Nierenzellkarzinom
ExpertenInnen
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Beschreibung der Erkrankung
Das Nierenzellkarzinom ist eine bösartige Erkrankung der Niere.
Häufigkeit und Erkrankungsalter
Bösartige Nierentumoren machen ca. 3% aller bösartigen Neubildungen beim Erwachsenen aus. In Deutschland gibt es pro Jahr etwa 6000 Frauen und Männer, die neu an Nierenkrebs erkranken. Das durchschnittliche Erkrankungsalter liegt bei Männern bei 63 Jahren und für Frauen bei 67 Jahren. Männer erkranken etwa 1,5mal häufiger als Frauen.
Bösartige Tumoren in der Niere bezeichnet man nach dem Gewebe, aus welchem der Tumor entstanden ist. Etwa 90% aller Nierentumoren sind Nierenzellkarzinome. Bei den übrigen 10% handelt es sich um Sarkome, Nephroblastome (Wilms-Tumor), Embryonalkarzinome oder Neuroblastome.
Die eher seltenen Nierenbeckenkarzinome entstehen aus der Schleimhaut des Harntraktes und sind deshalb keine Nierenkarzinome, sondern sie gehören zu den Blasen-, bzw. Harnleiterkarzinomen und werden entsprechend anders behandelt.
Nierenzellkarzinome gehen meist von den Zellen der Harnkanälchen (Tubulussystem), selten von den Zellen des Sammelrohrsystems aus.
Meistens ist nur eine Niere von der Tumorerkrankung betroffen. Bei nur ca. 1,5% sind beide Nieren befallen.
Ursachen und Risikofaktoren
Die Ursachen für die Nierenkrebsentstehung sind bisher nicht eindeutig geklärt. Eine Anzahl von verschiedenen Faktoren kann aber das Risiko der Entstehung eines Nierenzellkarzinoms erhöhen.
Als Risikofaktoren scheinen Rauchen, Übergewicht und hormonelle Faktoren eine Rolle zu spielen. Auch Expositionen mit Cadmium, Blei, petrochemischen Substanzen, Teer und Holzschutzmitteln gelten als Risikofaktoren. Gesicherte Faktoren sind eine chronische Niereninsuffizienz, eine positive Familienanamnese, die von Hippel-Lindau’sche Krankheit und die tuberöse Sklerose.
Krankheitszeichen
Nierenkarzinome verursachen im Frühstadium selten Beschwerden und werden deshalb meistens zufällig z.B. bei einer Ultraschalluntersuchung entdeckt. Schmerzen in der Flanke, im Rücken, Blut im Urin (rötliche bis braune Verfärbung) können Hinweis auf eine Nierenerkrankung sein, aber auch Koliken, Gewichtsverlust, Blutarmut, Fieber, hoher oder niedriger Blutdruck, Darmbeschwerden oder ständige Abgeschlagenheit.
Die Früherkennung bietet bei bösartigen Tumorerkrankungen die größte Chance auf Heilung.
Untersuchungen
Zu den wichtigsten Untersuchungen zum Nachweis eines Nierenkarzinoms gehören die Anamnese und körperliche Untersuchung, Laboruntersuchungen (Blut), die Ultraschalluntersuchung und die Computertomographie (CT).
Es können auch noch weitere Untersuchungen wie Röntgenuntersuchung, Kernspintomographie (MRT), Angiographie (Darstellung der Gefäße), Urographie oder Skelettszintigraphie notwendig werden.
Klassifikation und Stadieneinteilung
Um die am besten geeignete Therapie bestimmen zu können, muss vor Therapiebeginn durch die oben genannte Diagnostik genau festgestellt werden, wie weit sich der Tumor ausgebreitet hat, das heißt das Tumorstadium wird ermittelt. Hierfür verwendet man unter anderem die TNM-Klassifikation (siehe Tabelle unten).
T steht für die Größe und Ausdehnung des Primärtumors, N steht für die Anzahl der befallenen regionären Lymphknoten und M steht für das Auftreten und die Lokalisation von Fernmetastasen (Tumorabsiedlungen).
TNM für Nierenzellkarzinome nach UICC 2017 | |
TX | Primärtumor kann nicht beurteilt werden |
T0 | Kein Anhalt für Primärtumor |
T1 | Tumor <= 7 cm in größter Ausdehnung, begrenzt auf die Niere |
T1a | Tumor 4 cm oder weniger in größter Ausdehnung |
T1b | Tumor mehr als 4 cm, aber nicht mehr als 7 cm in größter Ausdehnung |
T2 | Tumor > 7 cm in größter Ausdehnung, begrenzt auf die Niere |
T2a | Tumor mehr als 7cm, aber nicht mehr als 10 cm in größter Ausdehnung |
T2b | Tumor mehr als 10 cm in Größter Ausdehnung |
T3 | Tumor breitet sich in größere Venen aus oder infiltriert direkt perirenales Gewebe, jedoch nicht in ipsilaterale Nebenniere und nicht über die Gerota-Faszie hinaus |
T3a | Tumor mit makroskopischer Ausbreitung in die Nierenvene oder ihre segmentalen Äste oder Tumor infiltriert perirenale oder peripelvinen Fettgewebe, aber nicht über die Gerota-Faszie hinaus. |
T3b | Tumor mit Ausbreitung in die Vena cava unterhalb des Zwerchfells |
T3c | Tumor mit Ausbreitung in die Vena cava oberhalb des Zwerchfells oder mit Infiltration der Wand der Vena cava |
T4 | Tumor infiltriert über die Gerota-Faszie hinaus (eingeschlossen die kontinuierliche Ausbreitung in die ipsilaterale Nebenniere) |
NX | Benachbarte (regionäre) Lymphknoten sind nicht beurteilbar |
N0 | Kein Anhalt für benachbarte Lymphknotenmetastasen |
N1 | Metastase in einem benachbarten Lymphknoten |
N2 | Metastase in mehr als einem benachbarten Lymphknoten |
Mx | Vorliegen von Fernmetastasen kann nicht beurteilt werden |
M0 | Kein Anhalt für Fernmetastasen |
M1 | Fernmetastasen treten am häufigsten in der Lunge, im Skelett und in den Lymphknoten, eher selten im Gehirn und in der Leber auf. |
Eine abschließende Beurteilung des TNM-Stadiums ist erst nach der Tumoroperation möglich.
Zwei weitere Kriterien sind für die weitere Therapie entscheidend. Die mikroskopische Untersuchung des Tumorgewebes gibt Hinweise auf die Bösartigkeit des Tumors. Hierbei wird die Ähnlichkeit der Krebszellen mit den Organzellen verglichen (siehe Tabelle unten).
Zellähnlichkeit = Grading nach UICC 2002 | |
GX | Präparat feingeweblich nicht beurteilbar |
G1 | Hochdifferenzierter Tumor |
G2 | Mäßig differenzierter Tumor |
G3-4 | Schlecht differenzierter/ undifferenzierter Tumor |
Zum anderen ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Tumor vollständig entfernt werden konnte (siehe Tabelle unten).
R = Residualtumor (Resttumor nach OP) | |
RX | Residualtumor kann nicht bestimmt werden |
R0 | Kein Residualtumor |
R1 | Mikroskopisch nachgewiesener Residualtumor |
R2 | Sichtbarer Residualtumor |
Behandlungsmöglichkeiten
Die Therapiemethoden sind vom Tumorstadium abhängig. Je früher ein Nierenzellkarzinom erkannt wird, um so günstiger ist die Prognose für den Patienten. Aber auch das Alter und der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten werden bei der Therapieauswahl berücksichtigt.
Kurative (heilende) Operation
Nierenentfernung (Nephrektomie), gegebenenfalls mit Lymphknotenentfernung
Die Standardtherapie ist die komplette Entfernung der tumorbefallenen Niere. Damit ist eine Chance auf Heilung beim Nierenzellkarzinom gegeben. Die Aufgabe der entfernten Niere wird dann von der verbliebenen gesunden Niere übernommen.
Bei manchen Patienten ist es möglich die Nierenentfernung durch eine Laparoskopie oder roboterassistiert (jeweils in Schlüssellochtechnik) durchzuführen.
Nierenteilentfernung
Die Teilentfernung bei Tumoren bis zu einem Durchmesser von 7cm (Stadium pT1) ist mittlerweile ein akzeptiertes Verfahren und verspricht ein gleiches Überleben wie die komplette Entfernung der Niere.
In jedem Falle wird eine organerhaltende Tumorentfernung bei den Patienten angestrebt, die nur noch eine Niere haben, oder die zweite Niere nicht richtig arbeitet, da diese Patienten sonst regelmäßig zur Dialyse (Blutwäsche) müssten.
Palliative (symptombezogen lindernde) Operation
Tumorresektion
Bei ca. 30% aller Nierenzellkarzinompatienten liegt bereits zum Zeitpunkt der Diagnosestellung eine Lymphknoten- oder Fernmetastasierung vor. Das wird als palliative Situation bezeichnet. Es gibt Hinweise darauf, dass eine Tumorentfernung in palliativer Situation einen Überlebensvorteil bringen kann, wenn im Anschluss eine systemische Therapie durchgeführt wird. Bei Patienten mit nicht wesentlich erhöhtem Operationsrisiko kann deshalb eine Tumorentfernung auch im metastasierten Stadium angeboten werden.
Metastasenresektion
Falls nur vereinzelt Fernmetastasen, z. B. in der Lunge, vorhanden sind, kann eine Metastasenresektion sinnvoll sein. Hierdurch können Beschwerden reduziert und in Einzelfällen auch eine Heilung erreicht werden.
Krankheitsverlauf (Rückfall, Metastasen)
Falls ein Rückfall der Erkrankung mit Absiedelungen an mehreren Orten im Körper auftritt, so kann ein Zurückdrängen des Tumorwachstums mit verschiedenen Substanzen angestrebt werden.
Chemotherapie
Zytostatika sollen schnell wachsende Tumorzellen im Körper abtöten. Bei Nierenzellkarzinomen ist die Chemotherapie jedoch nahezu wirkungslos und wird daher nicht eingesetzt.
Molekulare, zielgerichtete Therapie „Targeted Therapy“
Aufgrund der Hochregulierung eines Wachstumsfaktors für die Gefäßbildung (Vascular Endothelial Growth Factor,VEGF) in Nierenzellkarzinomen ist dies ein vielversprechender Ansatzpunkt für eine molekular-zielgerichtete Therapie. Weitere Zielstrukturen sind der Rezeptor für Platelet derived Growth Factor (PDGFR) und eine Kinase mit Schlüsselfunktion in der Zelle, die „mammalian target of rapamycin - Kinase“ (mTOR).
In den vergangenen Jahren wurden Therapeutika entwickelt, die an verschiedenen Punkten dieser Signalkaskade eingreifen und die zu einer grundlegenden Änderung der Therapiestrategien geführt haben. Prinzipiell sind hier Antikörper wie Bevacizumab (Avastin®), Tyrosinkinaseinhibitoren (TKI) wie z.B. Sunitinib (Sutent®), Pazopanib (Votrient®), Sorafenib (Nexavar®), Axitinib (Inlyta®), Cabozantinib (Cabometyx®), Lenvatinib (Kisplyx®), Tivozanib (Fotivda®) sowie mTOR-Hemmer, wie z.B. Temsirolimus (Torisel®) oder Everolimus(Afinitor®) zu unterscheiden. Hier wurden in größeren Studien Ansprechraten (deutliche Verkleinerung des Tumors) von bis zu 40% erzielt.
Bei den allermeisten dieser Präparate handelt es sich um Tabletten, die zuhause eingenommen werden können. Allerdings ist auch hier die regelmäßige Vorstellung bei onkologisch erfahrenen Ärzten notwendig, um die Nebenwirkungen zu kontrollieren bzw. bereits im Vorfeld zu verhindern.
Immuntherapie
Das Immunsystem des Menschen hat die Aufgabe körperfremde Substanzen, z. B. Viren oder Bakterien abzuwehren und es kann unter Umständen sogar krankhaft veränderte Zellen, z. B. Krebszellen vernichten.
Die Immuntherapie hat das Ziel, das Immunsystem durch bestimmte Substanzen (Zytokine: z. B. Interferone, Interleukine) so zu stimulieren, dass Tumorzellen vom eigenen Körper erkannt, angegriffen und beseitigt werden können.
Die Immuntherapie mit Interferon oder Interleukinen wurde in den vergangenen Jahren durch neuere Substanzen aus der Klasse der PD-1-Inhibitoren und CTLA-4-Inhibitoren abgelöst.
Der sog. PD-1-Inhibitor Nivolumab ist für die Behandlung des metastasierten Nierenzellkarzinoms nach systemischer Vorbehandlung mit einem anderen Medikament zugelassen. Nivolumab führt durch die Bindung an den PD-1-Rezeptor der Immunzellen zu einer Stimulation des Immunsystems und zur Abtötung von Tumorzellen. In einer großen randomisierten Studie konnte durch die Nivolumab-Behandlung in 23% der Fälle ein teilweiser und in 1% der Fälle ein vollständiger Rückgang des Tumorleidens erreicht werden. Nivolumab führte dabei zu einer Verlängerung des Überlebens um ca. 5 Monate. In Kombination mit dem CTLA-4 Inhibitor Ipilimumab wird es außerdem in der Erstbehandlung des metastasierten Nierenkrebses bei Vorliegen von prognostisch ungünstigen Krankheitsmerkmalen eingesetzt. Außerdem haben sich in der Erstbehandlung Kombinationstherapien aus einem PD-1 Inhibitor und einem Tyrosinkinaseinhibitor etabliert, wodurch in bis zu 70% der Fälle zumindest ein vorübergehender Rückgang der Tumorbefunde erreicht werden kann.
Palliative (symptombezogen lindernde) Strahlentherapie
Nierenzellkarzinome reagieren relativ strahlenunempfindlich. Aus diesem Grund wird die Strahlentherapie nur in speziellen Situationen, wie der Bestrahlung von Hirnmetastasen oder in fortgeschrittenen Stadien zur Linderung von metastasenbedingten Schmerzen eingesetzt.
Krankheitsverlauf (Rückfall, Metastasen)
Falls ein Rückfall der Erkrankung mit Absiedelungen an mehreren Orten im Körper auftritt, so kann ein Zurückdrängen des Tumorwachstums mit verschiedenen Substanzen angestrebt werden.
Chemotherapie
Zytostatika sollen schnell wachsende Tumorzellen im Körper abtöten. Bei Nierenzellkarzinomen ist die Chemotherapie jedoch nahezu wirkungslos und wird daher nicht eingesetzt.
Immuntherapie
Das Immunsystem des Menschen hat die Aufgabe körperfremde Substanzen, z. B. Viren oder Bakterien abzuwehren und es kann unter Umständen sogar krankhaft veränderte Zellen, z. B. Krebszellen vernichten.
Die Immuntherapie hat das Ziel, das Immunsystem durch bestimmte Substanzen (Zytokine: z. B. Interferone, Interleukine) so zu stimulieren, dass Tumorzellen vom eigenen Körper erkannt, angegriffen und beseitigt werden können.
Die Immuntherapie mit Interferon oder Interleukinen ist eine der Standardtherapien bei der Behandlung eines Nierenzellkarzinoms im metastasierten Stadium, wird aber heutzutage nur noch äußerst selten angewandt, obwohl Eine Hochdosis Interleukin-2 Therapie in einem begrenzten Prozentsatz (ca. 7%) der betroffenen Patienten auch im metastasierten Stadium zur Heilung führen kann.
Die Nebenwirkungen dieser Immuntherapie können ähnlich den Symptomen einer Grippe (Fieber, Schüttelfrost, Nachtschweiß, Gliederschmerzen) sein.
Seit 2016 ist eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Immuntherapie in Form einer venös zu verabreichenden Antikörpertherapie mit dem sog. PD-1-Inhibitor Nivolumab für die Behandlung des metastasierten Nierenzellkarzinoms nach systemischer Vorbehandlung mit einem anderen Medikament zugelassen. Nivolumab führt durch die Bindung an den PD-1-Rezeptor der Immunzellen zu einer Stimulation des Immunsystems und zur Abtötung von Tumorzellen. In einer großen randomisierten Studie konnte durch die Nivolumab-Behandlung in 23% der Fälle ein teilweiser und in 1% der Fälle ein vollständiger Rückgang des Tumorleidens erreicht werden. Nivolumab führte dabei zu einer Verlängerung des Überlebens um ca. 5 Monate. Derzeit wird untersucht, ob eine Kombination zweier Antikörpertherapien (Nivolumab + Ipilimumab) auch als Erstbehandlung des metastasierten Nierenkrebses der derzeitigen Standardtherapie mit Tyrosinkinaseinhibitoren überlegen ist; Ergebnisse werden für 2018 erwartet
Molekulare, zielgerichtete Therapie „Targeted Therapy“
Wegen der Hochregulierung eines Wachstumsfaktors für die Gefäßbildung (Vascular Endothelial Growth Factor,VEGF) in Nierenzellkarzinomen ist dies ein vielversprechender Ansatzpunkt für eine molekular-zielgerichtete Therapie. Weitere Zielstrukturen sind der Rezeptor für Platelet derived Growth Factor (PDGFR) und eine Kinase mit Schlüsselfunktion in der Zelle, die „mammalian target of rapamycin - Kinase“ (mTOR).
In den vergangenen Jahren wurden Therapeutika entwickelt, die an verschiedenen Punkten dieser Signalkaskade eingreifen und die zu einer grundlegenden Änderung der Therapiestrategien geführt haben. Prinzipiell sind hier Antikörper wie Bevacizumab (Avastin®), Tyrosinkinaseinhibitoren (TKI) wie z.B. Sunitinib (Sutent®), Pazopanib (Votrient®), Sorafenib (Nexavar®), Axitinib (Inlyta®) sowie mTOR-Hemmer, wie z.B. Temsirolimus (Torisel®) oder Everolimus(Afinitor®) zu unterscheiden. Hier wurden in größeren Studien Ansprechraten (deutliche Verkleinerung des Tumors) von bis zu 40% erzielt.
Bei Sutent®, Pazopanib (Votrient®), Sorafenib (Nexavar®), Axitinib (Inlyta®) und Everolimus(Afinitor®) handelt es sich um Tabletten die zuhause eingenommen werden können. Allerdings ist auch hier die regelmäßige Vorstellung bei onkologisch erfahrenen Ärzten notwendig, um die Nebenwirkungen zu kontrollieren bzw. bereits im Vorfeld zu verhindern.
Palliative (symptombezogen lindernde) Strahlentherapie
Nierenzellkarzinome reagieren relativ strahlenunempfindlich. Aus diesem Grund wird die Strahlentherapie fast nur im fortgeschrittenen Stadium zur Schmerzlinderung bei Metastasen eingesetzt
Nachsorge und Rehabilitation
Nachsorge
Für die aus körperlicher Untersuchung, Blutuntersuchungen, Ultraschalluntersuchung des Bauches, CT des Brustkorbs und des Bauchraums bestehender Nachsorge nach vollständiger operativer Entfernung eines Nierentumors sei auf die Patientenleitlinie zur Behandlung des nicht metastasierten Nierenzellkarzinoms des Leitlinienprogramms Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/patientenleitlinien/nierenkrebs) verwiesen.
Rehabilitation
Über die Notwendigkeit stationärer Anschlussheilbehandlungen (AHB) sollte individuell entschieden werden, da es keine krankheitsspezifischen Rehabilitationsmaßnahmen zum Nierenzellkarzinom gibt.
Prognose
Wenn der Tumor durch diese Operation komplett entfernt werden konnte und die Computertomographie keinen Hinweis für Metastasen ergeben hat, besteht eine gute Chance auf Heilung der Erkrankung. Bei Vorhandensein von Metastasen ist in der Regel keine Heilung der Erkrankung mehr möglich, durch die zahlreichen oben genannten verbesserten Therapiemöglichkeiten hat sich die Prognose deutlich gebessert und bei vielen Patient*innen kann ein Fortschreiten der Erkrankung durch die Medikamentenbehandlung für mehrere Monate oder sogar Jahre verhindert werden.