„2. Nachwuchsakademie Zahnmedizin“ in Ulm

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verstärken steht im Mittelpunkt

 

Bereits zum zweiten Mal findet die „Nachwuchsakademie Zahnmedizin“ in Ulm am „Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik“ (ILM) statt. Für Prof. Dr. Ralph G. Luthardt, Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Ulm, ist dies ein deutliches Zeichen für die erfolgreiche und nachhaltige Förderung von jungen Forschern im zahnmedizinischen Bereich. Der Zahnmediziner ist erneut der Koordinator dieses von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) getragenen Projekts, das er als erfolgreiches Instrument in der zahnmedizinischen Forschungsförderung etablieren konnte. Die Akademie startet in der Zeit vom 20. bis zum 24. Juli 2015 mit einem ausgedehnten Themenportfolio. „Erfolgreiche Förderanträge setzen sich aus vielen relevanten Komponenten zusammen. Das Wissen darum ist für junge Wissenschaftler ungeheuer wertvoll. Auch dieses Jahr werden wir wieder von renommierten Expertinnen und Experten unterstützt, welche sowohl als Referenten als auch als Mentoren die 20 ausgewählten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler betreuen“, verspricht Prof. Luthardt.

 

Die Akademie setzt sich aus drei Phasen zusammen. Neben der bereits angesprochenen einwöchigen Nachwuchsakademie rücken in Phase 2 – nach einer Posterpräsentation der einzelnen Projekte durch die Teilnehmer/-innen vor ausgewählten Experten – die Antragseinreichung und die ausgearbeiteten Projektanträge in den Fokus. Die Projektanträge müssen dann bis zum 15. Januar 2016 bei der DFG eingereicht werden. Im Fall einer positiven Evaluierung ist mit einem Beginn der Projekte im Sommer 2016 zu rechnen.

„Die Förderung orientiert sich an der sogenannten DFG-Sachbeihilfe“, erläutert Prof. Luthardt und ergänzt: „Der Antrag auf Sachbeihilfe an die DFG soll im Kontext dieser Nachwuchsakademie zunächst nur Mittel zur Durchführung von Pilotstudien, Vorarbeiten oder auch Mittel zur vorübergehenden Freistellung von der Patientenversorgung enthalten, um entsprechende Vorarbeiten durchzuführen. Deshalb sollte die beantragte Fördersumme in der Regel 50.000 Euro für ein Jahr nicht überschreiten.“

Die Teilnehmenden sollen so in die Lage versetzt werden, zu einem späteren Zeitpunkt, aufbauend auf fundierte Vorarbeiten, weitere Anträge auf Förderung einer Sachbeihilfe bei der DFG einzureichen. „Unsere Absicht ist es, die gesamte Breite des Fachgebiets abzubilden“, so Prof. Luthardt.

In Phase 3 wird an einem gemeinsamen Wochenende etwas mehr als ein Jahr nach Durchführung der Nachwuchsakademie ein Anschlussworkshop (07. bis 09. Dezember 2016) veranstaltet, in dem alle 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler über ihre Erfahrungen und Ergebnisse berichten sollen und auf weitere Werkzeuge der Förderung eingegangen wird.

 

Das Bewerbungsverfahren:

Voraussetzung für die Teilnahme an der Akademie ist die Einreichung einer überzeugenden Projektskizze für ein Forschungsprojekt in der Zahnmedizin. In dieser Skizze sind die verfolgte Hypothese sowie die Grundkonzeption und Durchführung des Forschungsprojekts zu beschreiben. Bei der Erstellung dieser Projektskizze ist Folgendes zu beachten:

 

-           Das Forschungsvorhaben soll in Deutschland bearbeitet werden.

-           Der Umfang der formlosen Skizze als Basis eines späteren Förderantrages darf drei Seiten (Arial 10, einfacher Zeilenabstand) nicht überschreiten (Ausschlusskriterium).

 

Aus allen eingereichten Projektskizzen wird ein Expertengremium (bestehend aus Referenten der Nachwuchsakademie) die vielversprechendsten anhand der folgenden Kriterien auswählen: 

  • Skizziertes Vorhaben ist dem Bereich Zahnmedizin zuzuordnen
  • Relevanz des adressierten Problems
  • Theoretische Basis der Fragestellung
  • Innovationsgehalt des geplanten Projektes
  • Qualität der Methodik
  • Durchführbarkeit des Projektes
  • Wissenschaftliche Qualifikation der Kandidatin/des Kandidaten
  • Qualität der (multidisziplinären) Arbeitsgruppe

 

Ziel ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Daher wird die Ausschreibung auf folgende Zielgruppen fokussiert:

 

·         Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, deren Promotion maximal sechs Jahre zurückliegt

·         Medizinerinnen und Mediziner in der Facharztausbildung, deren Promotion maximal sechs Jahre zurückliegt

·         Forschende mit anderem Hochschulabschluss, zum Beispiel aus dem Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften, deren Promotion maximal vier Jahre zurückliegt

 

Die Bewerbungsunterlagen für Phase 1 umfassen einen Lebenslauf und die Publikationsliste (zusammen maximal zwei Seiten) sowie die Antragsskizze (maximal drei Seiten) in elektronischer Form (PDF-Dokument).

 

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung außerdem beizufügen:

·         tabellarischer Lebenslauf mit vollständigen dienstlichen Kontaktdaten *)

·         Kopie der Promotionsurkunde

·         Listung Kongressbeiträge und Publikationen (unter besonderer Hervorhebung von Beiträgen zur   zahnärztlichen Forschung) *)

·         Schreiben der Klinik- bzw. Institutsleitung aus dem hervorgeht, dass im Falle einer Förderung eine Freistellung der Nachwuchsakademieteilnehmerin/ des Nachwuchsakademieteilnehmers für Forschungsarbeiten erfolgt und zusätzlich eine 50%ige Freistellung der Nachwuchsakademieteilnehmerin/ des Nachwuchsakademieteilnehmers aus Mitteln der geförderten Institution bzw. die Bereitstellung von Sachmitteln äquivalenter Höhe stattfinden wird

·         Schreiben einer/ eines bzgl. des Forschungsthemas versierte/n Expertin/ Experten, die/ der sich im Falle einer Förderung als Betreuer/in für die Nachwuchsakademieteilnehmerin/ den Nachwuchsakademieteilnehmer zur Verfügung stellt (Hauptaufgaben: Ansprechpartner für Fragen bzgl. Planung/ Durchführung der Forschungsarbeit und bzgl. der Antragsstellung

*) zusammen max. 2 Seiten

 

Elternzeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler werden den Regeln der DFG entsprechend berücksichtigt. Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen werden besonders angesprochen.

 

Der Selbstkostenanteil beträgt jeweils 100,- € pro Teilnehmer für die Nachwuchsakademie (Phase 1) sowie den Abschlussworkshop (Phase 3). Die weiteren Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden von der DFG übernommen.

 

Die Bewerbungsunterlagen inklusive eines begleitenden Anschreibens sollen in einer einzigen PDF-Datei bis zum 30. April 2015 an die Akademie-Koordination gesendet werden (silvia.stickel@uniklinik-ulm.de).

Bis zum 22. Mai 2015 gibt es seitens der Akademie-Koordination eine Information zur verbindlichen Entscheidung über die Bewerbungen um Aufnahme in die „Nachwuchsakademie Zahnmedizin“.

 

Weiterführende Informationen:

Für fachliche und organisatorische Fragen steht der Koordinator der „Nachwuchsakademie Zahnmedizin“ gerne vertraulich zur Verfügung:

Prof. Dr. med. dent. Ralph G. Luthardt, Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik, Universitätsklinikum Ulm, Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm, ralph.luthardt(at)uniklinik-ulm.de

Fachlicher Ansprechpartner seitens der DFG:

Dr. Katja Großmann, Lebenswissenschaften 1-Medizin, Kennedyallee 40, 53175 Bonn, katja.grossmann(at)dfg.de

 

Das unten angehängte Foto zeigt Professor Luthardt (Foto: Universitätsklinikum Ulm).

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Fotos und Grafiken sind nur für die Presseberichterstattung über das in dieser Information mitgeteilte Ereignis freigegeben.

 

Prof. Luthardt (Foto: Universitätsklinikum Ulm)