Strukturierter Qualitätsbericht
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Die Berichte dienen Ihnen - ob Patient, Arzt, Versicherter oder interessierte Öffentlichkeit - als Orientierungshilfe. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereitet die Daten der Qualitätsberichte als sogenannten "Referenzbericht" auf. Zusätzlich nutzen Krankenkassen und ihre Verbände die Daten der Qualitätsberichte für Kliniksuchmaschinen.