Feiertage: Besucherregelung und Beurlaubung von Patienten

Bitte beachten Sie die Regelungen für Weihnachten und Silvester

Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester/Neujahr gelten am Universitätsklinikum Ulm folgende Regelungen:

Besucherregelung

Das generelle Besuchsverbot wird an folgenden Tagen ausgesetzt:

  • Weihnachten: 24., 25. und 26. Dezember
  • Silvester/Neujahr: 31. Dezember und 1. Januar
  • Bitte beachten Sie: Patient*innen auf Covid-19 Stationen dürfen weiterhin leider keinen Besuch empfangen

Es gelten folgende Sonderregelungen für Besucher*innen:

  • Pro Tag und Patient*in ist ein*e Besucher*in erlaubt
  • Es sollte sich nach Möglichkeit immer um dieselbe Person handeln
  • Besuchszeit: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Die Besuchsdauer beträgt maximal 30 Minuten
  • Sondergenehmigung mitbringen (erhalten Sie von der jeweiligen Klinik/Station)
  • Selbstauskunft herunterladen und ausgefüllt mitbringen sowie
  • Personalausweis oder einen anderen gültigen Lichtbildausweis mitbringen
  • Besuch ist nur mögliche ohne Fieber oder Erkältungssymptome (ausgefüllte Selbstauskunft erforderlich!)
  • Alle Besucher*innen müssen eine FFP2 Maske ohne Ventil tragen:
    • bitte bringen Sie eine FFP2 Maske ohne Ventil zum Besuch mit
    • bitte achten Sie darauf, die FFP2 Masken korrekt zu tragen (Nase und Mund bedeckt)
Beurlaubung von Patienten über die Feiertage
  • Eine Beurlaubung von Patient*innen über die Feiertage ist aufgrund der kritischen epidemiologischen Lage untersagt.
  • Bitte besprechen Sie ggf. mit Ihrem behandelnden Arzt, ob für Sie eine Entlassung nach Hause in Frage kommt.

Diese Regelungen sollen eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens verhindern und dienen dem Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – vielen Dank!

Weitere Informationen zum Coronavirus und den Regelungen am Universitätsklinikum Ulm finden Sie auf unserer Corona-Infoseite.

Die chirurgische Klinik des Universitätsklinikums Ulm