Beauftragte am Universitätsklinikum
…sie ist Ansprechpartnerin bei Themen wie
- Familiengerechte Arbeitszeit
- Teilzeit, Telearbeit, Teilzeit in Führungsposition
- Beurlaubung, beruflicher Wiedereinstieg
- Stellenbesetzungen
- Fort- und Weiterbildung / Qualifizierungsmaßnahmen
- Konflikte am Arbeitsplatz, sexueller Belästigung
Beschäftigte können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden.
Die Aufgaben und die Rechtstellung der Beauftragten für Chancengleichheit sind seit 27.02.2016 im neuen Chancengleichheitsgesetz geregelt.
§ 1 Gesetzesziel
In Erfüllung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) wird die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Behörden des Landes und den sonstigen in diesem Gesetz genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Maßgabe dieses Gesetzes gefördert. Ziel des Gesetzes ist die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Artikel 33 Abs. 2 GG), insbesondere die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer, sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen. Weiteres Ziel ist es, auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer hinzuwirken.
Das bedeutet in der Umsetzung:
- der Wahrnehmung von Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben steht die Reduzierung der Arbeitszeit grundsätzlich nicht entgegen
- in Unterrepräsentanzbereichen müssen Frauen gezielt zur Bewerbung aufgefordert werden
- bei allen Bewerbungsgesprächen in Bereichen mit geringem Frauenanteil ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen
- die Beauftragte für Chancengleichheit wirkt bei der Planung, Gestaltung und Durchführung des Fortbildungsprogramms mit
- bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen muss die Beauftragte für Chancengleichheit frühzeitig beteiligt werden.
- die Beauftragte für Chancengleichheit erarbeitet Vorschläge für den Chancengleichheitsplan und überprüft die Umsetzung
- die Beauftragte für Chancengleichheit und die Dienststelle fördern eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer
Ziele der Beauftragten für Chancengleichheit
- Chancengleichheit für Frauen* und Männer* erreichen
- Chancengleichheit soll durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen der Dienststelle werden
- Aufstiegschancen von Frauen* verbessern
- Bei Unterrepräsentanz die Anzahl von Frauen* auch in Leitungspositionen erhöhen
- Gezielte berufliche Förderung von Frauen*
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie optimieren
- Einhaltung des Chancengleichheitsplanes
- Ausreichendes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen schaffen
- Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben auch mit reduzierter Arbeitszeit ermöglichen
- Beurlaubte Beschäftigte sollen über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterrichtet werden und daran teilnehmen können
Sie ist Ansprechpartnerin:
- bei strukturellen Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz
- wenn Sie familienfreundliche Arbeitszeiten benötigen, wegen Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder wenn es um eine Teilzeitstelle in einer Vorgesetzen- und Leitungsfunktion geht
- wenn Sie sich Sorgen um die Sicherheit am Arbeitsplatz machen oder es Probleme im Arbeitsumfeld gibt
- bei Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Reduzierung der Arbeitszeit
- für die Umsetzung von Strukturen zur Chancengleichheit im Beruf
- bei sexueller Belästigung, Mobbing, etc. am Arbeitsplatz
- wenn es um die „Wegesicherheit“ geht
- Fort- und Weiterbildung
Frauenversammlung
Ilse-Schulz-Forum
„Nur durch die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen ist optimale Krankenversorgung und wissenschaftlicher Fortschritt möglich.“
–Ilse Schulz († 2009, Pflegepionierin und Frauenforscherin)
Ilse Schulz leitete von 1969 bis 1984 den Pflegedienst der Ulmer Kliniken und förderte in dieser Zeit besonders die interdisziplinäre Zusammenarbeit. So soll auch das Ilse Schulz-Forum, das zweimal jährlich stattfindet, dem Austausch und Wissenstransfer der verschiedenen Bereiche des Ulmer Universitäts-klinikums und der Öffentlichkeit dienen.
- 12. Ilse-Schulz-Forum, April 2024 (PDF)
- 11. Ilse-Schulz-Forum, November 2023 (PDF)
- 10. Ilse-Schulz-Forum, Mai 2023 (PDF)
- 9. Ilse-Schulz-Forum, März 2021 (PDF)
- 8. Ilse-Schulz-Forum, November 2019 (PDF)
- 7. Ilse-Schulz-Forum, April 2019 (PDF)
- 6. Ilse-Schulz-Forum, November 2018 (PDF)
- 5. Ilse-Schulz-Forum, April 2018 (PDF)
Selbstverteidigungskurs für Frauen
Zum Kurs “Selbstverteidigung (SV) für Frauen“ zur Prävention und Schulung können sich alle Mitarbeiterinnen des Universitätsklinkums anmelden. Die Teilnehmerinnenzahl ist begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.
Selbstverteidigung ist in erster Linie die Kunst, Konfrontationen zu vermeiden, denn der beste Kampf ist der, der vermieden werden kann. Wenn aber doch der Ernstfall eintritt und die Rettungsinseln "LLL", also Licht, Lärm und Leute nicht zur Verfügung stehen, ist Selbsthilfe gefragt. Wer in einer solchen Situation handlungsunfähig ist, gibt die Kontrolle ab und ermöglicht es so dem anderen, die Macht zu übernehmen. Es geht darum, verschiedene Abwehrsituationen zu trainieren und zu verinnerlichen, um im Ernstfall eine optimale Reaktion abrufen zu können. Um den Weg aus der Opferrolle zu finden ist selbstbewusstes Auftreten und ein starkes Selbstvertrauen unabdingbar.
In den Trainingseinheiten werden Wege aufgezeigt, wie man sich im Notfall mit Alltagsgegenständen und dem eigenen Körper effektiv zur Wehr setzen und sich aus Zwangslagen und Notlagen befreien kann. Neben verschiedenen Abwehrmöglichkeiten gegen Schläge, Tritte, Griffe, Umklammerungen, Würgeangriffe und Bodensituationen stehen Schlagpolstertraining, Verhaltensschulung und die Stärkung des Selbstbewusstseins auf dem Programm.
Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von den Betroffenen nicht gewünscht wird und die Würde der betroffenen Person verletzt. Die sexuelle Belästigung kann sich in Worten, Handlungen, Gesten oder sonstigem sexualisierten Verhalten ausdrücken.
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://chancengerechtigkeitundvielfalt.ulm.de/frauenb%C3%BCro/publikationen/sexuelle-belaestigung