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Kinderwunschbehandlung steuerlich absetzbar - schon gewusst?

Egal ob Insemination oder künstliche Befruchtung, eine Kinderwunschbehandlung kostet leider recht viel Geld. Daher gilt die Kinderwunschbehandlung auch im Steuerrecht als "außergewöhnliche Belastung" und die Kosten können von der Steuer abgesetzt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie z.B. unter https://www.presseportal.de/pm/69585/4400384