Der Leitende Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Ulm, Professor Dr. Udo X. Kaisers, ist kürzlich in den Vorstand des Arbeitgeberverbands der vier baden-württembergischen Universitätsklinika (AGU) gewählt worden. Er folgt damit auf Professor Dr. Guido Adler. Der bisherige Leitende Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg scheidet altersbedingt aus. Er war seit Gründung des Verbands im November 2015 als Vorstandsmitglied tätig.
Der Vorstand des AGU besteht aus zwei Mitgliedern, die von unterschiedlichen Hochschulmedizin-Standorten des Landes kommen: einer Kaufmännischen Direktorin bzw. einem Kaufmännischem Direktor und einer Leitenden Ärztlichen Direktorin bzw. einem Leitenden Ärztlichen Direktor. Professor Dr. Kaisers wird nun zusammen mit Gabriele Sonntag, Kaufmännische Direktorin der Uniklinik Tübingen, den Verband als Vorstand vertreten. „Für das mir mit dieser Wahl entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich bei meinen Vorstandskollegen der Universitätskliniken Heidelberg, Tübingen und Freiburg bedanken. Als Vorstandsmitglied des AGU ist es mir ein Anliegen, insbesondere bei den anstehenden Tarifverhandlungen mit unserem Tarifpartner zu langfristig tragfähigen Ergebnissen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universitätsmedizin in Baden-Württemberg zu kommen“, so Professor Dr. Kaisers.
Im letzten Jahr einigte sich der AGU mit ver.di in nahezu allen Punkten der Vergütungsverhandlungen für die rund 26.000 nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten und Auszubildenden der vier Universitätsklinika des Landes.
Über den Arbeitgeberverband der Universitätsklinika e.V. (AGU)
Die Universitätsklinika Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm haben im November 2015 den Arbeitgeberverband der Universitätsklinika e.V. (AGU) gegründet. Dieser vertritt die gemeinsamen tarifpolitischen Interessen sowie arbeits- und sozialrechtlichem Angelegenheiten der Universitätsklinika BW gegenüber den Gewerkschaften sowie gegenüber sonstigen Institutionen. Mittlerweile hat der Verband die offizielle Eintragung in das Vereinsregister erhalten.