Warnstreik am Universitätsklinikum Ulm

Akut- und Notfallversorgung weiterhin gewährleistet

Ver.di, die zweitgrößte deutsche Gewerkschaft, hat die Mitarbeiter*innen des Universitätsklinikums Ulm (UKU) von Montag, 28.11. bis Donnerstag, 01.12. erneut zum Streik aufgerufen. Die Akut- und Notfallversorgung bleibt auch während des Streiks gewährleistet.   

Nachdem zunächst keine Notdienstvereinbarung mit ver.di für diesen neuerlichen Streik vereinbart werden konnte, sind Gewerkschaft und UKU am 1. Advent erneut zu Verhandlungen über die erforderlichen Notdienste zusammengekommen. Im Ergebnis wurde am Sonntagnachmittag eine gemeinsame Regelung abgeschlossen. Die Akutversorgung und die Versorgung von Notfallpatient*innen ist während der vier Streiktage gewährleistet. Bei geplanten Untersuchungs- und Behandlungsterminen kann es jedoch aufgrund von warnstreikbedingten Ausfällen zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitten Patient*innen mit längerer Anreise, sich gegebenenfalls vorab telefonisch bei der jeweiligen Klinik zu informieren, ob ihr Termin stattfinden kann.
„Wir begrüßen die jetzt mit ver.di gefundene Notdienstregelung, da sie für Klarheit sorgt und Verunsicherung unserer Mitarbeiter*innen und Patient*innen vermeidet. Die Streik-induzierten Beeinträchtigungen bedauern wir gleichwohl sehr und können nicht nachvollziehen, warum ver.di in der aktuellen Verhandlungssituation erneut zu einem derart langen Warnstreik aufruft“, sagt Prof. Dr. Udo X. Kaisers, AGU-Vorstandsmitglied und Leitender Ärztlicher Direktor des UKU. „Mit Blick auf die aktuellen Tarifabschlüsse bei anderen Kliniken haben wir bisher das zweifelsohne großzügigste Angebot vorgelegt – und das bei einer extrem schwierigen Ausgangslage. Darüber hinaus haben wir – und das wird auch von ver.di bestätigt – schon jetzt eine der höchsten Vergütungen in Krankenhäusern.“

 
Zum Hintergrund

Hintergrund des Streiks sind die aktuellen Entgelttarifverhandlungen 2022 im Bereich des TV-UK zwischen dem Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Universitätsklinika e.V. (AGU) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Am Dienstag, 2. November fand die zweite Entgelttarifrunde zwischen ver.di und dem AGU statt.
Die hohe Inflationsrate beherrscht die laufenden Tarifverhandlungen. Beide Verhandlungsparteien machten zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass Arbeitgeber und Mitarbeitende unter der hohen Inflationsrate leiden. So hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie die wirtschaftliche Situation der Uniklinika deutlich verschlechtert. Die aktuelle Hochrechnung der Jahresergebnisse zeigt ein dreistelliges Millionendefizit.

Die Arbeitgeber haben daher neben einer linearen Steigerung unter anderem ein direkt den Mitarbeitenden zugutekommendes Angebot unterbreitet. Es umfasst die folgenden, wesentlichen Punkte:

  • 4.200 EUR grundsätzlich steuerfreie Einmalzahlung, davon sollen mindestens 1.200 EUR noch im Jahr 2022 ausbezahlt werden. 2023 würden die Mitarbeiter*innen eine 1.500 EUR Netto-Einmalzahlung erhalten, ebenso den gleichen Betrag 2024.
  • Die Auszubildenden bekämen im gleichen Zeitraum 600 EUR im Jahr 2022 sowie 2023 und 2024 jeweils 750 EUR steuerfrei.
  • 1.7.2024: 150 EUR Tabellenerhöhung (Azubis 75 Euro) plus eine zusätzliche zweiprozentige Steigerung des Tabellenentgelts zum gleichen Zeitpunkt für alle (Mitarbeiter*innen sowie Azubis)
  • Laufzeit bis 31.7.2024

Das Angebot der Arbeitgeberseite wurde von ver.di abgelehnt; am 1. Dezember gehen die Verhandlungen in die dritte und vorerst letzte Runde.


Weitere Informationen: www.agu-uniklinika.de

 

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