Lockerung der Besuchsregeln

Ab 11. April sind Besuche am UKU unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

Zum 11. April lockert das UKU die Besuchsregelungen. Das bedeutet, dass ab 11. April Besuche  am UKU unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sind. Die Besucherampel wird von Rot auf Gelb gestellt:

 

Stufe I: grün

Stufe II: gelb

Stufe III: rot

Voraussetzung*

Getestet – unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status

Getestet– unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status

Geimpft Genesen Getestet

Anzahl der Besuchenden**

1-2 Personen
(stationsabhängig)

1Person

Besuchsverbot

Ausnahmen: Besuch von Patient*innen am Lebensende, Begleitung bei Geburten, ein Elternteil bei minderjährigen Patient*innen, Patient*innen mit krankheitsbedingten Kommunikationsproblemen.

Anzahl der Besuche und Besuchsdauer

1 Besuch täglich ohne zeitliche Beschränkung innerhalb der Besuchszeiten

1 Besuch täglich für eine Stunde innerhalb der Besuchszeiten

Begleitpersonen

Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Klinikpersonal

Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Klinikpersonal

Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Klinikpersonal

 

* Folgende Personen haben als Besucher*innen Zutritt (gemäß Corona-VO des Landes Baden-Württemberg vom 01.04.2022):

  • Besucher*innen dürfen Krankenhäuser nur betreten, wenn sie einen gültigen negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle mit sich führen, dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status:
    • Negativer PCR-Test innerhalb der letzten 48 Std. 
    • Negativer Antigen-Test innerhalb der letzten 24 Std.
  • Die Kliniken sind verpflichtet, das Mitführen des Testnachweises stichprobenartig zu kontrollieren. Besucher*innen müssen den Nachweis auf Verlangen des Krankenhauses vorlegen.
  • Verstoß gegen den Testnachweis oder die Maskenpflicht:
    • Das Betreten des Krankenhauses ohne einen gültigen Testnachweis oder die Nichteinhaltung der Maskenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Absatz 1a Nummer 24 Infektionsschutzgesetz.
  • Am UKU stehen keine Testmöglichkeiten für Besucher*innen zur Verfügung. Bitte bringen Sie einen Testnachweis einer medizinischen Einrichtung mit, dazu zählen z.B. Apotheken, Arztpraxen oder Testzentren. 
     

** Pro Tag ist nur ein Besucher erlaubt. Bitte sprechen Sie daher Ihren Besuch vorab mit der Patientin oder dem Patienten sowie anderen Angehörigen ab, um mehrfache Besuche zu vermeiden.

Bitte halten Sie die FFP2-Maskenpflicht sowie die Abstandsregelungen ein.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Corona-Infoseite.

Herzlichen Dank!