Krankenbesuche eingeschränkt möglich

Bitte beachten Sie die neuen Regelungen

Zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen waren in den letzten Wochen grundsätzlich keine Besuche an unserem Klinikum möglich. Diese Regelung wird gemäß der Verordnung des Sozialministeriums über die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen (CoronaVO Besuchsregelungen) vom 14.05.2020 ab Montag, 18. Mai gelockert.

Ab Montag, 18. Mai sind Besuche unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich:

  • Nur Patient*innen, die mehr als 2 Nächte stationär behandelt werden, dürfen Besuch empfangen.
  • Der bzw. die Patient*in definiert eine*n Besucher*in.
  • Wenn Sie diese*r Besucher*in sind, erkundigen Sie sich bitte unbedingt vorab, wann Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger Besuch empfangen darf.
  • Es gibt feste Besuchszeiten von Montag bis Freitag von 15-18 Uhr sowie Samstag, Sonntag und Feiertage von 13-18 Uhr.
  • Besucher*innen erhalten beim ersten Besuch einen Einlassschein und zeigen diesen bei weiteren Besuchen vor. Ohne Einlassschein und Personalausweis bzw. gültigem Lichtbildausweis darf die Klinik nicht betreten werden
  • Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt.

Zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen gelten folgende Regelungen:

Ein Besuchsverbot gilt für Personen

  • mit Covid-typischen    Symptomen    wie    Fieber,    Husten,    Gliederschmerzen,    Geruchs-/Geschmacksstörung, Halsschmerzen oder Durchfall,
  • die  in  den  letzten  14  Tagen  Kontakt  mit  einem  COVID-19-Erkrankten  oder  einem  nicht widerlegten Verdachtsfall hatten oder
  • die  in  den  letzten  vier  Wochen  selbst  an  COVID-19  erkrankt  waren  oder  bei  denen  ein nicht nachweislich widerlegter Krankheitsverdacht bestand.

    Besucher*innen müssen bei Betreten der Klinik eine Händedesinfektion vornehmen,
•    Besucher*innen müssen während des Besuchs einen Mund-Nasen-Schutz tragen, es sei denn, es liegen medizinische oder sonstige    zwingende Gründe (z.B. eingeschränkte Lungenfunktion) vor.
•    Besucher*innen müssen zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten sowie
•    für eine mögliche Kontaktnachverfolgung die persönlichen Kontaktdaten angeben.

Patient*innen, die einen ambulanten Termin am Universitätsklinikum Ulm wahrnehmen möchten, treten diesen bitte weiterhin ohne eine weitere Begleitperson an. Generell bitten wir im gesamten Universitätsklinikum Ulm um die Beachtung folgender Regelungen:

  • Desinfizieren Sie Ihre Hände. Hierzu stehen Ihnen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.
  • Halten Sie Abstand zu anderen Personen und verzichten Sie bitte auf jeglichen Körperkontakt wie Händeschütteln oder Umarmungen.

Zu Ihrem eigenen Schutz wird auch im Alltag die Einhaltung der Allgemeinen Hygieneregeln empfohlen. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten:

  • Beim Husten oder Niesen Abstand zu anderen Personen halten und wegdrehen.
  • Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach entsorgt wird.
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten.
  • Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen, mindestens 20-30 Sekunden.
  • Berührungen bei der Begrüßung anderer Menschen vermeiden.
  • Abstand (etwa 1,5 Meter) zu krankheitsverdächtigen Personen halten.

Alle Informationen rund um das Coronavirus finden Sie auf unserer Übersichtsseite.