Anpassung der Besuchsregelungen

Ab Freitag, 11. Juni, sind Patientenbesuche am Universitätsklinikum Ulm unter Auflagen wieder möglich

Aufgrund der aktuell sinkenden Infektionszahlen sind Patientenbesuche am Universitätsklinikum Ulm (UKU) ab Freitag, 11. Juni, unter bestimmten Auflagen und unter Berücksichtigung der neuen Besucherampel wieder gestattet. Die neuen Besuchsregelungen orientieren sich an der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Die neue Besucherampel, eine stufenweise aufgebaute Besucherregelung, gibt Regelungen für die Stufen grün, gelb und rot vor. Die Ampel steht aktuell auf Stufe II: gelb. Das bedeutet, dass ab dem 11. Juni Patient*innen des UKU täglich für eine Stunde Besuch von einer Person empfangen dürfen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft, von einer Covid-19-Erkrankung genesen oder einen negativen Coronatest vorweisen kann. Besucher*innen benötigen weiterhin einen Berechtigungsschein, der von der jeweiligen Klinik oder Station ausgestellt wird.

Besuchsregeln auf einen Blick:

  • Voraussetzungen: geimpft, genesen oder getestet, FFP2-Maske ohne Ventil
  • Besuchszeiten: von Montag bis Freitag 15:00 bis 18:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen 13:00 bis 18:00 Uhr, (letzter Einlass um 17:30 Uhr)
  • Besuchsdauer: maximal 1 Stunde
  • Anzahl Besucher*innen: 1 Besucher*in pro Patient*in pro Tag, 1 Besucher*in pro Zimmer

 

Bitte beachten Sie, dass für die Geburtshilfe der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin abweichende Regelungen gelten. Besuche bei Covid-19 Patient*innen sind nur in Einzelfällen und in Absprache mit den behandelnden Ärzt*innen möglich. Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher*in weiterhin grundsätzlich nicht zugelassen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Chirurgische Klinik von außen.

Ab Freitag, 11. Juni, sind Patientenbesuche am Universitätsklinikum Ulm unter Auflagen wieder möglich.