Kryokonservierung

In Deutschland werden in der Regel ein bis zwei Embryonen in die Gebärmutter zurückgesetzt. Es ist gesetzlich verboten, mehr als drei Embryonen zurückzusetzen. Wenn mehr als zwei befruchtete Eizellen zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit, diese einzufrieren (Kryokonservierung, von griechisch: Kälte und lateinisch conservare = erhalten, bewahren). Diese Eizellen werden in einem späteren Zyklus aufgetaut und nach erfolgter Weiterentwicklung in die Gebärmutter zurückgesetzt.

Falls die Frau in dem ersten Behandlungszyklus nicht schwanger wird, können in einem beliebigen Zyklus, ohne erneute Stimulation und Eizellentnahme, die befruchteten Eizellen aufgetaut und zurückgesetzt werden. Der Ablauf des Kryotransfers ist dem Embryotransfer im frischen Zyklus gleich und erfolgt entweder nach dem Eisprung, oder nach einer milden hormonellen Vorbereitung der Gebärmutterschleimhaut.

Auch bei Spermien kann diese Methode sinnvoll sein, wenn die Gewinnung schwierig ist, eine Chemo- oder Strahlentherapie geplant oder eine längere Abwesenheit des Partners ansteht.

Weitere Themen

Infoabende für Paare mit Kinderwunsch

UniFee Newsblog Neuigkeiten aus dem UniFee

Behandlungskosten