Hornhauttransplantationen
Die Hornhaut ist die transparente Oberfläche des Auges. Ihre Durchsichtigkeit und Unversehrtheit sind Voraussetzung für das Sehen. Verletzungen, Infektionen oder andere Erkrankungen können die Funktion der Hornhaut beeinträchtigen. Patienten jeden Alters können dadurch erblinden oder stark sehbehindert werden, so dass sie in ihrer Lebensführung eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen sind.
Die Hornhaut-Transplantation
Eine mögliche Behandlung von Hornhauterkrankungen ist die Transplantation, die an der Universitäts-Augenklinik durchgeführt wird. Hornhauttransplantationen werden seit über 100 Jahren durchgeführt und sind damit die älteste Form der Organtransplantation. Je nach Grunderkrankung kann eine Transplantation der gesamten Hornhaut (perforierende Keratoplastik) oder nur einer Hornhautlamelle wie bei der Descemetmembran-Endothel-Keratoplastik (DMEK) durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Operationen sind gut. Es kann eine Verbesserung der Sehschärfe erreicht werden. Voraussetzung für eine Transplantation ist eine Hornhautspende.
Wer kann Spender sein?
Fast jeder Mensch kann nach seinem Tod Hornhautspender werden, denn nur wenige Krankheiten schließen eine Spende aus. Auch Brillen- oder Kontaktlinsenträger, Menschen mit Augenerkrankungen, nach Augenoperationen oder mit systemischen Erkrankungen kommen als Spender in Frage. Auch ein höheres Alter des Spenders beeinträchtigt die Qualität der Hornhaut nicht. Beim Ausfüllen des Organspendeausweises kann man sich für die Entnahme aller Organe im Todesfall oder nur für einzelne Organe oder Gewebe, wie zum Beispiel die Augenhornhaut. Liegt bei Verstorbenen kein Organspendeausweis vor, können die nächsten Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden, ob er zu Lebzeiten mit einer Spende einverstanden gewesen wäre.
Die Hornhaut-Spende
Im Gegensatz zu Organen wie Herz, Niere oder Leber kann die Entnahme der Augenhornhaut bis zu 72 Stunden nach dem Tod des Spenders erfolgen. Wenn aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Spende spricht, wird die Hornhaut nach Einwilligung des Spenders unter sterilen Bedingungen entnommen. Diese wird von speziell geschulten ärztlichen Mitarbeitern unserer Klinik pietätvoll und schonend durchgeführt. Die Entnahme ist von außen ästhetisch unauffällig, so dass sie dem Gesicht später kaum auffällt. Anschließend werden die Hornhäute in der Gewebe- und Zellbank des Instituts für Klinische Transfusionsmedizin und Immungenetik Ulm (IKT) umfassend untersucht und auf Qualität und Sicherheit geprüft. Dies garantiert eine hohe Qualität des Gewebes bei maximaler Patientensicherheit. Für die Empfänger von Augenhornhäuten ist die Transplantation eine Möglichkeit, wieder gut sehen zu können und damit ihre Lebensqualität deutlich zu verbessern.