Mitwirkung
Die Mitwirkung unterscheidet sich von der Mitbestimmung dadurch, dass der Klinikumsvorstand abschließend entscheidet (eine Einigungsstelle gibt es hier nicht).
Mitzuwirken hat der Personalrat bei
- ordentlichen Kündigungen (auch in der Probezeit)
- der Erteilung schriftlicher Abmahnungen (wenn der Beschäftigte es beantragt)
- der Auswahl der Teilnehmer/innen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- der Arbeitsorganisation (einschließlich der Zahl der einzusetzenden Beschäftigten)