Hinweise zu Gutachten und Befundberichten
Wir möchten Sie darüber informieren, dass in unseren Gutachten und Befundberichten die Bezeichnung der angewandten Prüfverfahren ausschließlich in verkürzter Form erfolgt. Alle angewandten Verfahren werden klar beschrieben, auf die Aufführung des Kurztitels der jeweils zugrundeliegenden Arbeitsanweisung inkl. Ausgabedatum wird jedoch verzichtet. Diese Information liegt vor und kann auf Wunsch mitgeteilt werden.