Stapes­plas­tik bei Oto­skle­rose


Eine wei­tere Ursa­che einer Mit­tel­ohr­schwer­hö­rig­keit sind knö­cherne Umbau­pro­zesse am ova­len Fens­ter, die zu einer Fixie­rung des Steig­bü­gels füh­ren. Die häu­fig weib­li­chen Pati­en­ten bekla­gen eine lang­sam fort­schrei­tende Hör­min­de­rung sowie Ohr­ge­räu­sche auf dem betrof­fe­nen Ohr.

Die The­ra­pie der als Oto­skle­rose bezeich­ne­ten Erkran­kung, die zu einer fort­schrei­ten­den Schall­lei­tungs­schwer­hö­rig­keit führt, besteht im Ersatz des fixier­ten Steig­bü­gels durch eine Titan­pro­these (Stapes­plas­tik). 

Hierzu wird eben­falls das Trom­mel­fell durch einen Gehör­gangs­schnitt mobi­li­siert und zur Seite geklappt. Anschlie­ßend wird der Steig­bü­gel abge­tra­gen und ein Loch in die Fuß­platte ein­ge­bracht. In unse­rer Kli­nik ver­wen­den wir hierzu einen Laser. Es kön­nen aber auch elek­tri­sche oder manu­elle Mikro­boh­rer ein­ge­setzt wer­den. Eine voll­stän­dige Ent­fer­nung der Fuß­platte wird mitt­ler­weile auf­grund unbe­frie­di­gen­der post­ope­ra­ti­ver Hör­ergeb­nisse nicht mehr durch­ge­führt.

Über die geschaf­fene Öff­nung in der Steig­bü­gel­fuß­platte wird ein Titan­zy­lin­der ein­ge­bracht und die abste­hende Öse am Amboss­schen­kel befes­tigt. Anschlie­ßend wird das Trom­mel­fell zurück­ge­klappt und der Gehör­gang tam­po­niert. Die Tam­po­nade ver­bleibt übli­cher­weise 1-2 Wochen im Gehör­gang.

Auch die­ser Ein­griff kann in ört­li­cher Betäu­bung oder unter Voll­nar­kose durch­ge­führt wer­den. Ein Vor­teil der ört­li­chen Betäu­bung ist die unmit­tel­bare Kon­trolle des erziel­ten Hör­er­fol­ges.  An unse­rer Kli­nik füh­ren wir den Ein­griff aber übli­cher­weise in Voll­nar­kose durch.