Ein Krankenhausaufenthalt ist oftmals mit vielen Unsicherheiten, Sorgen und Ängsten verbunden – das gilt für Erwachsene ebenso wie für die jüngeren Patientinnen und Patienten. Um Entwicklung und Wohlbefinden von Kindern im Krankenhaus nicht zu beeinträchtigen, haben sie ein Recht darauf, dass ihre Ansprüche altersgerecht berücksichtigt werden – gerade in herausfordernden Situationen wie der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung. Aus diesem Grund hat sich die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Ulm der EACH-Charta verschrieben. Festgelegt von dem Dachverband European Association for Children in Hospital (EACH), beinhaltet diese 10 Artikel über die Rechte von kranken Kindern und Jugendlichen.
„Es gehört zu unserem Selbstverständnis als Kinderklinik, Bedingungen zu schaffen, in denen sich unsere Patientinnen und Patienten wohlfühlen und altersentsprechend ganzheitlich betreut werden können“, erklärt Prof. Dr. Klaus-Michael Debatin, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Dazu gehört zum Beispiel das Recht der Kinder, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben. Wie Erwachsene haben auch Kinder das Recht, ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert sowie in alle Entscheidungen, die ihre gesundheitliche Betreuung betreffen, mit einbezogen zu werden. „Wir vertreten ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit. In Diagnostik und Therapie werden auch psychische und soziale Faktoren berücksichtigt“, so Susanne Betzler, die in der Klinik Familien, Kinder und Jugendliche als systemische Familientherapeutin betreut. „Die Kinder sollen die Zeit in der Klinik als möglichst stressfrei erleben.“ Über die EACH Kinderrechte informiert die Klinik unter anderem in Form von bunt gestalteten Bannern und Flyern, die bereits im Eingangsbereich nicht zu übersehen sind. „Darin spiegelt sich die Relevanz des Themas wider“, so Prof. Debatin. „Durch die Visualisierungen erreichen wir unsere wichtigste Zielgruppe, die Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig leben unsere Mitarbeitenden das Thema jeden Tag aufs Neue.“
Dass die Rechte von Kindern nicht auf einen Krankenhausaufenthalt beschränkt sind, verdeutlicht das deutsche Änderungsgesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung, das im Jahr 2000 erlassen wurde. Demnach haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dr. Melanie Kapapa, Fachärztin für Kinderchirurgie und zertifizierte Kinderschutzmedizinerin am UKU, weiß: „Körperliche Misshandlungen, sexueller Missbrauch oder Vernachlässigung gefährden das Kindeswohl mit weitreichenden Auswirkungen auf die körperliche, kognitive sowie die sozial-emotionale Entwicklung.“ Das Kinderschutzteam am UKU hat deshalb stets ein Auge auf das Wohl der Schutzbefohlenen. Das multiprofessionelle, 17-köpfige Team wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) akkreditiert und besteht aus Psycholog*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Diplompädagog*innen, Pädiater*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, Kinderchirurg*innen, Unfallchirurg*innen und Rechtsmediziner*innen und unterstützt die behandelnden Ärztinnen und Ärzte leitlinienkonform immer dann, wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Raum steht. „Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe“, so Dr. Kapapa weiter, „um diese gewährleisten zu können, müssen vor allem personelle Ressourcen in den Kliniken und Praxen zur Verfügung stehen. Erst dann ist eine nachhaltige Versorgung möglich.“