Mitwirkung

Die Mitwirkung unterscheidet sich von der Mitbestimmung dadurch, dass der Klinikumsvorstand abschließend entscheidet (eine Einigungsstelle gibt es hier nicht).

 

Mitzuwirken hat der Personalrat bei

  • ordentlichen Kündigungen (auch in der Probezeit)
  • der Erteilung schriftlicher Abmahnungen (wenn der Beschäftigte es beantragt)
  • der Auswahl der Teilnehmer/innen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • der Arbeitsorganisation (einschließlich der Zahl der einzusetzenden Beschäftigten)