Besuch in unserer Schrittmacher-Ambulanz direkt vor und nach der Untersuchung einplanen und den Implantateausweiß mitbringen)
- LVAD-Systeme
- Cochlea-Implantate, implantierte Insulinpumpen (externe Pumpen müssen zur Untersuchung abgelegt werden), Neurostimulatoren, Schwellkörperimplantate
- Blasenschrittmacher
- Ferromagnetische Metallclips, z.B. nach Carotis-TEA oder neurochirurgischen Operationen (bitte vorherige Abklärung oder Herstellerinformationen besorgen)
- Metallsplitter in kritischer Lokalisation: Auge, im Gehirn, intrathorakal bzw. gefäßnah
- Gefäßstents, wenn die Implantation weniger als 72 Stunden zurückliegt
- Gelenkprothese bzw. Metallimplantate zur Knochenstabilisierung, wenn deren Implantation weniger als 6 Wochen zurückliegt (sind die Implantate aus Titan, ist nach 6 Wochen nach Implantation eine MR-Untersuchung problemlos möglich)
- frischer Myokardinfarkt sowie Gefäßstents, deren Implantation weniger als 72h zurückliegt
- großfläche Tättowierungen aus metallhaltigen Farbstoffen
- metallische trans- oder subdermale Schmuckimplantate
Piercings müssen für die Untersuchung abgelegt werden können.
Keine Kontraindikation:
- Event-Recorder: sie sollten jedoch vor dem Scan ausgelesen werden, da eine Löschung gespeicherter Daten nicht auszuschließen ist.
- Herzklappenprothesen (bis auf die ganz frühen Devices)
- die meisten intravaskulären Stents (bitte vorherige Abklärung oder Herstellerinformationen besorgen)
- MitraClips
- Schirmchen (Okkluder) in Herzscheidewand bzw. Vorhofohr
- Gelenkprothesen, -nägel o.ä., die älter als 6 Wochen sind
- Intrauterinpessar („Spirale") – hier sollte jedoch nach der Untersuchung eine gynäkologische Kontrolle erfolgen, da im Magnetfeld ein Verrutschen mit nachfolgend ungenügendem Kontrazeptionsschutz nicht auszuschließen ist
Relative Kontraindikationen für die MRT-Untersuchung
(Hier ist die Indikation der Untersuchung kritisch zu prüfen, grundsätzlich aber möglich)
- Angst vor engen Räumen
- Schwangerschaft
- Bekannte Unverträglichkeiten von Adenosin und MR – Kontrastmittel
Bei einigen Fragestellungen ist die Gabe von Kontrastmittel notwendig.
Bei stark eingeschränkter Nierenfunktion (GFR ≤ 30ml/min kg KG) bzw. Dialysepflichtigkeit erfolgt die Untersuchung nur nach strengster Indikationsstellung und Einzelfallentscheidung
Bei Fragen hierzu können Sie gerne jederzeit mit uns Rücksprache halten!