1. Allgemeine Bemerkungen und Richtlinien
1.1. Ausbildungsziel
Die immer weiter fortschreitende Verknüpfung der radiologischen und nuklearmedizinischen Tätigkeit legt eine integrierte Facharztausbildung nahe. Die Kliniken für Nuklearmedizin und Diagnostische und Interventionelle Radiologie haben ein strukturiertes gemeinsames Ausbildungsprogramm zur Erlangung des Facharztes für Nuklearmedizin und Radiologie entwickelt.
Kern des Programmes ist die Garantie der minimalen Weiterbildungszeit von insgesamt 8 Jahren zur Erlangung beider Facharztqualifikationen durch optimale wechselseitiger Rotationen (s. Schema unten). Das Curriculum ist mit der Bezirksärztekammer Südwürttemberg abgestimmt und konsentiert.
1.2. Ausbildungsverantwortliche(r) und Ausbildungsangebot
Prof. A. Beer: Nuklearmedizin (60 Monate)
Prof. M. Beer: Radiologie (60 Monate), bei Start in der Nuklearmedizin kann sich die Weiterbildungszeit auf 36 Monate im Anschluss an die Facharztprüfung Nuklearmedizin verkürzen.
1.3. Mitarbeitergespräche
Jährliches strukturiertes Weiterbildungsgespräch. Der Inhalt dieser Gespräche wird dokumentiert und dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beigelegt (§8 Abs.2 WBO).
2. Weiterbildungsprogramm (gemäß § 5 Abs 5 WBO)
2.1. Weiterbildungsinhalte
Die fachspezifische Weiterbildung erfolgt einerseits theoretisch in entsprechenden strukturierten Veranstaltungen, andererseits praktisch an den einzelnen Arbeitsplätzen der Kliniken für Nuklearmedizin sowie für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, welche in einem Rotationsverfahren durchlaufen werden.
2.2 Theoretische Weiterbildung
2.2.1 Regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen
In der nuklearmedizinischen Abteilung stehen regelmäßige Frühbesprechungen mit Weiterbildungsvorträgen Mo-Fr 7.30-ca.8.00 Uhr, regelmäßige Weiter- und Fortbildungen im Rahmen der monatlichen Abteilungsbesprechung 7.30-ca.8.30 Uhr jeden ersten Montag im Monat sowie das wöchentliche „Lunch-Seminar“ jeweils freitags 13.00 – 14.00 Uhr als wissenschaftlich-akademisch fokussierte Weiterbildung mit Kurzvorträgen zur Verfügung.
In der Abteilung für Radiologie stehen folgende Veranstaltungen zur Verfügung:
Frühbesprechung mit Weiterbildungsvorträgen
Mo. 7:30 – ca. 8:15
Frühbesprechung mit Fallvorstellungen
Di.-Fr. 8:15 – 8:30 Uhr
Mittagsbesprechung mit Fallvorstellungen
Di. und Do. 13:00 – 13:30 Uhr
2.2.2 (Inter-) Nationale Kurse und Kongresse
Ärzten/Ärztinnen stehen drei Arbeitstage im Kalenderjahr unter Fortzahlung der Bezüge zur Weiterbildung zur Verfügung. Diese können u.a. für folgende, wichtige fachspezifische radiologische Weiter- bzw. Fortbildungsveranstaltungen genutzt werden:
- Frühjahrskurse der VSRN (Vereinig. Süddt. Radiologen & Nuklearmediziner)
- European Congress of Radiology inkl. Refresherkurse (im März)
- Deutscher Röntgenkongress inkl. Refresherkurse (im Mai)
- Symposien der Südwestdeutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin
- Kongress der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin
- Europäischer Kongress der European Association of Nuclear Medicine EANM
2.3. Praktische Weiterbildung
2.3.1. Allgemeines
Die Weiterbildung ist durch einen Rotationsplan organisiert. Kriterien bei der Erstellung dieses Planes sind Kompetenzniveau der einzelnen Assistenten, Weiter- und Fortbildungsnotwendigkeiten und Aufrechterhaltung der Patientenversorgung. Kurzfristige Umstellungen werden so weit als möglich vermieden, sind jedoch z.B. zum Ausgleich krankheitsbedingter Ausfälle möglich. Die Zeit eines Rotationsintervalls beträgt zwischen 3 und 6 Monate.
2.3.1.1. Kern-Rotationen
Die Rotationen finden analog zu den einzelnen Facharztausbildungen in den Kliniken für Radiologie und Nuklearmedizin nach einem strukturierten Rotationsschema statt. Unter optimaler Ausnützung der Weiterbildungszeiten, konsentiert mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg ergibt sich damit eine Weiterbildungszeit von 8 Jahren für den Erwerb sowohl des Facharztes für Nuklearmedizin als auch des Facharztes für Radiologie, siehe Schema unten.