Anhörung

Nur anzuhören ist der Personalrat bei

  • fristlosen Kündigungen
  • Personalplanungen
  • Vergabe oder Privatisierung von Arbeiten oder Aufgaben, die bisher durch Beschäftigte der Dienststelle wahrgenommen werden

der Festlegung von Verfahren und Methoden von Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen und bei der Auswahl und Beauftragung von Gutachten für solche Untersuchungen.