Struk­tu­rier­ter Qua­li­täts­be­richt

Seit dem Jahr 2005 sind Kran­ken­häu­ser gesetz­lich ver­pflich­tet, regel­mä­ßig struk­tu­rierte Qua­li­täts­be­richte zu erstel­len. Die Berichte die­nen Ihnen - ob Pati­ent, Arzt, Ver­si­cher­ter oder inter­es­sierte Öffent­lich­keit - als Ori­en­tie­rungs­hilfe. Der Gemein­same Bun­des­aus­schuss (G-BA) berei­tet die Daten der Qua­li­täts­be­richte als soge­nann­ten "Refe­renz­be­richt" auf. Zusätz­lich nut­zen Kran­ken­kas­sen und ihre Ver­bände die Daten der Qua­li­täts­be­richte für Kli­nik­such­ma­schi­nen.