Anhörung
Nur anzuhören ist der Personalrat bei
- fristlosen Kündigungen
- Personalplanungen
- Vergabe oder Privatisierung von Arbeiten oder Aufgaben, die bisher durch Beschäftigte der Dienststelle wahrgenommen werden
der Festlegung von Verfahren und Methoden von Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen und bei der Auswahl und Beauftragung von Gutachten für solche Untersuchungen.