Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Vorwort Grundsatzerklärung LkSG

Das Universitätsklinikum Ulm (UKU), seine relevanten Tochtergesellschaften1 und die Medizinische Fakultät verpflichten sich mit dieser Grundsatzerklärung, die menschen- und umweltrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umzusetzen und in allen maßgeblichen Prozessen durch angemessene Maßnahmen zu verankern. 
Wir erwarten die Einhaltung der Regelungen dieser Grundsatzerklärung von allen Mitarbeitenden in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie unseren Zulieferern in der Lieferkette. Weiterhin erwarten wir von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. 
Wir sind uns unserer unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst und bekennen uns klar zur Einhaltung der Menschenrechte und den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
 

1 Relevante Tochterunternehmen, auf die ein beherrschender Einfluss besteht, sind die Dienstleistungsgesellschaft Universitätsklinikum Ulm (DUU) und das Rehabilitations- und Universitätsklinikum Ulm (RKU).