„Nachwuchsakademie Zahnmedizin“ in Ulm

Ziel ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Für Prof. Dr. Ralph G. Luthardt, Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Ulm, ist die Förderung der jungen Forscher im zahnmedizinischen Bereich ein ganz besonders wichtiges Anliegen, das kommt durch die „Nachwuchsakademie Zahnmedizin“, die in diesem Jahr zum ersten Mal in Ulm stattfindet, besonders zum Ausdruck. Der 45-jährige Zahnmediziner ist der Koordinator dieses von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) getragenen Projekts, das in insgesamt drei Phasen unterteilt ist. Los geht es in der Zeit vom 30. Juli bis zum 3. August dieses Jahres mit einem ausgedehnten Themenportfolio. „Renommierte Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland geben in Vorträgen und Diskussionen Einblicke in den aktuellen Stand der Forschung und unterstützen als Mentoren die 20 ausgewählten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“, verspricht Prof. Luthardt.

 

Die gesamte Breite des Fachgebiets abbilden

Wie sehen die weiteren Phasen der Nachwuchsakademie im Detail aus? Neben der bereits angesprochenen einwöchigen Nachwuchsakademie rückt in Phase 2 die Antragseinreichung und anschließende Förderung der ausgearbeiteten Projektanträge in den Fokus. „Diese orientiert sich an der so genannten DFG-Sachbeihilfe“, erläutert Prof. Luthardt und ergänzt: „Der Antrag auf Sachbeihilfe an die DFG soll im Kontext dieser Nachwuchsakademie zunächst nur Mittel zur Durchführung von Pilotstudien, Vorarbeiten oder auch Mittel zur vorübergehenden Freistellung von der Patientenversorgung enthalten, um entsprechende Vorarbeiten durchzuführen. Deshalb sollte die beantragte Fördersumme in der Regel 50.000 Euro für ein Jahr nicht überschreiten.“

Die Teilnehmenden sollen so in die Lage versetzt werden, zu einem späteren Zeitpunkt, aufbauend auf fundierte Vorarbeiten, Vollanträge auf Förderung einer Sachbeihilfe bei der DFG einzureichen. „Unsere Absicht ist es, die gesamte Breite des Fachgebiets abzubilden. Nur die Themen ,Versorgungsforschung’ und ,Klinische Studien’ werden wir ausschließen, da hierzu gesonderte Nachwuchsakademien angeboten werden“, so Prof. Luthardt abschließend.

In Phase 3 wird an einem gemeinsamen Wochenende ein Jahr nach Durchführung der Nachwuchsakademie ein Anschlussworkshop (27. Juli bis 29. Juli 2013) veranstaltet, in dem alle 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler über ihre Erfahrungen und Ergebnisse berichten.

 

Das Bewerbungsverfahren:

Voraussetzung für die Teilnahme an der Akademie ist die Einreichung einer überzeugenden Projektskizze für ein Forschungsprojekt in der Zahnmedizin. In dieser Skizze sind die verfolgte Hypothese sowie die Grundkonzeption und Durchführung des Forschungsprojekts zu beschreiben. Bei der Erstellung dieser Projektskizze ist Folgendes zu beachten:

 

-           Das Forschungsvorhaben soll in Deutschland bearbeitet werden.

-           Der Umfang der formlosen Skizze als Basis eines späteren Förderantrages darf drei Seiten (Arial 10, einfacher Zeilenabstand) nicht überschreiten (Ausschlusskriterium).

 

Aus allen eingereichten Projektskizzen wird ein Expertengremium die vielversprechendsten anhand der folgenden Kriterien auswählen:

-           Skizziertes Vorhaben ist dem Bereich Zahnmedizin zuzuordnen

-           Relevanz des adressierten Problems

-           Theoretische Basis der Fragestellung

-           Innovationsgehalt des geplanten Projektes

-           Qualität der Methodik

-           Durchführbarkeit des Projektes

-           Wissenschaftliche Qualifikation der Kandidatin/des Kandidaten

-           Qualität der (multidisziplinären) Arbeitsgruppe

 

Ziel ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Daher wird die Ausschreibung auf folgende Zielgruppen fokussiert:

Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, deren Promotion maximal sechs Jahre zurückliegt

Medizinerinnen und Mediziner in der Facharztausbildung, deren Promotion maximal sechs Jahre zurückliegt

Forschende mit anderem Hochschulabschluss, zum Beispiel aus dem Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften, deren Promotion maximal vier Jahre zurückliegt

 

Die Bewerbungsunterlagen für Phase 1 umfassen einen Lebenslauf und die Publikationsliste (zusammen maximal zwei Seiten) sowie die Antragsskizze (maximal drei Seiten) in elektronischer Form (PDF-Dokument).

 

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung außerdem beizufügen:

-           Kopie der Promotionsurkunde

-           Schreiben der Klinik- beziehungsweise Institutsleitung, aus dem hervorgeht, dass

·         der Bewerber/die Bewerberin für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie freigestellt wird,

·         der Bewerber/die Bewerberin bei erfolgreicher Einwerbung einer Förderung in der zweiten Phase der Nachwuchsakademie komplett von Verpflichtungen in Klinik und gegebenenfalls Lehre freigestellt wird,

·         der Bewerber/die Bewerberin darüber hinaus mit einer finanziellen Unterstützung des Projektes rechnen kann. Diese Unterstützung kann entweder durch die Übernahme einer 50 Prozent Freistellung oder durch die Unterstützung des Projektes mit Sachmitteln in äquivalenter Höhe (circa 25.000 Euro) erfolgen.

Schreiben einer/eines bezüglich des Forschungsthemas versierten Expertin/Experten, die/der sich im Falle einer Förderung als Betreuer/-in für die Nachwuchsakademieteilnehmerin/den Nachwuchsakademieteilnehmer zur Verfügung stellt (Hauptaufgaben: Ansprechpartner für Fragen bezüglich Planung/Durchführung der Forschungsarbeit und bezüglich der Antragsstellung)

Der Selbstkostenanteil beträgt jeweils 100,-.Euro pro Teilnehmer für die Nachwuchsakademie (Phase 1) sowie den Abschlussworkshop (Phase 3). Die weiteren Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden von der DFG übernommen.

Die Bewerbungsunterlagen inklusive eines begleitenden Anschreibens sollen in einer einzigen PDF-Datei bis zum 30. April 2012 an die Akademie-Koordination gesendet werden (stephanie.rupf@uniklinik-ulm.de).

Bis zum 30. Juni 2012 gibt es seitens der Akademie-Koordination eine Information zur verbindlichen Entscheidung über die Bewerbungen um Aufnahme in die „Nachwuchsakademie Zahnmedizin“.

 

Weiterführende Informationen:

Für fachliche und organisatorische Fragen steht der Koordinator der „Nachwuchsakademie Zahnmedizin“ gerne vertraulich zur Verfügung:

Prof. Dr. med. dent. Ralph G. Luthardt, Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik, Universitätsklinikum Ulm, Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm, ralph.luthardt@uniklinik-ulm.de

Fachlicher Ansprechpartner seitens der DFG:

Dr. Georg Munz, Lebenswissenschaften 1, Kennedyallee 40, 53175 Bonn, Georg.Munz@dfg.de

 

Das unten angehängte Bild zeigt Prof. Dr. Ralph G. Luthardt (Foto: Universitätsklinikum Ulm).

 

Fotos und Grafiken sind nur für die Presseberichterstattung über das in dieser Information mitgeteilte Ereignis freigegeben.

Prof. Luthardt (Foto: Universitätsklinikum Ulm)

Prof. Luthardt (Foto: Universitätsklinikum Ulm)