Übergangsphase der alten Ausbildung zur neuen Weiterbildung am AZVT

Am 1. September 2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft, welches gravierende Veränderungen der Psychotherapieausbildung nach sich zieht. Die Psychotherapieausbildung nach dem „alten“ Modell wird enden. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Jahren, mit der Möglichkeit die Psychotherapieausbildung bis zum 31.08.2032 (bei Härtefällen bis zum 31.08.2035) abzuschließen. Im AZVT wird der letzte Ausbildungsgang nach altem Recht 2026 starten, sofern dann noch genügend geeignete Bewerber*innen vorhanden sind.

Unser Institut befindet sich aktuell in der Konzeptionsphase der neuen Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenfachpsychotherapeut*in (Verhaltenstherapie) und wird als Weiterbildungsinstitut mit integrierter ambulanter und stationärer Weiterbildungsstätte fortbestehen. Aktuell gibt es jedoch keine Lösung zur zusätzlichen Finanzierung der neuen Weiterbildung, insbesondere des stationären Weiterbildungsteil jenseits der Erlöse aus der Krankenversorgung und der dafür relevanten Personalvorgaben. Auch Teile der ambulanten Weiterbildung sind noch unklar in der Gesamt-Finanzierung. Nach jetziger Ausgangssituation werden Weiterbildungsplätze nur in sehr begrenztem Umfang angeboten werden. Bereits im März 2023 wurde daher eine Petition beim Deutschen Bundestag bezüglich der ausreichenden Finanzierung eingereicht, im Januar 2024 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese votiert und nun an das Bundeministerium für Gesundheit zur Berücksichtigung verwiesen.

Das Finanzierungsproblem zwingt Absolvent*innen des neues Psychotherapiestudiengangs aktuell zum Warten, da bisher kaum Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. Nach Einschätzung der Bundespsychotherapeutenkammer könnte das Problem bis Herbst 2024 etwa 1.000 Absolvent*innen treffen (BPtK, 2023).

Aus diesem Grund werden wir, solange es im Rahmen unserer Kapazitäten und der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist, weiterhin auch die Ausbildung nach dem alten Modell anbieten (s.o.), um eine möglichst reibungslose Übergangsphase bei nicht zuletzt gestiegenem Bedarf an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zu schaffen.

Für Pädagog*innen und Psycholog*innen mit Abschluss nach dem alten System ist dies die letzte Chance, den Ausbildungsweg zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zu beginnen. Aber auch für Absolvent*innen des neuen Psychotherapiestudiengangs, die auf eine Finanzierung der neuen Weiterbildung warten, kann der Weg über die alte Ausbildung eine Option sein. Auch mit einem nach neuer Rechtslage erworbenen Masterabschluss in Psychologie/Psychotherapie besteht die Möglichkeit, ohne Approbation bzw. bei Verzicht auf die erworbene Approbation eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Ausbildung nach alter Rechtslage an einer der anerkannten Ausbildungsstätten zu absolvieren, sofern der Studienbeginn vor dem 01.09.2020 gelegen hat.

Quelle (s. o.)

Bundespsychotherapeutenkammer. (2023, 30. März). Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern! – Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft an Prof. Lauterbach [Pressemeldung]. www.bptk.de/pressemitteilungen/finanzierung-der-psychotherapeutischen-weiterbildung-sichern/