Transplantationszentrum wird abgemeldet

Universitätsklinikum unterstützt betroffene Patienten beim Ummeldeprozess

 

Der Vorstand des Universitätsklinikums Ulm hat in seiner Sitzung am 13. Juli beschlossen, das Transplantationszentrum (Nierentransplantationsprogramm) für zukünftige Eingriffe ab 1. September 2011 abzumelden, da die geforderte Mindestzahl von 25 Nierentransplantationen pro Jahr in den vergangenen Jahren nicht erreicht wurde und die Finanzierung der Transplantationen durch die Krankenkassen von der Erreichung der Mindestzahl abhängig gemacht wird. Die bewährte hochqualitative Vorbereitungs- und auch Nachsorgephase bleibt für Patienten aus der Region wohnortnah erhalten.

 

Patienten und Zuweiser wurden bereits informiert

Das Universitätsklinikum Ulm legt sehr großen Wert auf eine organisatorisch geordnete Weiterleitung aller notwendigen Informationen  an die von den Patienten gewählten zukünftigen Transplantationszentren. Bereits am Montag, 25. Juli, wurden Briefe an Betroffene und ihre behandelnden niedergelassenen Ärzte versandt, in denen über die Abmeldung des Ulmer Transplantationszentrums informiert wurde. Im Brief wurden u.a. Handlungsoptionen aufgezeigt, die verhindern können, dass es Brüche hinsichtlich der anzurechnenden Wartezeit für eine Transplantation in anderen Kliniken gibt. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Benennung des gewünschten neuen Transplantationszentrums durch die Patienten. Benötigt wird eine schriftliche Einverständniserklärung zur Ummeldung in das benannte Zentrum, die anschließende Mitteilung des Ummeldungswunsches bei Eurotransplant (Vermittlungsstelle für Organspenden) und die Akzeptanz des Patienten in dem neuen Transplantationszentrum.

„Wir möchten gemeinsam mit den Betroffenen einen gut abgestimmten Übergangsprozess umsetzen“, sagt Prof. Dr. Doris Henne-Bruns, Ärztliche Direktorin der Chirurgie I auf dem Safranberg.

Unter der Rufnummer 0731 500-53550 gibt ihre Klinik gerne weitere Informationen.

 

Konsequent gehandelt

Aufgrund einer nachhaltigen Unterschreitung der Mindestmenge von 25 Transplantationen pro Jahr werden die Krankenkassen zukünftig Transplantationen nicht mehr finanzieren. Dies musste der Vorstand akzeptieren und die Konsequenz daraus ziehen. Patienten, die noch bis einschließlich 31. August operiert werden, müssen sich in keinster Weise Sorgen machen; auch die Nachsorgephase im Rahmen dieser Operationen wird ohne jede Einschränkung garantiert. Für die Zukunft gilt: Die bewährte hochqualitative Vorbereitungs- und auch Nachsorgephase bleibt für Patienten aus der Region wohnortnah erhalten – unabhängig vom Ort der Operation. Die Vorbereitungen zur und Nachsorge nach Nierentransplantationen erfolgt schwerpunktmäßig weiter in der Nephrologie.

 

Keine Entlassungen

„Die Entscheidung zur Abmeldung ist dem Vorstand nicht leicht gefallen und erfolgte ausschließlich nach Bewertung der gegenwärtigen strukturellen Rahmenbedingungen, also dem Wegfall der Finanzierung durch die Krankenkassen, sowie der Leistungsdaten und unter Hinzuziehung einer hochrangig besetzten externen Gutachterkommission“, erläutert Prof. Dr. Reinhard Marre, Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Ulm. Er ergänzt: „Die Abmeldung des Transplantationszentrums zieht keine Entlassungen von Beschäftigten nach sich. Gemessen am gesamten Aufgabenspektrum des Universitätsklinikums machen Nierentransplantationen einen sehr geringen Anteil aus.“

 

Weitere Informationen:

Auf der Warteliste des Universitätsklinikums Ulm stehen zurzeit rund 90 Personen. Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Mindestmengen sehen 25 Fälle pro Jahr vor (§137 SGB V Abs. 3 – insbesondere Satz 2). Im Jahre 2010 gab es am Universitätsklinikum Ulm insgesamt zwölf Nierentransplantationen, davon fünf Lebendspenden.

Der externen Gutachterkommission gehörten an: Prof. Haller, Hannover; Prof. Dreikorn, Bremen; Dr. Wesslau, Berlin. Mit der Abmeldung des Transplantationszentrums wurde keinesfalls eine Entscheidung „für immer“ getroffen. Es ist für die Zukunft nicht auszuschließen, dass das Programm wieder aufgenommen wird, wenn sich beispielsweise tragfähige Kooperationsmöglichkeiten ergeben.

 

 

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