Neues Gesetz stärkt Kinderschutz in ganz Deutschland

Bundestag beschließt UBSKM-Gesetz zur besseren Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern und verstetigt dadurch das Ulmer Modellprojekt „Medizinische Kinderschutzhotline“

Der Bundestag hat am 31. Januar das Vorhaben zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) beschlossen. Im Gesetz enthalten ist die Etablierung eines parlamentarisch legitimierten Amtes für eine/n Unabhängige/n Bundesbeauftragte/n gegen sexuellen Missbrauch. Außerdem stellt das neue Gesetz den Betroffenenrat sowie die Aufarbeitungskommission auf eine gesetzliche Grundlage und verpflichtet den Staat, die Beratung im medizinischen Kinderschutz dauerhaft vorzuhalten – wodurch sich auch das Ulmer Modellprojekt „Medizinische Kinderschutzhotline“ verstetigt und gesetzlich verankert wird. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland nachhaltig gestärkt.

Die Medizinische Kinderschutzhotline ist aus einer der ersten Projektideen des 2013 gegründeten Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin in Baden-Württemberg hervorgegangen. Ausschlaggebend waren dafür Forderungen nach der Einrichtung eines rund um die Uhr erreichbaren Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, nachdem Studien aus einer Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Jörg Fegert und Prof. Dr. Ute Ziegenhain (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm) zeigten, dass erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe häufig mit medizinischen Fragestellungen im Kinderschutz überfordert und zu den essenziellen Krisenzeiten nachts und am Wochenende nicht erreichbar waren. In Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin an der Universität Freiburg, den DRK-Kliniken Berlin und deren Kinderschutzambulanz startete dann 2016 das telefonische Beratungsangebot für Fachkräfte im Gesundheitswesen. Das Hotline-Angebot wurde seither sukzessive auch auf die Beratung der Jugendhilfe in Fragen des medizinischen Kinderschutzes und die Beratung von an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Expert*innen ausgeweitet.

„Nachdem ich letztes Jahr eine Urkunde für meine 40-jährige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst erhielt, wurde mir klar, dass der Kinderschutz in der Medizin bereits seit über 40 Jahren ein Herzensthema von mir ist“, so Prof. Fegert. „Damals mangelte es weitgehend an Grundlagenwissen in Diagnostik und Traumatherapie. Leider waren es schlimme Ereignisse wie 9/11, der Missbrauchsskandal in Deutschland oder das Attentat auf dem Breitscheidplatz, welche die Trauma-Forschung in Deutschland schließlich weiter vorangebracht haben. Ich bin überglücklich, dass ein von Ulm aus koordiniertes, bundesweites Angebot nun als gesetzlicher Auftrag verstetigt wird.“

Ein vielversprechendes Projekt

Die Kinderschutz-Hotline wurde bereits zweimal erfolgreich durch das das Deutsche Jugendinstitut evaluiert. In ihrem Bericht zur Prävention im Kinderschutz im europäischen Raum nannte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Medizinische Kinderschutzhotline und die Feedback-Schleife in die medizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung über die E-Learning Programme aus der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie ein „Leuchtturmbeispiel für die europäische Region“. Entsprechende Programme wurden mittlerweile von über 60.000 Teilnehmenden mit Zertifikaten der Ärztekammer Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder eine Nachfolgeeinrichtung, die im Bereich der „Frühen Hilfen“ an der Entwicklung des Modellprojekts aus Ulm für den süddeutschen Raum zentral beteiligt war, wird auch in diesem Bereich nun als Bundesbehörde das Beratungsangebot finanzieren und inhaltlich mit ausgestalten. Eine letztmalige Projektförderung für das Jahr 2025 und 2026 gibt hier genügend Zeit für entsprechende Vertragsverhandlungen zur Klärung des Auftrags im Dauerbetrieb.

Das UBSKM-Gesetz regelt außerdem die Arbeit eines Forschungszentrums, welches die Bundesregierung regelmäßig mit Ergebnissen zur Häufigkeit und anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen informieren soll. Den Auftrag zur Organisation dieses politikberatenden Forschungszentrums hat das Deutsche Jugendinstitut übernommen, die epidemiologische Forschung zu einem Monitoring im Kinderschutz übernimmt dabei der ebenfalls am Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin angesiedelte Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Jud zur Epidemiologie im Kinderschutz an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.

Weitere Informationen unter: https://kinderschutzhotline.de/