Hinweisgebersystem Hintbox
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, ein Hinweisgebersystem (sog. Whistleblowingsystem) zur Abgabe von Meldungen zu implementieren.
Ziel ist der Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die interne Meldestelle Hintbox melden. Das umfasst alle Personen, die potenziell Kenntnis von einem Verstoß im beruflichen Umfeld erlangt haben können. Auch Personengruppen, wie z.B. Praktikanten, Freiwillige und Organmitglieder unterfallen dem persönlichen Anwendungsbereich.
Die Meldung kann selbstverständlich auch anonym abgegeben werden, indem keine persönlichen Informationen angegeben, die eine Identifikation zur Person ermöglichen.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner sind berechtigt, Meldungen über unser digitales Hinweisgebersystem Hintbox abzugeben.
Eine Übersicht weiterer externer Meldestellen finden Sie hier:
Uebersicht_externe_Meldestellen.docx
Für Fragen steht Ihnen Frau Thierer von der Stabstelle Recht, Compliance und Innenrevision (Christina.Thierer@uniklinik-ulm.de) zur Verfügung.