Checkliste für Ihren stationären Aufenthalt
Bitte mitbringen: Vollständige Corona-Impfnachweise
Bei der Aufnahme wird der Impfstatus aller Patient*innen dokumentiert. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie alle Corona-Impf-Dokumente mitzubringen und vorab deren Vollständigkeit zu prüfen:
Impfnachweis mit QR-Codes:
- Bitte prüfen Sie vorab am Handy, dass alle Impfnachweise eingescannt und über den QR-Code abrufbar sind.
- Hinweise: Für jede Corona-Impfung gibt es einen eigenen QR-Code, der auf dem Handy vorhanden sein muss. Beispiel: Bei drei Impfungen müssen insgesamt 3 QR-Codes für jedes Impfzertifikat abrufbar sein. Die Anzeige auf dem Handy 3/3 oder 2/2 bedeutet nur, dass das letzte Zertifikat eingescannt wurde. Wenn Sie unsicher sind, bringen Sie bitte zusätzlich den schriftlichen QR-Code bzw. das Impf-Zertifikat in Papierform mit.
Impfnachweise mit Impfpass oder alternativem Formular:
- Bitte prüfen Sie, dass alle Corona-Impfungen im Impfpass oder auf einem alternativen Dokument eingetragen sind.
Wenn Sie die Tasche für Ihren Klinikaufenthalt packen, sollten folgende Dinge nicht fehlen:
Für Ihre Aufnahme
- Einweisungsschein des Haus- oder Facharztes
- Versichertenkarte
Für Ihre Behandlung
- Medikationsplan (mit Barcode) und alle Medikamente in Originalverpackung, die Sie zu Hause einnehmen
- Aktuelle Vorbefunde, wie z.B. Röntgenaufnahmen, CT/MRT, EKG oder EEG, Blutbefunde etc.
Arztbriefe
- Sofern vorhanden Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (weitere Informationen dazu s. unten)
- Sofern vorhanden: Allergiepass, Impfpass, Röntgenpass, Diabetikerausweis, Blutgruppenausweis
Für Ihren Aufenthalt
- Ihre Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Rollator, Gehstock, Brille, Hörgerät)
- Bequeme Kleidung
- Handtücher
- Kosmetik- und Körperpflegeartikel
- Für den Zeitvertreib: Bücher, Zeitschriften, MP3-Player mit Kopfhörern
- Kontaktdaten von Verwandten und Freunden
Hinweis
Wenn Sie Ihren stationären Aufnahmetermin bekommen, klären Sie bitte ab, ob Sie am Aufnahmetag nüchtern erscheinen müssen.
Wertsachen
Bitte bringen Sie möglichst keine Wertsachen mit, da Sie selbst für Verluste haften. Für unentbehrliche Wertgegenstände, z.B. Ihre Uhr oder Geldbörse, finden Sie in der Chirurgie I Dermatologie und in der Psychosomatik im Schrank Ihres Patientenzimmers ein kleines Tresorfach.
Weitere Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie in einer Situation, in der Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, medizinisch behandelt werden möchten. Auf diese Weise können Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und Einfluss auf die Behandlung nehmen auch bei fehlender Entscheidungsfähigkeit.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, Sie bei Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung zu vertreten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können.
Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie z.B.
- auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz
- oder auf der Webseite des Landratsamts des Alb-Donau-Kreis
Patienteneinwilligung für die medizinische Forschung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
wenn Sie am Universitätsklinikum in Ulm zur Diagnosestellung oder Therapie ärztlich behandelt werden, werden im Rahmen Ihrer Behandlung von Ihnen Patientendaten erhoben und eventuell auch Biomaterialien (Gewebe & Körperflüssigkeiten) gewonnen, z.B. im Rahmen von Blutentnahmen, Biopsien oder operativen Eingriffen. Diese Patientendaten und Biomaterialien können für die medizinische Forschung von erheblichem Wert sein.
Medizinische Forschung ist notwendig, um die Früherkennung, Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten laufend zu verbessern; dazu können Erkenntnisse, die wir aus Ihren Patientendaten und Biomaterialien gewinnen möglicherweise sehr viel beitragen. Wir möchten Sie daher bitten, uns Ihre Patientendaten und Biomaterialien für medizinische Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Ihre Patientendaten sollen dabei in einer Datenbank gesammelt werden, die durch das Universitätsklinikum Ulm betrieben wird. Die qualitätskontrollierte Langzeit-Lagerung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Biomaterialien erfolgt in einer Biobank des Universitätsklinikums Ulm. diesen Biobanken bzw. Archiven.
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie sich nicht beteiligen möchten oder Ihre Einwilligung später widerrufen möchten, erwachsen Ihnen daraus keine Nachteile. Zum Widerrufen kreuzen Sie einfach in der untenstehenden Patienteneinwilligung die zu ändernden Auswahlfelder an und schicken uns diese mit Ihrer Unterschrift (und Angaben, die eine Rückfrage ermöglichen). Wenn Ihnen das zu aufwändig ist, können Sie die zu widerrufenden Punkte formlos schriftlich mitteilen.
Weitere Informationen:
- Medizininformatik-Initiative: www.medizininformatik-initiative.de
Wir sind Mitglied im Konsortium DIFUTURE, eines der vier Konsortien, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Finanzierung während der Entwicklungs- und Vernetzungsphase der Medizinischen Informatik-Initiative ausgewählt wurden.
- Wir halten uns vollumfänglich an die Empfehlungen in der Handreichung zur Anwendung der national harmonisierten Patienteninformations- und Einwilligungsdokumente, die von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder geprüft und gebilligt wurde.
Wir setzen die neueste Version (1.7.2) ein, die im Rahmen der Medizininformatik-Initiative veröffentlicht wurde. Damit können Sie uns insbesondere erlauben, auch Daten früherer Behandlungen wissenschaftlich zu nutzen. Dies betrifft am Uniklinikum vorhandene Daten, die bis zu 15 Jahre zurückgehen können.
Zusätzlich wäre auch die Zustimmung zur Übermittlung Ihrer Daten in Länder mit einem der EU nicht angemessenen Datenschutzniveau (etwa in die USA) in diesem Formular vorgesehen. Der Arbeitskreis „Internationaler Datenverkehr“ der Deutschen Datenschutzschutzkonferenz (mit allen Landesdatenschutzbeauftragten) hat allerdings rechtliche Bedenken geäußert, dass sich eine entsprechende Datenübermittlung darauf alleine stützen dürfe. Deshalb wenden wir diese (im Formular auffällig grau hinterlegten) Abschnitte auch nicht an. Gegebenenfalls wäre für eine solche Übermittlung eine separate Zusatzvereinbarung mit Ihnen nötig.
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Erklärvideo: