Beauftragte
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt gemäß § 6 Abs. 2 Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetreibV) eine zentrale Stelle in Gesundheitseinrichtungen ein. Er ist Kontaktperson für Behörden, Hersteller u.a. im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen. Intern koordiniert er außerdem die Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
Die Beauftragte für Chancengleichheit berichtet direkt an den Leitenden Ärztlichen Direktor und Vorstandsvorsitzenden des Universitätsklinikums.
Sie ist Ansprechpartnerin bei Themen wie:
• Familiengerechte Arbeitszeit
• Teilzeit, Telearbeit, Teilzeit in Führungsposition
• Beurlaubung, beruflicher Wiedereinstieg
• Stellenbesetzungen
• Fort- und Weiterbildung / Qualifizierungsmaßnahmen
• Konflikte am Arbeitsplatz, sexueller Belästigung
Beschäftigte können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Beauftragter für Chancengleichheit wenden.
Hier gibt es weitere Informationen zur Chancengleichheit am Universitätsklinikum Ulm.
Der Informationssicherheitsbeauftragte ist für alle Fragen rund um die Informationssicherheit aller Bereiche des Universitätsklinikums Ulm zuständig. Zusammen mit anderen Abteilungen, wie z.B. dem Qualitäts- und Risikomanagement oder dem Datenschutz, wird die Informationssicherheit gewährleistet. Der Informationssicherheitsbeauftragte berichtet direkt an den Klinikumsvorstand.
Das Datenschutzteam des Universitätsklinikums ist ein vom Klinikumsvorstand beauftragtes externes Fachunternehmen, das auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hin wirkt. In diesem Rahmen informiert, berät und sensibilisiert das Team des Datenschutzes die Mitarbeiter und führt u.a. auch Audits durch.
Team des Datenschutzbeauftragten
Vanessa Schmidt, Claudia Bonin und Markus Kletting
Die Aufgabe der Transplantationsbeauftragten besteht in der Sicherstellung einer qualifizierten Hirntoddiagnostik und einer Kommunikation mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nach Hirntodfeststellung.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, zu gewährleisten, dass eine angemessene Begleitung der Angehörigen von Organspendern gegeben ist. Die Verantwortlichkeit für die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe im Entnahmekrankenhaus, die im Transplantationsgesetz festgelegt werden, obliegt dem Transplantationsbeauftragten.
Für Informationen und ärztliche und pflegerische Weiterbildungen über die Bedeutung und den Prozess der Organspende stehen die Transplantationsbeauftragten zur Verfügung.
Transplantationsbeauftragte
Am Universitätsklinikum Ulm als Entnahmekrankenhaus sind nach den Vorgaben des Transplantationsgesetzes (§9 Transplantationsgesetz) als Transplantationsbeauftragte bestimmt:
Die Ernennung der Menschenrechtsbeauftragten erfolgt in Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt.
Die zentrale Aufgabe der Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements im Sinne von § 4 Abs. 3 LkSG.