Sexuellen Missbrauch an Kindern frühzeitig erkennen

Zusammenarbeit von Universitätsklinikum und Bundesministerium

Wie kann ich sexuellen Missbrauch erkennen? Wie kann man ihn möglicherweise verhindern? Wie gehe ich damit um, wenn ein Kind sexuell missbraucht wurde? Welche Möglichkeiten gibt es, das Geschehene zu verarbeiten? All dies sind Fragen, die sich Menschen, die in pädagogischen Berufen und in Heilberufen in Betreuungseinrichtungen arbeiten, stellen müssen. Die Bundesregierung hat deshalb den „Runden Tisch - Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ ins Leben gerufen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in diesem Zusammenhang seine Bildungs- und Gesundheitsforschung intensiviert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Erfahrungen mit innovativen Lernansätzen im E-Learning Bereich.

Ziel ist ein besserer Kinderschutz

„Wir setzen auf innovative Ansätze wie E-Learning und webbasierte Anwendungen, weil wir hier neue Impulse in der Fortbildung erwarten“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. „Dies ist ein Thema, das wir im Forschungsministerium weiter verfolgen werden", so Schavan weiter. „Wir hoffen, dass wir so zu einem besseren Kinderschutz beitragen können.“

E-Learning-Module als entscheidender Beitrag

Vor diesem Hintergrund entwickelte die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm ein Aus-, Weiter- und Fortbildungskonzept. Mit Hilfe internetbasierter „E-Learning Lernbausteine“ sollen pädagogische Berufe und Heilberufe im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch geschult werden. „Die E-Learning-Module können hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Wir freuen uns, diese Aufgabe angehen zu können“, betont der Ärztliche Direktor Jörg Fegert.

Wissenschaftliche Begleitung

Kern der E-Learning-Module sind Grundlagen- und Methodenwissen sowie Fallbeispiele, die von Experten erarbeitet und zu interaktiven und multimedialen Lerntools entwickelt werden. Als Optionen werden das Selbststudium sowie eine Kombination von Selbststudium und Präsenzkursen (blended-learning) angeboten. Schon im ersten Jahr werden nach einer onlinegestützten Bedarfsanalyse und einem Expertenpanel Grundlagentexte zum Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch freigeschaltet. Im zweiten und dritten Jahr werden konkrete Methodenkapitel und Fallvignetten produziert, erprobt und evaluiert. Zusätzlich werden ab dem zweiten Jahr dezentrale Schulungen sowie Schulungen für Multiplikatoren durchgeführt. Der Entwicklungsprozess wird kontinuierlich von einem wissenschaftlichen und einem Praxisbeirat begleitet.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

An der Entwicklung und Verbreitung des E-Learning-Module sind neben der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm unter anderem folgende Einrichtungen beteiligt: Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Bundespsychotherapeutenkammer, Medizinische Fakultät der Universität Frankfurt, Zentrum für Lehrerbildung der Universität Münster, Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Baden-Württemberg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg, Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Schulpsychologie in Berlin, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Weitere Informationen

Ansprechpartner für das Projekt ist Herr Dr. Hubert Liebhardt, Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie, 0731-500-61648, hubert.liebhardt@uniklinik-ulm.de, http://www.uniklinik-ulm.de/kjpp

Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm hat des Weiteren die Plattform der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des Sexuellen Kindesmissbrauchs (http://www.beauftragte-missbrauch.de) und auch die Lernplattform zu Frühen Hilfen im Auftrag des Sozialministeriums Baden-Württembergs (http://www.elearning-fruehehilfen.de) erarbeitet.

 

Fotos und Grafiken sind nur für die Presseberichterstattung über das in dieser Information mitgeteilte Ereignis freigegeben.