Erneute Änderung der Zutrittsregelungen am Universitätsklinikum Ulm

Zutritt für Besucher*innen mit FFP2 Maske oder negativem Coronatest möglich

Gemäß der Vierten Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes mit Wirkung ab 18. Januar 2021 wurden die Zutrittsregelungen für Besucher*innen zu baden-württembergischen Kliniken erneut geändert. Der Zutritt zum Universitätsklinikum Ulm für Besucher*innen, die die Klinik derzeit ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung betreten dürfen, und externe Personen ist daher seit Montag, 18. Januar wieder mit einer FFP2 Maske (ohne Ventil) möglich. Ein zusätzlicher negativer Antigen- bzw. PCR-Test ist nicht mehr zwingend notwendig. Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung in die Klinik kommen sowie medizinisch notwendige Begleitpersonen von ambulanten und stationären Patient*innen müssen ebenfalls eine FFP2 Maske (ohne Ventil) tragen.  

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronaverordnung vom 08. Januar hatte zunächst alle baden-württembergischen Krankenhäuser verpflichtet, Besuche nur noch mit negativem Antigen- oder PCR-Test und FFP2 Maske zu gestatten.

Detaillierte Informationen zu den Corona-Regelungen am Universitätsklinikum Ulm finden Sie hier.