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Kin­der­wunsch­be­hand­lung steu­er­lich absetz­bar - schon gewusst?

Egal ob Inse­mi­na­tion oder künst­li­che Befruch­tung, eine Kin­der­wunsch­be­hand­lung kos­tet lei­der recht viel Geld. Daher gilt die Kin­der­wunsch­be­hand­lung auch im Steu­er­recht als "außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung" und die Kos­ten kön­nen von der Steuer abge­setzt wer­den.

Mehr Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie z.B. unter https://www.pres­se­por­tal.de/pm/69585/4400384