Das Schlagen des Herzens wird ermöglicht durch spezielle Zellen im Herzen, die elektrische Erregung erzeugen und weiter leiten können. Die Erregung beginnt mit regelmäßigen Impulsen im Sinusknoten, wird dann über die Vorhöfe bis zum AV-Knoten und weiter über elektrische Leitungsbahnen an die Herzkammern gegeben, wo sie diese zum Schlagen und Pumpen anregt. Hierbei kann es jedoch zu Störungen im normalen Herzrhythmus kommen.
So kann es zu einer Verlangsamung des Herzschlags führen, wenn dem eine Erkrankung des Sinus- oder des AV-Knotens zugrunde liegt. Diese hat dann möglicherweise Schwindelgefühl, Leistungsschwäche oder sogar plötzlich auftretenden Bewusstseinsverlust zur Folge.
Durch zusätzliche Leitungsbahnen im Herzen oder strukturelle Veränderungen des Herzmuskelgewebes nach Erkrankungen, wie Herzinfarkt, Herzmuskelentzündung oder Herzmuskelschwäche, aber auch durch Muskelzellen, die außerhalb des normalen Rhythmus Extraschläge verursachen, kann es zu schnellen Herzrhythmusstörungen kommen. Diese machen sich dann bemerkbar durch Herzrasen, Herzklopfen oder Stolpern. Hier ist es besonders wichtig herauszufinden, ob es sich dabei um harmlose oder um gefährliche schnelle Rhythmusstörungen handelt. Auch diese können zu Bewußtlosigkeit führen und im schlimmsten Fall zum plötzlichen Herztod.
Sollten Sie Symptome dieser Art verspürt haben oder hat Ihr behandelnder Kardiologe bereits eine Herzrhythmusstörung bei Ihnen festgestellt, möchten wir Sie in unserer Abteilung von der differenzierten Diagnostik bis hin zur Auswahl der optimalen Therapiemöglichkeiten bestmöglich beraten und versorgen.
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin einen gültigen Überweisungsschein Ihres niedergelassenen Arztes sowie alle relevanten Vorbefunde (Arztbriefe, EKGs, Langzeit-EKGs, Laborbefunde) mit.
Besonders wichtig ist uns eine detaillierte Erhebung Ihrer Krankheitsgeschichte. Im Gespräch mit dem jeweiligen Arzt in der Rhythmusambulanz können Sie Ihre Beschwerden schildern und Ihre mitgebrachten Vorbefunde werden analysiert. Möglicherweise sind weitere Untersuchungen notwendig um zu erkennen, um welche Art von Rhythmusstörung es sich handelt. Ergibt sich aus dem Gespräch und den vorliegenden Untersuchungsergebnissen die Indikation zu einer medikamentösen Therapie, zu einer elektrophysiologischen Untersuchung (EPU) und ggf. zu einer Katheterablation oder einer Herzschrittmacher- oder Defibrillator-Implantation, werden wir Sie umfassend über diese Therapien aufklären.
Für eine EPU bzw. eine Katheterablation, wie auch für eine Herzschrittmacher- oder ICD-Implantation ist ein kurzer stationärer Aufenthalt von 2-3 Tagen erforderlich. Die Vorbereitungen für den Eingriff werden gleich beim ambulanten Besuch getroffen, sodass die stationäre Aufnahme meist direkt am Tag des Eingriffs erfolgen kann.
Falls Ihr behandelnder Internist oder Kardiologe bereits eine Diagnose Ihrer Herzrhythmusstörung gestellt hat, kommen Sie nur kurz zur Vorbereitung des stationären Aufenthaltes (Aufklärung, ggf. Blutentnahme) in unsere Rhythmusambulanz, damit ein reibungsloser Ablauf Ihres stationären Aufenthaltes gewährleistet werden kann.
Ergänzend zur Befunderhebung bieten wir in unserer Ambulanz weitere Untersuchungsmethoden an:
- Ruhe-EKG
- Belastungs-EKG und Spiroergometrie
- Langzeit-EKG und Langzeit-Blutdruckmessung
- Tragbare externe Ereignisrecorder
- Medikamentöse Provokationstests (Adenosin-Test, Ajmalin-Test)
- Kipptisch-Untersuchung
- Kardiovaskuläre Magnetresonanztomografie (Kardio-MRT)