In Deutschland sorgen (Klinik-)Apotheken und der Pharmagroßhandel dafür, dass im Alltag ausreichend Sanitätsmaterial, also Medikamente und Medizinprodukte, für die Bevölkerung zur Verfügung stehen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dieses für bis zu zwei Wochen bevorratet wird, um Lieferengpässe überbrücken zu können. Um sicherzustellen, dass auch im Katastrophenfall genügend Sanitätsmaterial eingelagert ist, stellt der Bund deutschlandweit ausgewählten Krankenhausapotheken Sanitätsmaterialpakete zur Verfügung. Als Reaktion auf die Coronapandemie und um Engpässe im Zivilschutz abfedern zu können, hat die Bundesregierung zusätzliche finanzielle Mittel Verfügung gestellt, um die Sanitätsmaterialpakete an Krankenhausapotheken auf rund 50 Pakete bundesweit aufzustocken. Seit Anfang des Jahres ist auch das Universitätsklinikum Ulm (UKU) Standort für diese Sanitätsmaterialbevorratung.
„Die Coronapandemie hat uns gezeigt, dass es in Krisensituationen schnell zur Unterbrechung von Lieferketten und Engpässen bei der Versorgung mit medizinischen Produkten kommen kann. Daher ist es wichtig, eine Bevorratung bestimmter Medizinprodukte vorzunehmen. Als Klinikum der Maximalversorgung ist es für uns selbstverständlich, den Bund bei der Lagerung dieser Sanitätsmitteln zu unterstützen“, erklärt Prof. Dr. Udo X. Kaisers, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKU. Die eingelagerten Pakete bestehen aus Komponenten zur Versorgung von traumatisch-thermisch Verletzten, also zum Beispiel Menschen, die Verbrennungen erlitten haben. Zu diesen Komponenten zählen etwa Medizinprodukte zur Schmerzlinderung, für die chirurgische Erstversorgung oder zur Infektionsvorbeugung. Die finanziellen Mittel für den Aufbau des Lagers wurden dem UKU von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt, hinzu kommen weitere Mittel für Personal- und Lagerkosten. Um sicherzustellen, dass das Verfallsdatum der bevorrateten Produkte nicht abläuft, werden diese regelmäßig überprüft und umgewälzt. Das heißt, die Bestände werden in den Klinikverbrauch integriert und laufend ergänzt. So wird vermieden, dass Produkte nach einer bestimmten Zeit ungenutzt entsorgt werden müssen. Als Standort für die Sanitätsmaterialbevorratung hat sich das UKU verpflichtet, benötigte Materialien jederzeit bereitzustellen wofür zusätzlich eine 24/7 Rufbereitschaft eingerichtet wurde.
„Bereits in der ersten Märzwoche haben wir vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die erste Anfrage erhalten, ob bei Bedarf kurzfristig Sanitätsmaterial im Zuge der Ukrainekrise ausgeliefert werden könnte“, teilt Prof. Ernst Pfenninger mit, der die Stabsstelle Katastrophenschutz am UKU leitet und die Einrichtung des Sanitätsmateriallagers zwischen dem BBK und dem Universitätsklinikum Ulm vermittelt hat.
„Für die hervorragende Organisation beim Aufbau des Lagers möchte ich allen Beteiligten aus unserer Apotheke, unserer Abteilung für Materialwirtschaft und unserer Stabsstelle Katastrophenschutz ausdrücklich danken“, sagt Prof. Dr. Udo X. Kaisers.