Herzlich Willkommen am Hörzentrum Ulm - HZU!

Als Spezialisten für Hörstörungen möchten wir Sie gerne umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Hörrehabilitation informieren und beraten.
Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen Einblick über die vielfältigen Therapieoptionen bei unterschiedlichen Erkrankungen des Hörsystems.
 

Gerne beraten wir Sie auch persönlich und individuell in unserer Sprechstunde.
 

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr interdisziplinäres Hörzentrum Ulm (HZU)

 

Leitung:Fr. Dr. E. Goldberg-Bockhorn, Prof. Dr. T. Hoffmann
ärztliche Mitarbeiter:Hr. B. Emmanuel, Fr. J. Hempe, Fr. Dr. J. Lingl, Hr. Prof. Dr. P. Schuler, Fr. dr. H. Schuster, Fr. C. Schwamborn
CI-Anpassung:Hr. Dipl.-Ing. R. Leiacker, Fr. M. Münch, Fr. Dipl.-Ing. E. Munk (CI-Audiologin)
Diagnostik:Fr. M. Barth, Fr. S. Mayer, Fr. M. Münch, Fr. K. Salmen, Fr. C. Seil

Sektion Phoniatrie & Pädaudiologie:

Fr. Prof. Dr. A.-K. Rohlfs (Leitung), Hr. Prof. Dr. R. Reiter (Oberarzt), Fr. A. Häge (Diplompsychologin), Fr. R. Schlüter (Logopädie)

Profilbild von PD Dr. med. Eva Goldberg-Bockhorn

PD Dr. med. Eva Goldberg-Bockhorn

Oberärztin

Profilbild von Univ. Prof. Dr. med. Thomas Hoffmann

Univ. Prof. Dr. med. Thomas Hoffmann

Ärztlicher Direktor der Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie

Terminvergabe Hörzentrum Ulm

Telefon 0731 500 59680

Fax 0731 500 59506

Montag und Mittwoch von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag von 08:00 - 12:15 Uhr

Allgemeines zu Hörstörungen

 

Hörstörungen zählen zu den häufigsten, die Lebensqualität einschränkenden Erkrankungen („Global Burden of Disease" - Studie, WHO). Man schätzt, dass etwa13 bis 14 Millionen Menschen an einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit leiden. Aufgrund der demographischen Entwicklung steigt insbesondere die Zahl der Menschen, die unter einer Altersschwerhörigkeit leiden, an. Die Lärmschwerhörigkeit und Hörstörungen aufgrund chronischer Mittelohrentzündungen zählen zu den häufigsten Ursachen. Vorübergehende Schwerhörigkeiten wie z. B. Belüftungsstörungen des Mittelohres bei Kindern können meist durch einfache Maßnahmen behoben werden.

Hörstörungen, die durch eine Mittelohroperation oder eine Hörgeräteversorgung nicht ausreichend behandelt werden können, bedürfen oft einer spezifischen, individualisierten Abklärung und Therapie. Betroffene Patienten können in unserem Hörzentrum eine ausführliche Diagnostik und Beratung in Anspruch nehmen. Insbesondere bei angeborenen oder hochgradigen Innenohrschwerhörigkeiten arbeiten wir interdisziplinär mit den Kliniken für Augenheilkunde, Nephrologie und Neurologie sowie dem Sozialpädiatrischen Zentrum und der Kinderklinik zusammen. Bei familiär gehäuft auftretenden Schwerhörigkeiten bieten wir eine humangenetische Beratung über die Abteilung Humangenetik an. Unter bestimmten Voraussetzungen führen wir alle notwendigen Untersuchungen ambulant oder im Rahmen eines zwei- bis dreitägigen stationären Aufenthaltes durch. Stationsärzte und Pflegepersonal leiten Sie gemeinsam mit dem Team des Hörzentrums durch die unterschiedlichen Disziplinen.

Die Betreuung von Kindern erfolgt in enger Kooperation mit der Sektion Phoniatrie und Pädaudiologie. Hier erfolgt die erste Indikationsstellung und Organisation der postoperativen Rehabilitation.

 

Leistungsspektrum

 

Wenn die Versorgung mit einem Hörgerät nicht erfolgreich ist, bestehen je nach Art der Hörstörung verschiedene operative Möglichkeiten, das Hören zu verbessern.

 

Mittelohrchirurgie

Häufig liegt einer Schwerhörigkeit ein Defizit der Schallweiterleitung im Mittelohr zu Grunde. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen die chronische Mittelohrentzündung mesotympanalis und das Cholesteatom (Knochenfraß) sowie die Otosklerose (Verknöcherung des Steigbügels). Zu den seltenen Diagnosen gehören die aseptische Amboss-Schenkelnekrose und Mittelohrtumoren (Glomustumor, Adenome, Karzinome etc.).

Entzündungen und Schäden im Bereich der Gehörknöchelchen, wie sie beispielsweise bei einem Cholesteatom (chronische Knocheneiterung) vorkommen können, werden durch eine sanierende Mittelohroperation (Tympanoplastik) behandelt. Hierbei kommen mikroskopische und endoskopische Techniken zur Anwendung. Um defekte Gehörknöchelchen zu ersetzen, können verschiedene Prothesen, meist Titan- oder Gold-Prothesen (SMART-Prothesen), eingesetzt werden.

Die chirurgische Therapie der sog. Otosklerose (Verknöcherung des Steigbügels) erfolgt durch eine Stapedotomie bzw. Stapedektomie (Teil- bzw. Komplettersatz des Steigbügels). Bei diesem Eingriff kommt häufig der CO2-Laser zum Einsatz.

 

Teil- und Vollimplantierbare Hörhilfen

Das Spektrum der operativen Therapie hochgradiger, durch Hörgeräte oder andere „kleinere" operative Maßnahmen nicht zu versorgender Schwerhörigkeiten reicht von teilimplantierbaren knochenverankerten Hörgeräten (BAHA, Bone-Bridge) über aktive Mittelohrimplantate bis hin zum Cochlea Implantat.

 

1. Aktive Mittelohrimplantate

Vibrant Soundbridge

Die Vibrant Soundbridge (VSB) ist ein aktives Mittelohrimplantat und stellt eine Alternative zu konventionellen Hörgeräten dar. Sie besteht aus zwei Komponenten: dem Implantat (VORP), welches in einer Operation unter die Haut platziert wird, und einem hinter dem Ohr getragenen Sprachprozessor, der über einen Magneten mit dem Implantat verbunden ist. Die VSB zählt damit zu den teilimplantierbaren Hörsystemen.

Ein in den  Sprachprozessor integriertes Mikrofon nimmt den Schall auf, der in elektrische Signale umgewandelt wird. Diese Signale werden an das Implantat weitergegeben. Von dort gelangen die Signale zum sog.  FMT (Floating Mass Transducer), einem winzigen Magneten, der an der Gehörknöchelchenkette, einer Mittelohrprothese, dem runden oder ovalen Fenster im Mittelohr plaziert ist. Der FMT wandelt das elektrische Signal in mechanische Schwingungen um und versetzt so die Gehörknöchelchenkette, das runde oder ovale Fenster in Bewegung. Dadurch kann schließlich das Innenohr erregt werden.

Durch die Vibrant Soundbridge werden die Tonqualität und das Sprachverstehen, insbesondere in lauter Umgebung, deutlich verbessert. Der Klang kommt dem „natürlichen Hören“ sehr nahe. Da der Gehörgang frei bleibt, werden Rückkopplungen, wie sie mit konventionellen Hörgeräten auftreten können, vermieden.

Indikationen

Die VSB kann bei leichter bis schwerer Innenohrschwerhörigkeit, Schallleitungs- und kombiniertem Hörverlust eingesetzt werden.

Da sie eine Alternative zu konventionellen Hörgeräten darstellt, jedoch deutlich höhere Kosten verursacht, müssen bestimmte Voraussetzungen für die Verordnung einer VSB vorliegen.

  1. Medizinische Indikation zur Versorgung mit konventionellen Hörgeräten gegeben
    und
  2. Versorgung mit konventionellen Hörgeräten aus medizinischen oder audiologischen Gründen nicht möglich,
    zB. bei Ohrfehlbildungen, chronisch wiederkehrender Mittelohrentzündung mit Ohrfluss, Gehörgangsekzem, Schuppenflechte oder allergischen Hauterkrankungen des Gehörgangs
Versorgung mit der Vibrant Soundbridge
  • Voraussetzung: Bereitschaft und Fähigkeit zur Handhabung des Gerätes
  • Implantation der VSB in den Knochen hinter dem Ohr und Fixierung des FMT an einer beweglichen Mittelohrstruktur in Vollnarkose (ca. 1-2 Std.)
  • Einheilungszeit bis zur Aktivierung 6-8 Wochen
  • Anpassung der VSB über den Hörgeräteakustiker
  • Kontrollen in unserer Cochlear Implant - Sprechstunde und/oder bei Ihrem behandelnden HNO-Facharzt
 

 

 

 

2. Knochenleitungsimplantate

Menschen, die unter einer Schallleitungs- oder kombinierten Schwerhörigkeit leiden und mit konventionellen Hörgeräten nicht zu versorgen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von einem Knochenleitungsimplantat profitieren. Bei einseitiger Ertaubung können diese Implantate eingesetzt werden, um den Schall von der tauben Seite auf die normalhörige Seite umzuleiten

Bonebridge MED-EL

Die Bonebridge ist ein aktives Knochenleitungsimplantat, welches den Schall über den Knochen direkt zum Innenohr  leitet. Anders als beim BAHA liegt das Implantat vollständig unter der Haut (teilimplantierbares Hörsystem). Es erhält seine Signale von einem magnetisch angekoppelten Audioprozessor, der am Kopf hinter dem Ohr getragen wird.

 


Indikationen

Die Bonebridge wird ebenso wie andere Knochenleitungshörgeräte dann eingesetzt, wenn die Schallübetragung über den Gehörgang und/oder das Mittelohr auf das Innenohr nicht funktioniert.

Schallleitungsschwerhörigkeit (Schalltransport zum Mittelohr gestört) oder
Kombinierte Schwerhörigkeit (Schalltransport zum Mittelohr gestört UND Innenohrschaden)
Einseitige Ertaubung (z.B. durch Hörsturz)

  • Ursache kann durch eine Mittelohroperation nicht ausreichend behoben werden und eine Versorgung mit konventionellen Hörgeräten ist nicht möglich
  • letzthörendes Ohr: eine Operation, welche die Ursache der Hörstörung beheben könnte, würde ein großes Risiko für eine Ertaubung  bedeuten
  • Gehörgangs-/Mittelohrfehlbildung, chronisch wiederkehrende Mittelohrentzündung mit Ohrfluss, Gehörgangsekzem, Schuppenflechte oder allergische Hauterkrankungen des Gehörgangs

Die bisherigen audiologischen Ergebnisse sind denen des BAHA vergleichbar, wobei die Dämpfung durch die Haut bei der Bonebridge wegfällt. Die Vorteile der Bonebridge liegen im äußerst seltenen Auftreten von Hautirritationen, da das Implantat vollständig von Haut bedeckt ist, und in der einfachen Handhabung. Die Kosten für Batterien werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Versorgung mit der Bonebridge
  • Voraussetzung: Bereitschaft und Fähigkeit zur Handhabung des Gerätes
  • Testung eines Knochenleitungshörgerätes für mindestens 3 Wochen vor einer Operation
  • Implantation der Bonebridge in den Knochen hinter dem Ohr in Vollnarkose (ca. 0,5-1 Std.)
  • Einheilungszeit bis zur Aktivierung 2-4 Wochen
  • Anpassung der Bonebridge über den Hörgeräteakustiker
  • Kontrollen in unserer Cochlear Implant - Sprechstunde und/oder bei Ihrem behandelnden HNO-Facharzt

Das knochenverankerte Hörgerät (bone ancored hearing aid, BAHA) besteht aus einem kleinen Titanimplantat, das in den Schädelknochen hinter dem Ohr in einem kleinen operativen Eingriff eingebracht wird. Auf das Titanimplantat wird ein Titananker (Abutment) fixiert, auf den dann ein spezielles Hörgerät aufgesteckt werden kann (BAHA connect, Fa. Cochlear; Ponto, Fa. Oticon). Alternativ kann eine Magnetplatte auf dem Implantat befestigt werden, so dass der Sprachprozessor magnetisch angekoppelt werden kann (BAHA attract, Fa. Cochlear).

 

Indikationen

Schallleitungsschwerhörigkeit (Schalltransport zum Mittelohr gestört) oder
Kombinierte Schwerhörigkeit (Schalltransport zum Mittelohr gestört UND Innenohrschaden)
Einseitige Ertaubung (z.B. durch einen Hörsturz)

  • Ursache kann durch eine Mittelohroperation nicht ausreichend behoben werden und eine Versorgung mit konventionellen Hörgeräten ist nicht möglich
  • letzthörendes Ohr: eine Operation würde ein großes Risiko für eine Ertaubung  bedeuten
  • Narkosefähigkeit ist nicht gegeben
  • Knochenleitungskomponente größer als 30 dB
  • Hörschwelle für Knochenleitung  nicht schlechter als 65 dB
  • Gehörgangs-/Mittelohrfehlbildung, chronisch wiederkehrende Mittelohrentzündung mit Ohrfluss, Gehörgangsekzem, Schuppenflechte oder allergische Hauterkrankungen des Gehörgangs
     
Versorgung mit dem BAHA-System
  • Voraussetzung: Bereitschaft und Fähigkeit, das Gerät zu tragen und das Implantat zu pflegen
  • Spezielle Hörtestung vor der Operation mit einem sog. Teststab, der zwischen die Zähne geklemmt wird, oder über einen Testbügel
  • Testung eines BAHA am Softband für mindestens 3 Wochen vor einer Operation
  • Implantation der Titanschraube in den Knochen meist in Vollnarkose ambulant (in speziellen Fällen ist ein weiterer operativer Eingriff nach 4 Wochen nötig)
  • Einheilungszeit ca. 2-3 Monate
  • Anpassung des BAHA über den Hörgeräteakustiker
  • Kontrollen in unserer Hochschulambulanz oder bei Ihrem behandelnden HNO-Facharzt
3. Innenohrimplantate (Cochleaimplantate)

Menschen mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit, die mit Hörgeräten keinen ausreichenden Hörgewinn mehr haben und dadurch in Ihrer Kommunikationsfähigkeit stark eingeschränkt sind, können in vielen Fällen mit Cochlea-Implantaten rehabilitiert werden.

Cochlea-Implantate sind Innenohrprothesen, die aus einer implantierbaren (Implantat) und einer extern getragenen Komponente (Sprachprozessor) bestehen. Das Implantat wird in einer Operation in Vollnarkose hinter dem Ohr im Schädelknochen platziert. Das Elektrodenkabel wird über ein kleines Loch im Innenohr  oder das runde Fenster (physiologische Öffnung im Innenohr, die von einer Membran bedeckt ist) direkt in die Hörschnecke eingelegt. Anschließend wird die Haut hinter dem Ohr wieder verschlossen und für einige Tage ein Druckverband angelegt. Nach etwa 5-6 Wochen Einheilungszeit  kann der Sprachprozessor erstmals aktiviert und schrittweise angepasst  werden.

Die Kosten für die Operation und das Cochlea-Implantat werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Im Sprachprozessor werden die durch ein Mikrofon empfangenen Schallwellen in digitale Signale umgewandelt und über die Sendespule durch die Haut auf das Implantat übertragen. Im Implantat werden diese Signale in elektrische Impulse umgewandelt und an einen Elektrodenträger, der in der Hörschnecke (Cochlea) liegt, weitergeleitet. Die Impulse der einzelnen aktivierten Elektroden erregen direkt die Hörnervenfasern. Von hier aus werden Signale zum Gehirn weitergeleitet, wo ein Höreindruck entsteht.

In manchen Fällen befindet sich der Hörverlust v.a. im hochfrequenten Bereich, während die tiefen Frequenzen noch sehr gut gehört werden können. Solche Menschen können trotz des guten Tieftongehörs Sprache nur sehr schlecht verstehen. Gerade die hohen Frequenzen können mit konventionellen Hörgeräten nur schwierig und oft unzureichend ausgeglichen werden. Auch solche Menschen können von einem speziellen Cochlea-Implantat profitieren. Hierbei wird der Sprachprozessor mit einem konventionellen Hörgerät kombiniert (Elektrisch Akustische Stimulation = EAS oder Hybrid-CI). Die tiefen Töne werden hierbei durch die Hörgerätefunktion verstärkt und über den normalen Weg (Gehörgang, Mittelohr) auf das Innenohr übertragen. Die hohen Frequenzen werden im Sprachprozessor codiert und über das Cochlea-Implantat an den Hörnerven und das Gehirn weitergeleitet. Die akustischen und elektrischen Informationen werden im Gehirn kombiniert, so dass ein Höreindruck entsteht.

Cochlea-Implantate eignen sich für Menschen mit hochgradigem Innenohrhörverlust, beidseitiger aber auch einseitiger Taubheit.

 

Erwachsene

Bei Erwachsenen gilt die Voraussetzung, dass die Hörstörung nach dem Spracherwerb (etwa nach dem 4.-6. Lebensjahr) aufgetreten ist (postlinguale Ertaubung). Menschen ohne Spracherwerb profitieren nur in Einzelfällen von einer Implantation.

 

Kinder

Taub geborene oder früh ertaubte Kinder sollten möglichst vor dem 2. Lebensjahr mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden. Es ist bekannt, dass eine normale Sprachentwicklung bei solchen Kindern nur möglich ist, wenn sie so früh wie möglich implantiert werden. Je später die Implantation stattfindet, umso schlechter sind die Aussichten auf eine normale Entwicklung des Hörens und der Sprache.

 

Ertaubung durch Unfall oder Hirnhautentzündung

Bei Kindern oder Erwachsenen mit einer Taubheit durch einen Unfall oder eine Hirnhautentzündung sollte sobald wie möglich eine Cochlea-Implantation vorgenommen werden, da in diesen Fällen die Gefahr einer Verknöcherung der Hörschnecke besteht (Cochleasklerose), so dass keine Elektrode mehr in die Cochlea eingelegt werden kann.

 

Einseitige Ertaubung

Seit einigen Jahren können auch Menschen mit einer einseitigen Ertaubung und normalem Gehör auf der Gegenseite mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden.

 

EAS, HYBRID-CI

Von einer kombinierten Versorgung profitieren Menschen mit einem guten Restgehör im Tieftonbereich, die durch konventionelle Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverstehen erreichen.

Kosten

Die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat wird sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen übernommen, wenn die Implantation nach ausführlicher Diagnostik eindeutig medizinisch indiziert ist. Liegt der Patient an der Indikationsgrenze ist vor der Operation eine Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig. In diesem Fall stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Um zu prüfen, ob eine Cochlea-Implantation in Frage kommt, müssen verschiedene ambulante Untersuchungen durchgeführt werden. Die Untersuchungen beinhalten unter anderem eine Kernspin- und Computertomographie des Schädels, spezielle Testungen des Gehörs und des Gleichgewichtssystems sowie eine interdisziplinäre Abklärung eventuell begleitender Organerkranungen, die für die Implantation eine Rolle spielen können (Neurologie, Augenheilkunde, Nephrologie).

 

Voraussetzungen:
  • Vorhandene Innenohrstrukturen und normal angelegter Hörnerv
  • Motivation und realistische Erwartung an das Cochlea-Implantat
  • Hörgeräte-Neuversorgung ohne ausreichendes Sprachverständnis im Sprachtest
  • Kinder: ausreichende Testphase mit konventionellen Hörgeräten (6 Monate) und intensive Frühförderung

 

Kontraindikationen

Unter folgenden Umständen ist eine Cochlea-Implantation nicht möglich:

  • Fehlende Innenohrstrukturen oder fehlender Hörnerv bzw. Tumoren in diesen Bereichen
  • Schwere psychotische Erkrankungen, fortgeschrittene Demenz
  • Schwerste Intelligenzdefekte
  • Schwerste psychomotorische Entwicklungsstörungen
  • Nicht sichergestellte postoperative Rehabilitation
  • Fehlende Rehabilitationsfähigkeit bei der CI-Versorgung
  • Tumorerkrankungen im Endstadium

Die Cochlea-Implantation findet im Rahmen eines ca. 3- bis 5-tägigen stationären Aufenthaltes statt. Einen Tag vor der Operation werden Sie auf unserer HNO-Station aufgenommen, es erfolgen letzte Untersuchungen und Sie haben Gelegenheit nochmals ausführlich mit Ihrem Operateur zu sprechen. Bei der Cochlea-Implantation handelt es sich um eine Routineoperation, wie sie in ähnlicher Form bei Mittelohrerkrankungen durchgeführt wird. Sie erfolgt in Vollnarkose und die OP-Dauer beträgt ca. 2 Stunden. Über einen Hautschnitt, der kosmetisch günstig hinter der Ohrmuschel gelegen ist, wird unter mikroskopischer Sicht der Zugang zum Mittelohr geschaffen. Anschließend wird der Elektrodenträger über eine kleine Öffnung in die Hörschnecke gelegt. Die Funktionsfähigkeit des Cis wird noch während der Operation ausführlich getestet. Hierbei wird die Signalweiterleitung über jede einzelne Elektrode gemessen und mit einem Computersystem überprüft.

Nach ca. 4 bis 6 Wochen ist das Implantat vollständig eingeheilt. Es folgen regelmäßige Anpassungen des Cochlea-Implantates durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter sowie ärztliche Kontrollen in unserer CI-Sprechstunde.
 

Regelmäßige Anpassung des Cochlea-Implantates durch unseren speziell geschulten Ingenieur in der HNO-Klinik
  • Regelmäßige Kontrollen in unserer Cochlear Implant – Hörsprechstunde
  • Ergänzendes logopädisches Hörtraining
  • ggf. stationäre Rehabilitation nach erfolgter Anpassung des Sprachprozessors und nicht-zufriedenstellendem Hörvermögen in einer spezialisierten Rehaklinik

Die Versorgung mit Cochlea-Implantaten (CI) ermöglicht hochgradig schwerhörigen und tauben Menschen die Wiedererlangung der Kommunikationsfähigkeit und Rückkehr in das soziale Leben. Taub geborene oder in der frühen Kindheit hochgradig schwerhörige Kinder, die unversorgt Sprache nicht erlernen könnten, entwickeln sich nach einer frühzeitigen CI-Versorgung unter optimalen Bedingungen vergleichbar zu normalhörenden Altersgenossen. 

Da der Hörnerv nach einer CI-Implantation nicht mehr akustisch, sondern elektrisch stimuliert wird, muss das „neue Hören“ erst erlernt werden. Um diesen Prozess in Gang zu bekommen, bedarf es einer intensiven Rehabilitationsphase, die sich - anders als bei den üblichen Anschlussheilbehandlungen nach z.B. kardiologischen oder orthopädischen Erkrankungen - gewöhnlich über 2-3 Jahre erstreckt. Daran anschließend erfolgt die lebenslange Nachsorge.

Unser Rehazentrum ist Teil des HörZentrums Ulm an der Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie am Michelsberg. Rehabilitations-Ärzte, Therapeuten, CI-Techniker und Operateure arbeiten hier in engem Kontakt miteinander, um eine ganzheitliche Versorgung für ein optimales Ergebnis zu gewährleisten. Die Rehabilitationsräume befinden sich integriert in die Räumlichkeiten der HNO-Klinik, welche neben professionell ausgestatteten Diagnostikräumen auch optimal ausgestattete Untersuchungszimmer und Anpassungsräume beherbergt. So lässt sich die technische und operative Expertise der HNO-Klinik bei speziellen Fragestellungen rasch nutzen und die interdisziplinäre medizinische Versorgung bei über die Hörstörung hinausgehenden Problemen im universitären Umfeld sichern.

 

Rehabilitation von Erwachsenen

Die Rehabilitation von Erwachsenen nach Cochlea-Implantation wird in unserem CI-Rehazentrum ambulant durchgeführt. Nur in Ausnahmefällen muss eine stationäre Rehabilitation erfolgen.

Die Rehabilitation beginnt nach der Einheilungsphase des CI etwa 4-5 Wochen nach der Operation und gliedert sich in die postoperative Basis- und Folgetherapie.

Wesentliche Inhalte der Basistherapie sind die Inbetriebnahme und Erstanpassung des Sprachprozessors. Ziel ist die Wahrnehmung erster Höreindrücke auf Geräusch- und Klangebene sowie möglichst auch ein erstes Einzelwortverständnis. Der zeitliche Rahmen der Erstanpassung erstreckt sich über 2-3 Stunden.

In der sich anschließenden Folgetherapie werden in bestimmten, individuell abgestimmten Abständen weitere Anpassungen des Sprachprozessors neben klinischen Kontrollen und Hörtestungen durchgeführt. Parallel erfolgt das Hör-Sprach-Training durch niedergelassene Logopäden, supervidiert durch unsere hausinterne Logopädin der Abt. für Phoniatrie und Pädaudiologie. Der CI-Träger soll hierdurch von der Geräusch- und Klangwahrnehmung über ein einfaches Wort- und Satzverständnis zu einem offenen Sprachverstehen geführt werden.

Der zeitliche Rahmen der Termine im Rahmen der Folgetherapie erstreckt sich über folgende Zeiträume:

  • Im ersten Monat nach der Ersteinstellung: 3 - 8 Rehabilitationstage
  • Im zweiten bis sechsten Monat nach der Ersteinstellung: 1-2 Rehabilitationstage pro Monat
  • Sechs Monate bis zwei Jahre nach der Ersteinstellung: 2-6 Rehabilitationstage pro Jahr
  • Ab dem 3. Jahr: jährliche Nachsorge lebenslang, sofern kein intensiver Anpassbedarf besteht und gute Hörergebnisse erzielt werden

Begleitend erfolgen im Rahmen der ambulanten Rehabilitationstage die Integration von Angehörigen und Selbsthilfegruppen sowie die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem sozialmedizinischen Dienst zur Beratung und Hilfestellung in besonderen berufsbezogenen und sozialmedizinischen Fragen.

 

Rehabilitation von Kindern

Die Erstanpassung des Sprachprozessors erfolgt bei Kindern mit noch größerer Sensibilität als bei Erwachsenen und unter ständiger Beobachtung des Kindes in mehreren Sitzungen. Gerade die erste Phase der CI-Anpassung bei Kindern ist sehr kritisch und entscheidet über die Akzeptanz des CI. Eine Überstimulation durch das CI und eine Überforderung des Kindes muss unbedingt vermieden werden, um den Erfolg der CI-Anpassung nicht zu gefährden.

Wesentlich ist das Einbeziehen der Eltern, die nicht nur in der Bedienung des Prozessors und des CI-Zubehörs geschult, sondern auch über die nötigen Maßnahmen im häuslichen Umfeld (Hörtraining, notwendige Tragedauer des Prozessors pro Tag) informiert werden. Die Verordnung eines begleitenden logopädischen Hörtrainings heimatnah sowie der Austausch mit den Frühfördereinrichtungen erfolgt über die Sektion Phoniatrie und Pädaudiologie.

Nach der Erstanpassung sind für die Rehabilitation von Kindern im ersten Jahr bis zu 20 Rehabilitationstage notwendig. Bei intensivem Rehabilitationsbedarf kann diese in Blöcken von 3-5 Tagen zeitweise auch am CIC Süd in Würzburg, mit dem eine Kooperation vereinbart wurde, erfolgen.

Die weiteren Rehabilitationstage verteilen sich wie folgt:

  • Im 2. Jahr 10-15 Behandlungstage
  • Im 3. Jahr 2-5 Behandlungstage
  • Ab dem 4. Jahr: halbjährliche Nachsorge bis zum 18. Lebensjahr, danach lebenslang jährlich, sofern kein intensiver Anpassbedarf besteht und gute Hörergebnisse erzielt werden

Eine enge Kooperation besteht insbesondere mit den Frühförderstellen und den Schulen für Hörgeschädigte in Schwäbisch Gmünd, Ravensburg-Wilhelmsdorf und Augsburg.

Darüber hinaus bestehen Kooperationen zu verschiedenen qualifizierten Hörgeräteakustikern im Einzugsgebiet, die insbesondere Serviceleistungen wie Prozessor-Updates oder Ersatzteilbeschaffung vor Ort übernehmen können. Die Möglichkeit, eine derartige, finanziell völlig unabhängige Kooperation einzugehen, besteht für alle interessierten und qualifizierten Hörgeräteakustiker. Bei Interesse kann eine Kontaktaufnahme über die Direktion erfolgen.

Qualitätsmanagement

Das Hörzentrum Ulm (HZU) am Uniklinikum Ulm ist als CI-versorgende Einrichtung von der Deutschen Gesellschaft für HNO (DGHNO) zertifiziert. In diesem Zuge wird ein jährlicher Qualitätsbericht veröffentlicht, in dem die Strukturen des Hörzentrums nach den Inhalten des CI-Weißbuches und der AWMF-Leitlinien in den jeweils gültigen Fassungen dargelegt werden.

Qualitätsbericht Hörzentrum Ulm (HZU) 2022