Herz­lich Will­kom­men am Hör­zen­trum Ulm - HZU!

Als Spe­zia­lis­ten für Hör­stö­run­gen möch­ten wir Sie gerne umfas­send über die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten der Hör­re­ha­bi­li­ta­tion infor­mie­ren und bera­ten.
Auf den fol­gen­den Sei­ten geben wir Ihnen einen Ein­blick über die viel­fäl­ti­gen The­ra­pie­op­tio­nen bei unter­schied­li­chen Erkran­kun­gen des Hör­sys­tems.
 

Gerne bera­ten wir Sie auch per­sön­lich und indi­vi­du­ell in unse­rer Sprech­stunde.
 

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr inter­dis­zi­pli­nä­res Hör­zen­trum Ulm (HZU)

 

Lei­tung:Fr. PD Dr. E. Goldberg-​Bockhorn, Prof. Dr. T. Hoff­mann
ärzt­li­che Mit­ar­bei­ter:Hr. B. Emma­nuel, Fr. J. Hempe, Fr. Dr. J. Lingl, Fr. dr. H. Schus­ter, Fr. Dr. C. Schwam­born
CI-​Anpassung:Hr. Dipl.-Ing. R. Lei­a­cker, Fr. M. Münch, Fr. Dipl.-Ing. E. Munk (CI-​Audiologin)
Dia­gnos­tik:Fr. M. Barth, Fr. K. Gaal, Fr. S. Mayer, Fr. M. Münch, Fr. K. Sal­men, Fr. C. Seil

Sek­tion Pho­n­ia­trie & Pädau­dio­lo­gie:

Fr. Prof. Dr. A.-K. Rohlfs (Lei­tung), Hr. Prof. Dr. R. Rei­ter (Ober­arzt), Fr. A. Häge (Diplom­psy­cho­lo­gin), Fr. E. König (Logo­pä­din), Fr. R. Schlü­ter (Logo­pä­die)

Profilbild von PD Dr. med. Eva Goldberg-Bockhorn

PD Dr. med. Eva Goldberg-​Bockhorn

Ober­ärz­tin

Profilbild von Univ. Prof. Dr. med. Thomas Hoffmann

Univ. Prof. Dr. med. Tho­mas Hoff­mann

Ärzt­li­cher Direk­tor der Kli­nik für Hals-, Nasen-​, Ohren­heil­kunde, Kopf- und Hal­s­chir­ur­gie

Ter­min­ver­gabe Hör­zen­trum Ulm

Tele­fon 0731 500 59680

Fax 0731 500 59506

Mon­tag und Mitt­woch von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Diens­tag von 08:00 - 12:15 Uhr

All­ge­mei­nes zu Hör­stö­run­gen

 

Hör­stö­run­gen zäh­len zu den häu­figs­ten, die Lebens­qua­li­tät ein­schrän­ken­den Erkran­kun­gen („Glo­bal Bur­den of Disease" - Stu­die, WHO). Man schätzt, dass etwa13 bis 14 Mil­lio­nen Men­schen an einer behand­lungs­be­dürf­ti­gen Schwer­hö­rig­keit lei­den. Auf­grund der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung steigt ins­be­son­dere die Zahl der Men­schen, die unter einer Alters­schwer­hö­rig­keit lei­den, an. Die Lärm­schwer­hö­rig­keit und Hör­stö­run­gen auf­grund chro­ni­scher Mit­tel­ohr­ent­zün­dun­gen zäh­len zu den häu­figs­ten Ursa­chen. Vor­über­ge­hende Schwer­hö­rig­kei­ten wie z. B. Belüf­tungs­stö­run­gen des Mit­tel­oh­res bei Kin­dern kön­nen meist durch ein­fa­che Maß­nah­men beho­ben wer­den.

Hör­stö­run­gen, die durch eine Mit­tel­ohr­ope­ra­tion oder eine Hör­ge­rä­te­ver­sor­gung nicht aus­rei­chend behan­delt wer­den kön­nen, bedür­fen oft einer spe­zi­fi­schen, indi­vi­dua­li­sier­ten Abklä­rung und The­ra­pie. Betrof­fene Pati­en­ten kön­nen in unse­rem Hör­zen­trum eine aus­führ­li­che Dia­gnos­tik und Bera­tung in Anspruch neh­men. Ins­be­son­dere bei ange­bo­re­nen oder hoch­gra­di­gen Innen­ohr­schwer­hö­rig­kei­ten arbei­ten wir inter­dis­zi­pli­när mit den Kli­ni­ken für Augen­heil­kunde, Nephrolo­gie und Neu­ro­lo­gie sowie dem Sozi­al­päd­ia­tri­schen Zen­trum und der Kin­der­kli­nik zusam­men. Bei fami­liär gehäuft auf­tre­ten­den Schwer­hö­rig­kei­ten bie­ten wir eine human­ge­ne­ti­sche Bera­tung über die Abtei­lung Human­ge­ne­tik an. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen füh­ren wir alle not­wen­di­gen Unter­su­chun­gen ambu­lant oder im Rah­men eines zwei- bis drei­tä­gi­gen sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­tes durch. Sta­ti­ons­ärzte und Pfle­ge­per­so­nal lei­ten Sie gemein­sam mit dem Team des Hör­zen­trums durch die unter­schied­li­chen Dis­zi­pli­nen.

Die Betreu­ung von Kin­dern erfolgt in enger Koope­ra­tion mit der Sek­tion Pho­n­ia­trie und Pädau­dio­lo­gie. Hier erfolgt die erste Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Orga­ni­sa­tion der post­ope­ra­ti­ven Reha­bi­li­ta­tion.

 

Leis­tungs­spek­trum

 

Wenn die Ver­sor­gung mit einem Hör­ge­rät nicht erfolg­reich ist, bestehen je nach Art der Hör­stö­rung ver­schie­dene ope­ra­tive Mög­lich­kei­ten, das Hören zu ver­bes­sern.

 

Mit­tel­ohr­chir­ur­gie

Häu­fig liegt einer Schwer­hö­rig­keit ein Defi­zit der Schall­wei­ter­lei­tung im Mit­tel­ohr zu Grunde. Zu den häu­figs­ten Erkran­kun­gen zäh­len die chro­ni­sche Mit­tel­ohr­ent­zün­dung meso­tym­pa­na­lis und das Cho­le­ste­atom (Kno­chen­fraß) sowie die Oto­skle­rose (Ver­knö­che­rung des Steig­bü­gels). Zu den sel­te­nen Dia­gno­sen gehö­ren die asep­ti­sche Amboss-​Schenkelnekrose und Mit­tel­ohr­tu­mo­ren (Glo­mus­tu­mor, Ade­nome, Kar­zi­nome etc.).

Ent­zün­dun­gen und Schä­den im Bereich der Gehör­knö­chel­chen, wie sie bei­spiels­weise bei einem Cho­le­ste­atom (chro­ni­sche Kno­chen­ei­te­rung) vor­kom­men kön­nen, wer­den durch eine sanie­rende Mit­tel­ohr­ope­ra­tion (Tym­pano­plas­tik) behan­delt. Hier­bei kom­men mikro­sko­pi­sche und endo­sko­pi­sche Tech­ni­ken zur Anwen­dung. Um defekte Gehör­knö­chel­chen zu erset­zen, kön­nen ver­schie­dene Pro­the­sen, meist Titan-​ oder Gold-​Prothesen (SMART-​Prothesen), ein­ge­setzt wer­den.

Die chir­ur­gi­sche The­ra­pie der sog. Oto­skle­rose (Ver­knö­che­rung des Steig­bü­gels) erfolgt durch eine Stape­do­to­mie bzw. Stape­dek­to­mie (Teil- bzw. Kom­plet­ter­satz des Steig­bü­gels). Bei die­sem Ein­griff kommt häu­fig der CO2-​Laser zum Ein­satz.

 

Teil- und Voll­im­plan­tier­bare Hör­hil­fen

Das Spek­trum der ope­ra­ti­ven The­ra­pie hoch­gra­di­ger, durch Hör­ge­räte oder andere „klei­nere" ope­ra­tive Maß­nah­men nicht zu ver­sor­gen­der Schwer­hö­rig­kei­ten reicht von teil­im­plan­tier­ba­ren kno­chen­ver­an­ker­ten Hör­ge­rä­ten (BAHA, Bone-​Bridge) über aktive Mit­tel­ohr­im­plan­tate bis hin zum Coch­lea Implan­tat.

 

1. Aktive Mit­tel­ohr­im­plan­tate

Vibrant Sound­bridge

Die Vibrant Sound­bridge (VSB) ist ein akti­ves Mit­tel­ohr­im­plan­tat und stellt eine Alter­na­tive zu kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten dar. Sie besteht aus zwei Kom­po­nen­ten: dem Implan­tat (VORP), wel­ches in einer Ope­ra­tion unter die Haut plat­ziert wird, und einem hin­ter dem Ohr getra­ge­nen Sprach­pro­zes­sor, der über einen Magne­ten mit dem Implan­tat ver­bun­den ist. Die VSB zählt damit zu den teil­im­plan­tier­ba­ren Hör­sys­te­men.

Ein in den  Sprach­pro­zes­sor inte­grier­tes Mikro­fon nimmt den Schall auf, der in elek­tri­sche Signale umge­wan­delt wird. Diese Signale wer­den an das Implan­tat wei­ter­ge­ge­ben. Von dort gelan­gen die Signale zum sog.  FMT (Floa­ting Mass Trans­du­cer), einem win­zi­gen Magne­ten, der an der Gehör­knö­chel­chen­kette, einer Mit­tel­ohr­pro­these, dem run­den oder ova­len Fens­ter im Mit­tel­ohr pla­ziert ist. Der FMT wan­delt das elek­tri­sche Signal in mecha­ni­sche Schwin­gun­gen um und ver­setzt so die Gehör­knö­chel­chen­kette, das runde oder ovale Fens­ter in Bewe­gung. Dadurch kann schließ­lich das Innen­ohr erregt wer­den.

Durch die Vibrant Sound­bridge wer­den die Ton­qua­li­tät und das Sprach­ver­ste­hen, ins­be­son­dere in lau­ter Umge­bung, deut­lich ver­bes­sert. Der Klang kommt dem „natür­li­chen Hören“ sehr nahe. Da der Gehör­gang frei bleibt, wer­den Rück­kopp­lun­gen, wie sie mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten auf­tre­ten kön­nen, ver­mie­den.

Indi­ka­tio­nen

Die VSB kann bei leich­ter bis schwe­rer Innen­ohr­schwer­hö­rig­keit, Schallleitungs-​ und kom­bi­nier­tem Hör­ver­lust ein­ge­setzt wer­den.

Da sie eine Alter­na­tive zu kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten dar­stellt, jedoch deut­lich höhere Kos­ten ver­ur­sacht, müs­sen bestimmte Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­ord­nung einer VSB vor­lie­gen.

  1. Medi­zi­ni­sche Indi­ka­tion zur Ver­sor­gung mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten gege­ben
    und
  2. Ver­sor­gung mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten aus medi­zi­ni­schen oder audio­lo­gi­schen Grün­den nicht mög­lich,
    zB. bei Ohr­fehl­bil­dun­gen, chro­nisch wie­der­keh­ren­der Mit­tel­ohr­ent­zün­dung mit Ohr­fluss, Gehör­gangs­ek­zem, Schup­pen­flechte oder all­er­gi­schen Haut­er­kran­kun­gen des Gehör­gangs
Ver­sor­gung mit der Vibrant Sound­bridge
  • Vor­aus­set­zung: Bereit­schaft und Fähig­keit zur Hand­ha­bung des Gerä­tes
  • Implan­ta­tion der VSB in den Kno­chen hin­ter dem Ohr und Fixie­rung des FMT an einer beweg­li­chen Mit­tel­ohr­struk­tur in Voll­nar­kose (ca. 1-2 Std.)
  • Ein­hei­lungs­zeit bis zur Akti­vie­rung 6-8 Wochen
  • Anpas­sung der VSB über den Hör­ge­räte­akus­ti­ker
  • Kon­trol­len in unse­rer Coch­lear Implant - Sprech­stunde und/oder bei Ihrem behan­deln­den HNO-​Facharzt
 

 

 

 

2. Kno­chen­lei­tungs­im­plan­tate

Men­schen, die unter einer Schallleitungs-​ oder kom­bi­nier­ten Schwer­hö­rig­keit lei­den und mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten nicht zu ver­sor­gen sind, kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen von einem Kno­chen­lei­tungs­im­plan­tat pro­fi­tie­ren. Bei ein­sei­ti­ger Ertau­bung kön­nen diese Implan­tate ein­ge­setzt wer­den, um den Schall von der tau­ben Seite auf die nor­mal­hö­rige Seite umzu­lei­ten

Bone­bridge MED-​EL

Die Bone­bridge ist ein akti­ves Kno­chen­lei­tungs­im­plan­tat, wel­ches den Schall über den Kno­chen direkt zum Innen­ohr  lei­tet. Anders als beim BAHA liegt das Implan­tat voll­stän­dig unter der Haut (teil­im­plan­tier­ba­res Hör­sys­tem). Es erhält seine Signale von einem magne­tisch ange­kop­pel­ten Audio­pro­zes­sor, der am Kopf hin­ter dem Ohr getra­gen wird.

 


Indi­ka­tio­nen

Die Bone­bridge wird ebenso wie andere Kno­chen­lei­tungs­hör­ge­räte dann ein­ge­setzt, wenn die Schall­übetra­gung über den Gehör­gang und/oder das Mit­tel­ohr auf das Innen­ohr nicht funk­tio­niert.

Schall­lei­tungs­schwer­hö­rig­keit (Schall­trans­port zum Mit­tel­ohr gestört) oder
Kom­bi­nierte Schwer­hö­rig­keit (Schall­trans­port zum Mit­tel­ohr gestört UND Innen­ohr­scha­den)
Ein­sei­tige Ertau­bung (z.B. durch Hör­sturz)

  • Ursa­che kann durch eine Mit­tel­ohr­ope­ra­tion nicht aus­rei­chend beho­ben wer­den und eine Ver­sor­gung mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten ist nicht mög­lich
  • letzt­hö­ren­des Ohr: eine Ope­ra­tion, wel­che die Ursa­che der Hör­stö­rung behe­ben könnte, würde ein gro­ßes Risiko für eine Ertau­bung  bedeu­ten
  • Gehörgangs-​/Mit­tel­ohr­fehl­bil­dung, chro­nisch wie­der­keh­rende Mit­tel­ohr­ent­zün­dung mit Ohr­fluss, Gehör­gangs­ek­zem, Schup­pen­flechte oder all­er­gi­sche Haut­er­kran­kun­gen des Gehör­gangs

Die bis­he­ri­gen audio­lo­gi­schen Ergeb­nisse sind denen des BAHA ver­gleich­bar, wobei die Dämp­fung durch die Haut bei der Bone­bridge weg­fällt. Die Vor­teile der Bone­bridge lie­gen im äußerst sel­te­nen Auf­tre­ten von Haut­ir­ri­ta­tio­nen, da das Implan­tat voll­stän­dig von Haut bedeckt ist, und in der ein­fa­chen Hand­ha­bung. Die Kos­ten für Bat­te­rien wer­den in der Regel von den Kran­ken­kas­sen über­nom­men.

Ver­sor­gung mit der Bone­bridge
  • Vor­aus­set­zung: Bereit­schaft und Fähig­keit zur Hand­ha­bung des Gerä­tes
  • Testung eines Kno­chen­lei­tungs­hör­ge­rä­tes für min­des­tens 3 Wochen vor einer Ope­ra­tion
  • Implan­ta­tion der Bone­bridge in den Kno­chen hin­ter dem Ohr in Voll­nar­kose (ca. 0,5-1 Std.)
  • Ein­hei­lungs­zeit bis zur Akti­vie­rung 2-4 Wochen
  • Anpas­sung der Bone­bridge über den Hör­ge­räte­akus­ti­ker
  • Kon­trol­len in unse­rer Coch­lear Implant - Sprech­stunde und/oder bei Ihrem behan­deln­den HNO-​Facharzt

Das kno­chen­ver­an­kerte Hör­ge­rät (bone anco­red hea­ring aid, BAHA) besteht aus einem klei­nen Titan­im­plan­tat, das in den Schä­del­kno­chen hin­ter dem Ohr in einem klei­nen ope­ra­ti­ven Ein­griff ein­ge­bracht wird. Auf das Titan­im­plan­tat wird ein Titanan­ker (Abut­ment) fixiert, auf den dann ein spe­zi­el­les Hör­ge­rät auf­ge­steckt wer­den kann (BAHA con­nect, Fa. Coch­lear; Ponto, Fa. Oti­con). Alter­na­tiv kann eine Magnet­platte auf dem Implan­tat befes­tigt wer­den, so dass der Sprach­pro­zes­sor magne­tisch ange­kop­pelt wer­den kann (BAHA attract, Fa. Coch­lear).

 

Indi­ka­tio­nen

Schall­lei­tungs­schwer­hö­rig­keit (Schall­trans­port zum Mit­tel­ohr gestört) oder
Kom­bi­nierte Schwer­hö­rig­keit (Schall­trans­port zum Mit­tel­ohr gestört UND Innen­ohr­scha­den)
Ein­sei­tige Ertau­bung (z.B. durch einen Hör­sturz)

  • Ursa­che kann durch eine Mit­tel­ohr­ope­ra­tion nicht aus­rei­chend beho­ben wer­den und eine Ver­sor­gung mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten ist nicht mög­lich
  • letzt­hö­ren­des Ohr: eine Ope­ra­tion würde ein gro­ßes Risiko für eine Ertau­bung  bedeu­ten
  • Nar­ko­se­fä­hig­keit ist nicht gege­ben
  • Kno­chen­lei­tungs­kom­po­nente grö­ßer als 30 dB
  • Hör­schwelle für Kno­chen­lei­tung  nicht schlech­ter als 65 dB
  • Gehörgangs-​/Mit­tel­ohr­fehl­bil­dung, chro­nisch wie­der­keh­rende Mit­tel­ohr­ent­zün­dung mit Ohr­fluss, Gehör­gangs­ek­zem, Schup­pen­flechte oder all­er­gi­sche Haut­er­kran­kun­gen des Gehör­gangs
     
Ver­sor­gung mit dem BAHA-​System
  • Vor­aus­set­zung: Bereit­schaft und Fähig­keit, das Gerät zu tra­gen und das Implan­tat zu pfle­gen
  • Spe­zi­elle Hör­testung vor der Ope­ra­tion mit einem sog. Test­stab, der zwi­schen die Zähne geklemmt wird, oder über einen Test­bü­gel
  • Testung eines BAHA am Soft­band für min­des­tens 3 Wochen vor einer Ope­ra­tion
  • Implan­ta­tion der Titan­schraube in den Kno­chen meist in Voll­nar­kose ambu­lant (in spe­zi­el­len Fäl­len ist ein wei­te­rer ope­ra­ti­ver Ein­griff nach 4 Wochen nötig)
  • Ein­hei­lungs­zeit ca. 2-3 Monate
  • Anpas­sung des BAHA über den Hör­ge­räte­akus­ti­ker
  • Kon­trol­len in unse­rer Hoch­schul­am­bu­lanz oder bei Ihrem behan­deln­den HNO-​Facharzt
3. Innen­ohr­im­plan­tate (Coch­le­a­im­plan­tate)

Men­schen mit hoch­gra­di­ger Schwer­hö­rig­keit oder Taub­heit, die mit Hör­ge­rä­ten kei­nen aus­rei­chen­den Hör­ge­winn mehr haben und dadurch in Ihrer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit stark ein­ge­schränkt sind, kön­nen in vie­len Fäl­len mit Cochlea-​Implantaten reha­bi­li­tiert wer­den.

Cochlea-​Implantate sind Innen­ohr­pro­the­sen, die aus einer implan­tier­ba­ren (Implan­tat) und einer extern getra­ge­nen Kom­po­nente (Sprach­pro­zes­sor) bestehen. Das Implan­tat wird in einer Ope­ra­tion in Voll­nar­kose hin­ter dem Ohr im Schä­del­kno­chen plat­ziert. Das Elek­tro­den­ka­bel wird über ein klei­nes Loch im Innen­ohr  oder das runde Fens­ter (phy­sio­lo­gi­sche Öff­nung im Innen­ohr, die von einer Mem­bran bedeckt ist) direkt in die Hör­schne­cke ein­ge­legt. Anschlie­ßend wird die Haut hin­ter dem Ohr wie­der ver­schlos­sen und für einige Tage ein Druck­ver­band ange­legt. Nach etwa 5-6 Wochen Ein­hei­lungs­zeit  kann der Sprach­pro­zes­sor erst­mals akti­viert und schritt­weise ange­passt  wer­den.

Die Kos­ten für die Ope­ra­tion und das Cochlea-​Implantat wer­den in der Regel von den gesetz­li­chen und pri­va­ten Kran­ken­kas­sen über­nom­men.

Im Sprach­pro­zes­sor wer­den die durch ein Mikro­fon emp­fan­ge­nen Schall­wel­len in digi­tale Signale umge­wan­delt und über die Sen­de­spule durch die Haut auf das Implan­tat über­tra­gen. Im Implan­tat wer­den diese Signale in elek­tri­sche Impulse umge­wan­delt und an einen Elek­tro­den­trä­ger, der in der Hör­schne­cke (Coch­lea) liegt, wei­ter­ge­lei­tet. Die Impulse der ein­zel­nen akti­vier­ten Elek­tro­den erre­gen direkt die Hör­nerven­fa­sern. Von hier aus wer­den Signale zum Gehirn wei­ter­ge­lei­tet, wo ein Hör­ein­druck ent­steht.

In man­chen Fäl­len befin­det sich der Hör­ver­lust v.a. im hoch­fre­quen­ten Bereich, wäh­rend die tie­fen Fre­quen­zen noch sehr gut gehört wer­den kön­nen. Sol­che Men­schen kön­nen trotz des guten Tief­ton­ge­hörs Spra­che nur sehr schlecht ver­ste­hen. Gerade die hohen Fre­quen­zen kön­nen mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten nur schwie­rig und oft unzu­rei­chend aus­ge­gli­chen wer­den. Auch sol­che Men­schen kön­nen von einem spe­zi­el­len Cochlea-​Implantat pro­fi­tie­ren. Hier­bei wird der Sprach­pro­zes­sor mit einem kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rät kom­bi­niert (Elek­trisch Akus­ti­sche Sti­mu­la­tion = EAS oder Hybrid-​CI). Die tie­fen Töne wer­den hier­bei durch die Hör­ge­rä­te­funk­tion ver­stärkt und über den nor­ma­len Weg (Gehör­gang, Mit­tel­ohr) auf das Innen­ohr über­tra­gen. Die hohen Fre­quen­zen wer­den im Sprach­pro­zes­sor codiert und über das Cochlea-​Implantat an den Hör­nerven und das Gehirn wei­ter­ge­lei­tet. Die akus­ti­schen und elek­tri­schen Infor­ma­tio­nen wer­den im Gehirn kom­bi­niert, so dass ein Hör­ein­druck ent­steht.

Cochlea-​Implantate eig­nen sich für Men­schen mit hoch­gra­di­gem Innen­ohr­hör­ver­lust, beid­sei­ti­ger aber auch ein­sei­ti­ger Taub­heit.

 

Erwach­sene

Bei Erwach­se­nen gilt die Vor­aus­set­zung, dass die Hör­stö­rung nach dem Sprach­er­werb (etwa nach dem 4.-6. Lebens­jahr) auf­ge­tre­ten ist (post­lin­guale Ertau­bung). Men­schen ohne Sprach­er­werb pro­fi­tie­ren nur in Ein­zel­fäl­len von einer Implan­ta­tion.

 

Kin­der

Taub gebo­rene oder früh ertaubte Kin­der soll­ten mög­lichst vor dem 2. Lebens­jahr mit einem Cochlea-​Implantat ver­sorgt wer­den. Es ist bekannt, dass eine nor­male Sprach­ent­wick­lung bei sol­chen Kin­dern nur mög­lich ist, wenn sie so früh wie mög­lich implan­tiert wer­den. Je spä­ter die Implan­ta­tion statt­fin­det, umso schlech­ter sind die Aus­sich­ten auf eine nor­male Ent­wick­lung des Hörens und der Spra­che.

 

Ertau­bung durch Unfall oder Hirn­haut­ent­zün­dung

Bei Kin­dern oder Erwach­se­nen mit einer Taub­heit durch einen Unfall oder eine Hirn­haut­ent­zün­dung sollte sobald wie mög­lich eine Cochlea-​Implantation vor­ge­nom­men wer­den, da in die­sen Fäl­len die Gefahr einer Ver­knö­che­rung der Hör­schne­cke besteht (Coch­le­a­skle­rose), so dass keine Elek­trode mehr in die Coch­lea ein­ge­legt wer­den kann.

 

Ein­sei­tige Ertau­bung

Seit eini­gen Jah­ren kön­nen auch Men­schen mit einer ein­sei­ti­gen Ertau­bung und nor­ma­lem Gehör auf der Gegen­seite mit einem Cochlea-​Implantat ver­sorgt wer­den.

 

EAS, HYBRID-​CI

Von einer kom­bi­nier­ten Ver­sor­gung pro­fi­tie­ren Men­schen mit einem guten Rest­ge­hör im Tief­ton­be­reich, die durch kon­ven­tio­nelle Hör­ge­räte kein aus­rei­chen­des Sprach­ver­ste­hen errei­chen.

Kos­ten

Die Ver­sor­gung mit einem Cochlea-​Implantat wird sowohl von den gesetz­li­chen als auch den pri­va­ten Kran­ken­kas­sen über­nom­men, wenn die Implan­ta­tion nach aus­führ­li­cher Dia­gnos­tik ein­deu­tig medi­zi­nisch indi­ziert ist. Liegt der Pati­ent an der Indi­ka­ti­ons­grenze ist vor der Ope­ra­tion eine Geneh­mi­gung durch die Kran­ken­kasse not­wen­dig. In die­sem Fall ste­hen wir Ihnen gerne unter­stüt­zend zur Seite.

Um zu prü­fen, ob eine Cochlea-​Implantation in Frage kommt, müs­sen ver­schie­dene ambu­lante Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wer­den. Die Unter­su­chun­gen beinhal­ten unter ande­rem eine Kernspin-​ und Com­pu­ter­to­mo­gra­phie des Schä­dels, spe­zi­elle Testun­gen des Gehörs und des Gleich­ge­wichts­sys­tems sowie eine inter­dis­zi­pli­näre Abklä­rung even­tu­ell beglei­ten­der Organer­kra­nun­gen, die für die Implan­ta­tion eine Rolle spie­len kön­nen (Neu­ro­lo­gie, Augen­heil­kunde, Nephrolo­gie).

 

Vor­aus­set­zun­gen:
  • Vor­han­dene Innen­ohr­struk­tu­ren und nor­mal ange­leg­ter Hör­nerv
  • Moti­va­tion und rea­lis­ti­sche Erwar­tung an das Cochlea-​Implantat
  • Hörgeräte-​Neuversorgung ohne aus­rei­chen­des Sprach­ver­ständ­nis im Sprach­test
  • Kin­der: aus­rei­chende Test­phase mit kon­ven­tio­nel­len Hör­ge­rä­ten (6 Monate) und inten­sive Früh­för­de­rung

 

Kon­tra­in­di­ka­tio­nen

Unter fol­gen­den Umstän­den ist eine Cochlea-​Implantation nicht mög­lich:

  • Feh­lende Innen­ohr­struk­tu­ren oder feh­len­der Hör­nerv bzw. Tumo­ren in die­sen Berei­chen
  • Schwere psy­cho­ti­sche Erkran­kun­gen, fort­ge­schrit­tene Demenz
  • Schwerste Intel­li­genz­de­fekte
  • Schwerste psy­cho­mo­to­ri­sche Ent­wick­lungs­stö­run­gen
  • Nicht sicher­ge­stellte post­ope­ra­tive Reha­bi­li­ta­tion
  • Feh­lende Reha­bi­li­ta­ti­ons­fä­hig­keit bei der CI-​Versorgung
  • Tumor­er­kran­kun­gen im End­sta­dium

Die Cochlea-​Implantation fin­det im Rah­men eines ca. 3- bis 5-​tägigen sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­tes statt. Einen Tag vor der Ope­ra­tion wer­den Sie auf unse­rer HNO-​Station auf­ge­nom­men, es erfol­gen letzte Unter­su­chun­gen und Sie haben Gele­gen­heit noch­mals aus­führ­lich mit Ihrem Ope­ra­teur zu spre­chen. Bei der Cochlea-​Implantation han­delt es sich um eine Rou­ti­ne­ope­ra­tion, wie sie in ähn­li­cher Form bei Mit­tel­ohr­er­kran­kun­gen durch­ge­führt wird. Sie erfolgt in Voll­nar­kose und die OP-​Dauer beträgt ca. 2 Stun­den. Über einen Haut­schnitt, der kos­me­tisch güns­tig hin­ter der Ohr­mu­schel gele­gen ist, wird unter mikro­sko­pi­scher Sicht der Zugang zum Mit­tel­ohr geschaf­fen. Anschlie­ßend wird der Elek­tro­den­trä­ger über eine kleine Öff­nung in die Hör­schne­cke gelegt. Die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Cis wird noch wäh­rend der Ope­ra­tion aus­führ­lich getes­tet. Hier­bei wird die Signal­wei­ter­lei­tung über jede ein­zelne Elek­trode gemes­sen und mit einem Com­pu­ter­sys­tem über­prüft.

Nach ca. 4 bis 6 Wochen ist das Implan­tat voll­stän­dig ein­ge­heilt. Es fol­gen regel­mä­ßige Anpas­sun­gen des Cochlea-​Implantates durch unsere spe­zi­ell geschul­ten Mit­ar­bei­ter sowie ärzt­li­che Kon­trol­len in unse­rer CI-​Sprechstunde.
 

Regel­mä­ßige Anpas­sung des Cochlea-​Implantates durch unse­ren spe­zi­ell geschul­ten Inge­nieur in der HNO-​Klinik
  • Regel­mä­ßige Kon­trol­len in unse­rer Coch­lear Implant – Hör­sprech­stunde
  • Ergän­zen­des logo­pä­di­sches Hör­trai­ning
  • ggf. sta­tio­näre Reha­bi­li­ta­tion nach erfolg­ter Anpas­sung des Sprach­pro­zes­sors und nicht-​zufriedenstellendem Hör­ver­mö­gen in einer spe­zia­li­sier­ten Reha­kli­nik

Die Ver­sor­gung mit Cochlea-​Implantaten (CI) ermög­licht hoch­gra­dig schwer­hö­ri­gen und tau­ben Men­schen die Wie­der­erlan­gung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit und Rück­kehr in das soziale Leben. Taub gebo­rene oder in der frü­hen Kind­heit hoch­gra­dig schwer­hö­rige Kin­der, die unver­sorgt Spra­che nicht erler­nen könn­ten, ent­wi­ckeln sich nach einer früh­zei­ti­gen CI-​Versorgung unter opti­ma­len Bedin­gun­gen ver­gleich­bar zu nor­mal­hö­ren­den Alters­ge­nos­sen. 

Da der Hör­nerv nach einer CI-​Implantation nicht mehr akus­tisch, son­dern elek­trisch sti­mu­liert wird, muss das „neue Hören“ erst erlernt wer­den. Um die­sen Pro­zess in Gang zu bekom­men, bedarf es einer inten­si­ven Reha­bi­li­ta­ti­ons­phase, die sich - anders als bei den übli­chen Anschluss­heil­be­hand­lun­gen nach z.B. kar­dio­lo­gi­schen oder ortho­pä­di­schen Erkran­kun­gen - gewöhn­lich über 2-3 Jahre erstreckt. Daran anschlie­ßend erfolgt die lebens­lange Nach­sorge.

Unser Reha­zen­trum ist Teil des Hör­Zen­trums Ulm an der Uni­ver­si­täts­kli­nik für Hals-​Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hal­s­chir­ur­gie am Michels­berg. Rehabilitations-​Ärzte, The­ra­peu­ten, CI-​Techniker und Ope­ra­teure arbei­ten hier in engem Kon­takt mit­ein­an­der, um eine ganz­heit­li­che Ver­sor­gung für ein opti­ma­les Ergeb­nis zu gewähr­leis­ten. Die Reha­bi­li­ta­ti­ons­räume befin­den sich inte­griert in die Räum­lich­kei­ten der HNO-​Klinik, wel­che neben pro­fes­sio­nell aus­ge­stat­te­ten Dia­gnos­tik­räu­men auch opti­mal aus­ge­stat­tete Unter­su­chungs­zim­mer und Anpas­sungs­räume beher­bergt. So lässt sich die tech­ni­sche und ope­ra­tive Exper­tise der HNO-​Klinik bei spe­zi­el­len Fra­ge­stel­lun­gen rasch nut­zen und die inter­dis­zi­pli­näre medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung bei über die Hör­stö­rung hin­aus­ge­hen­den Pro­ble­men im uni­ver­si­tä­ren Umfeld sichern.

 

Reha­bi­li­ta­tion von Erwach­se­nen

Die Reha­bi­li­ta­tion von Erwach­se­nen nach Cochlea-​Implantation wird in unse­rem CI-​Rehazentrum ambu­lant durch­ge­führt. Nur in Aus­nah­me­fäl­len muss eine sta­tio­näre Reha­bi­li­ta­tion erfol­gen.

Die Reha­bi­li­ta­tion beginnt nach der Ein­hei­lungs­phase des CI etwa 4-5 Wochen nach der Ope­ra­tion und glie­dert sich in die post­ope­ra­tive Basis-​ und Fol­ge­the­ra­pie.

Wesent­li­che Inhalte der Basis­the­ra­pie sind die Inbe­trieb­nahme und Erst­an­pas­sung des Sprach­pro­zes­sors. Ziel ist die Wahr­neh­mung ers­ter Hör­ein­drü­cke auf Geräusch-​ und Klange­bene sowie mög­lichst auch ein ers­tes Ein­zel­wort­ver­ständ­nis. Der zeit­li­che Rah­men der Erst­an­pas­sung erstreckt sich über 2-3 Stun­den.

In der sich anschlie­ßen­den Fol­ge­the­ra­pie wer­den in bestimm­ten, indi­vi­du­ell abge­stimm­ten Abstän­den wei­tere Anpas­sun­gen des Sprach­pro­zes­sors neben kli­ni­schen Kon­trol­len und Hör­testun­gen durch­ge­führt. Par­al­lel erfolgt das Hör-​Sprach-Training durch nie­der­ge­las­sene Logo­pä­den, super­vi­diert durch unsere haus­in­terne Logo­pä­din der Abt. für Pho­n­ia­trie und Pädau­dio­lo­gie. Der CI-​Träger soll hier­durch von der Geräusch-​ und Klang­wahr­neh­mung über ein ein­fa­ches Wort- und Satz­ver­ständ­nis zu einem offe­nen Sprach­ver­ste­hen geführt wer­den.

Der zeit­li­che Rah­men der Ter­mine im Rah­men der Fol­ge­the­ra­pie erstreckt sich über fol­gende Zeit­räume:

  • Im ers­ten Monat nach der Erst­ein­stel­lung: 3 - 8 Reha­bi­li­ta­ti­ons­tage
  • Im zwei­ten bis sechs­ten Monat nach der Erst­ein­stel­lung: 1-2 Reha­bi­li­ta­ti­ons­tage pro Monat
  • Sechs Monate bis zwei Jahre nach der Erst­ein­stel­lung: 2-6 Reha­bi­li­ta­ti­ons­tage pro Jahr
  • Ab dem 3. Jahr: jähr­li­che Nach­sorge lebens­lang, sofern kein inten­si­ver Anpass­be­darf besteht und gute Hör­ergeb­nisse erzielt wer­den

Beglei­tend erfol­gen im Rah­men der ambu­lan­ten Reha­bi­li­ta­ti­ons­tage die Inte­gra­tion von Ange­hö­ri­gen und Selbst­hil­fe­grup­pen sowie die Mög­lich­keit einer Kon­takt­auf­nahme mit dem sozi­al­me­di­zi­ni­schen Dienst zur Bera­tung und Hil­fe­stel­lung in beson­de­ren berufs­be­zo­ge­nen und sozi­al­me­di­zi­ni­schen Fra­gen.

 

Reha­bi­li­ta­tion von Kin­dern

Die Erst­an­pas­sung des Sprach­pro­zes­sors erfolgt bei Kin­dern mit noch grö­ße­rer Sen­si­bi­li­tät als bei Erwach­se­nen und unter stän­di­ger Beob­ach­tung des Kin­des in meh­re­ren Sit­zun­gen. Gerade die erste Phase der CI-​Anpassung bei Kin­dern ist sehr kri­tisch und ent­schei­det über die Akzep­tanz des CI. Eine Über­sti­mu­la­tion durch das CI und eine Über­for­de­rung des Kin­des muss unbe­dingt ver­mie­den wer­den, um den Erfolg der CI-​Anpassung nicht zu gefähr­den.

Wesent­lich ist das Ein­be­zie­hen der Eltern, die nicht nur in der Bedie­nung des Pro­zes­sors und des CI-​Zubehörs geschult, son­dern auch über die nöti­gen Maß­nah­men im häus­li­chen Umfeld (Hör­trai­ning, not­wen­dige Tra­ge­dauer des Pro­zes­sors pro Tag) infor­miert wer­den. Die Ver­ord­nung eines beglei­ten­den logo­pä­di­schen Hör­trai­nings hei­mat­nah sowie der Aus­tausch mit den Früh­för­der­ein­rich­tun­gen erfolgt über die Sek­tion Pho­n­ia­trie und Pädau­dio­lo­gie.

Nach der Erst­an­pas­sung sind für die Reha­bi­li­ta­tion von Kin­dern im ers­ten Jahr bis zu 20 Reha­bi­li­ta­ti­ons­tage not­wen­dig. Bei inten­si­vem Reha­bi­li­ta­ti­ons­be­darf kann diese in Blö­cken von 3-5 Tagen zeit­weise auch am CIC Süd in Würz­burg, mit dem eine Koope­ra­tion ver­ein­bart wurde, erfol­gen.

Die wei­te­ren Reha­bi­li­ta­ti­ons­tage ver­tei­len sich wie folgt:

  • Im 2. Jahr 10-15 Behand­lungs­tage
  • Im 3. Jahr 2-5 Behand­lungs­tage
  • Ab dem 4. Jahr: halb­jähr­li­che Nach­sorge bis zum 18. Lebens­jahr, danach lebens­lang jähr­lich, sofern kein inten­si­ver Anpass­be­darf besteht und gute Hör­ergeb­nisse erzielt wer­den

Eine enge Koope­ra­tion besteht ins­be­son­dere mit den Früh­för­der­stel­len und den Schu­len für Hör­ge­schä­digte in Schwä­bisch Gmünd, Ravensburg-​Wilhelmsdorf und Augs­burg.

Dar­über hin­aus bestehen Koope­ra­tio­nen zu ver­schie­de­nen qua­li­fi­zier­ten Hör­ge­räte­akus­ti­kern im Ein­zugs­ge­biet, die ins­be­son­dere Ser­vice­leis­tun­gen wie Prozessor-​Updates oder Ersatz­teil­be­schaf­fung vor Ort über­neh­men kön­nen. Die Mög­lich­keit, eine der­ar­tige, finan­zi­ell völ­lig unab­hän­gige Koope­ra­tion ein­zu­ge­hen, besteht für alle inter­es­sier­ten und qua­li­fi­zier­ten Hör­ge­räte­akus­ti­ker. Bei Inter­esse kann eine Kon­takt­auf­nahme über die Direk­tion erfol­gen.

Qua­li­täts­ma­nage­ment

Das Hör­zen­trum Ulm (HZU) am Uni­kli­ni­kum Ulm ist als CI-​versorgende Ein­rich­tung von der Deut­schen Gesell­schaft für HNO (DGHNO) zer­ti­fi­ziert. In die­sem Zuge wird ein jähr­li­cher Qua­li­täts­be­richt ver­öf­fent­licht, in dem die Struk­tu­ren des Hör­zen­trums nach den Inhal­ten des CI-​Weißbuches und der AWMF-​Leitlinien in den jeweils gül­ti­gen Fas­sun­gen dar­ge­legt wer­den.

Qua­li­täts­be­richt Hör­zen­trum Ulm (HZU) 2021

Qua­li­täts­be­richt Hör­zen­trum Ulm (HZU) 2022

Qua­li­täts­be­richt Hör­zen­trum Ulm (HZU) 2023