Kin­der­rechte und Kin­der­schutz am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Ulm

Her­aus­for­de­run­gen gemein­sam meis­tern

Ein Kran­ken­haus­auf­ent­halt ist oft­mals mit vie­len Unsi­cher­hei­ten, Sor­gen und Ängs­ten ver­bun­den – das gilt für Erwach­sene ebenso wie für die jün­ge­ren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. Um Ent­wick­lung und Wohl­be­fin­den von Kin­dern im Kran­ken­haus nicht zu beein­träch­ti­gen, haben sie ein Recht dar­auf, dass ihre Ansprü­che alters­ge­recht berück­sich­tigt wer­den – gerade in her­aus­for­dern­den Situa­tio­nen wie der Not­wen­dig­keit einer medi­zi­ni­schen Behand­lung. Aus die­sem Grund hat sich die Kli­nik für Kinder-​ und Jugend­me­di­zin am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Ulm der EACH-​Charta ver­schrie­ben. Fest­ge­legt von dem Dach­ver­band European Asso­cia­tion for Child­ren in Hos­pi­tal (EACH), beinhal­tet diese 10 Arti­kel über die Rechte von kran­ken Kin­dern und Jugend­li­chen.

„Es gehört zu unse­rem Selbst­ver­ständ­nis als Kin­der­kli­nik, Bedin­gun­gen zu schaf­fen, in denen sich unsere Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wohl­füh­len und alters­ent­spre­chend ganz­heit­lich betreut wer­den kön­nen“, erklärt Prof. Dr. Klaus-​Michael Deba­tin, Ärzt­li­cher Direk­tor der Kli­nik für Kinder-​ und Jugend­me­di­zin. Dazu gehört zum Bei­spiel das Recht der Kin­der, ihre Eltern oder eine andere Bezugs­per­son jeder­zeit bei sich zu haben. Wie Erwach­sene haben auch Kin­der das Recht, ihrem Alter und ihrem Ver­ständ­nis ent­spre­chend infor­miert sowie in alle Ent­schei­dun­gen, die ihre gesund­heit­li­che Betreu­ung betref­fen, mit ein­be­zo­gen zu wer­den. „Wir ver­tre­ten ein ganz­heit­li­ches Ver­ständ­nis von Gesund­heit. In Dia­gnos­tik und The­ra­pie wer­den auch psy­chi­sche und soziale Fak­to­ren berück­sich­tigt“, so Susanne Betz­ler, die in der Kli­nik Fami­lien, Kin­der und Jugend­li­che als sys­te­mi­sche Fami­li­en­the­ra­peu­tin betreut. „Die Kin­der sol­len die Zeit in der Kli­nik als mög­lichst stress­frei erle­ben.“ Über die EACH Kin­der­rechte infor­miert die Kli­nik unter ande­rem in Form von bunt gestal­te­ten Ban­nern und Fly­ern, die bereits im Ein­gangs­be­reich nicht zu über­se­hen sind. „Darin spie­gelt sich die Rele­vanz des The­mas wider“, so Prof. Deba­tin. „Durch die Visua­li­sie­run­gen errei­chen wir unsere wich­tigste Ziel­gruppe, die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. Gleich­zei­tig leben unsere Mit­ar­bei­ten­den das Thema jeden Tag aufs Neue.“

Dass die Rechte von Kin­dern nicht auf einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt beschränkt sind, ver­deut­licht das deut­sche Ände­rungs­ge­setz zur Äch­tung von Gewalt in der Erzie­hung, das im Jahr 2000 erlas­sen wurde. Dem­nach haben Kin­der ein Recht auf eine gewalt­freie Erzie­hung. „Kör­per­li­che Bestra­fun­gen, see­li­sche Ver­let­zun­gen und andere ent­wür­di­gende Maß­nah­men sind unzu­läs­sig“ (§ 1631 Abs. 2 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches). Dr. Mela­nie Kapapa, Fach­ärz­tin für Kin­der­chir­ur­gie und zer­ti­fi­zierte Kin­der­schutz­me­di­zi­ne­rin am UKU, weiß: „Kör­per­li­che Miss­hand­lun­gen, sexu­el­ler Miss­brauch oder Ver­nach­läs­si­gung gefähr­den das Kin­des­wohl mit weit­rei­chen­den Aus­wir­kun­gen auf die kör­per­li­che, kogni­tive sowie die sozial-​emotionale Ent­wick­lung.“ Das Kin­der­schutz­team am UKU hat des­halb stets ein Auge auf das Wohl der Schutz­be­foh­le­nen. Das mul­ti­pro­fes­sio­nelle, 17-​köpfige Team wurde durch die Deut­sche Gesell­schaft für Kin­der­schutz in der Medi­zin (DGKiM) akkre­di­tiert und besteht aus Psy­cho­log*innen, Gesundheits-​ und Kin­der­kran­ken­pfle­ger*innen, Diplom­päd­agog*innen, Pädia­ter*innen, Kinder-​ und Jugend­psych­ia­ter*innen, Kin­der­chir­urg*innen, Unfall­chir­urg*innen und Rechts­me­di­zi­ner*innen und unter­stützt die behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärzte leit­li­ni­en­kon­form immer dann, wenn eine mög­li­che Kin­des­wohl­ge­fähr­dung im Raum steht. „Kin­der­schutz ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Dau­er­auf­gabe“, so Dr. Kapapa wei­ter, „um diese gewähr­leis­ten zu kön­nen, müs­sen vor allem per­so­nelle Res­sour­cen in den Kli­ni­ken und Pra­xen zur Ver­fü­gung ste­hen. Erst dann ist eine nach­hal­tige Ver­sor­gung mög­lich.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus-Michael Debatin, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedi-zin am UKU

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus-​Michael Deba­tin, Ärzt­li­cher Direk­tor der Kli­nik für Kinder-​ und Jugend­me­di­zin am UKU

Dr. Melanie Kapapa, Fachärztin für Kinderchirurgie und Zertifizierte Kinderschutzmedizinerin am UKU

Dr. Mela­nie Kapapa, Fach­ärz­tin für Kin­der­chir­ur­gie und Zer­ti­fi­zierte Kin­der­schutz­me­di­zi­ne­rin am UKU